Die Schulbuchverlage ermöglichen den digitalen Zugriff auf ihre Schulbücher für Lehrkräfte und Schülerinnen oder Schüler.
In den digitalen Versionen ist es möglich, zusätzliche Notizen zu ergänzen, die dann allerdings beim Verlag nur getrennt abgespeichert sind. Es ist deswegen zu empfehlen, Fotografien oder Screenshots des Schulbuchs in ein Notiz-Programm zu kopieren, was für private Zwecke erlaubt ist.
Schülerinnen und Schüler erhalten einfachere digitale Ansichten des an der Schule eingeführten Schulbuchs für einen geringen Aufpreis. Um darin Notizen zu ergänzen, müssen Screenshots in ein Notiz-Programm kopiert werden.
Ausschnitte aus dem Schulbuch für öffentliche Zwecke zu kopieren, ist von den Verlagen unterschiedlich geregelt.
Grundsätzlich dürfen 15%, aber nicht mehr als 20 Seiten, kopiert werden. Die Regelung gilt bis 31.12.2027. (www.schulbuchkopie.de/).
Einige Verlage haben die Möglichkeit für das Kopieren für geschützte Portale wie Moodle erweitert.
Die Anschaffung digitaler Lizenzen ist für Lehrkräfte, wie auch Schülerinnen oder Schüler unbedingt zu empfehlen.
Es entfällt das lästige Fotografieren.
Durch die digitalen Versionen können sowohl die Lehrkraft an der Tafel, als auch die Schülerinnen oder Schüler an ihren eigenen Geräten in Inhalte hineinzoomen und sich damit besser einprägen.
Die Gefahr der Ablenkung durch die digitalen Geräte durch fachfremde Inhalte wird allein schon durch die intensive und aktive Nutzung der Geräte reduziert, könnte aber auch durch Classroom-Management-Systeme überwacht werden.
Da in der Regel für die Schulbücher immer nur eine zeitlich beschränkte Lizenz gekauft werden kann, ist es notwendig den Lehrstoff unabhängig von Schulbuch zusammenzufassen.
Geschieht die Zusammenfassung in einer Lernplattform, ist die Zusammenfassung jederzeit von überall zugänglich.
Für die Schülerinnen und Schüler ist die Zusammenfassung eine gute Übung, letztendlich muss sie jedoch aus Gründen der Zuverlässilichkeit von der Lehrkraft erstellt sein.
Neben der Zusammenfassung des Schulbuchs kann die Lernplattform im Rahmen der Lizenzvereinbarungen mit dem Schulbuchverlag auch den erlaubten Anteil des Inhalts enthalten (z.B. aus Inhaltsangabe, Grundwissen, Musteraufgben und Zusammenfassungen des Schulbuchs).