Die Gemeinde Erlinsbach AG ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Die Quartiere sind dichter bewohnt.
Das Verkehrsaufkommen ist grösser geworden.
Viele Quartierstrassen verfügen über kein Trottoir, oder bestehende Trottoirs sind unterbrochen.
Viele Quartierstrassen sind gleichzeitig Schulwege für Kinder.
Die Strassenquerungen sind oft unklar definiert und unübersichtlich.
Gefahren sind dadurch nur schwer oder nicht rechtzeitig erkennbar.
Eine erlaubte Geschwindigkeit von 50 km/h ohne Trottoir ist überhöht.
Das Schulhausareal Kretz ist umgeben von Strassen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Fussgängerstreifen fehlen.
Beim Schulhausareal Bläuen wurde die Verkehrsberuhigung mit einer Tempo-30-Zone bereits umgesetzt.
Geschwindigkeit beeinflusst die Überlebenswahrscheinlichkeit bei Kollisionen massgeblich. Bei einer Aufprallgeschwindigkeit von 30 km/h ist die Wahrscheinlichkeit, dass der angefahrene Fussgänger überlebt, sechs Mal grösser als bei 50 km/h. Tempo-30- Zonen in Quartieren bilden deshalb einen wichtigen Beitrag für sichere Strassen. Die reduzierte Geschwindigkeit erhöht die Sicherheit, führt zu ruhigerem Fahrverhalten und vermindert den Durchgangsverkehr. Die Anzahl und Schwere von Unfällen nimmt ab, die Schulwege sind weniger gefährlich und die langsameren Verkehrsteilnehmenden fühlen sich sicherer. Die Wohnqualität in den Quartieren steigt. Und trotzdem verlieren die Fahrzeuglenkenden kaum Zeit. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Quartierstrassen darf nicht als Schikane betrachtet werden. Sie dient einzig und allein der Sicherheit der Verkehrsschwächeren – insbesondere Kindern und älteren Menschen – und ist im Interesse aller Verkehrsbeteiligten.