Sichere Schulwege

Wegweisende Entscheide

Erlinsbacher Eltern müssen es nicht mehr hinnehmen, dass ihre Kinder in einen Kindergarten auf der anderen Seite der Hauptstrasse eingeteilt werden – nicht ohne einen Lotsendienst, eine Signalanlage oder eine Ober- oder Unterführung. So wollen es gleich zwei präjudizierende Entscheide des Schulrats des Bezirks Aarau zur Situation in Erlinsbach, die von Eltern auf dem Rechtsweg erwirkt worden sind. Die bemerkenswerte Klarheit der Entscheide suggeriert, dass die Sicherheit auch für Schüler der ersten und der zweiten Klasse nicht gegeben sein dürfte.

In den Entscheiden heisst es, dass nach einstimmiger Auffassung der von lic. iur. Daniel Kopp (SVP) präsidierten Entscheidungsinstanz der Schulweg über die Hauptstrasse ohne die genannten Sicherheitsvorkehrungen nicht zumutbar ist. Da in den Verfahren die Strassenquerungen bei der Sagi und beim Hotel Hirschen im Oberdorf sowie beim Kreisel und bei der Gösgerstrasse im Unterdorf beurteilt wurden, dürfte die Unzumutbarkeit für die ganze Hauptstrasse gelten.

Aus den Entscheiden:

  • „Das Rechtsgut der Sicherheit der Kinder bzw. ihr Leben überwiegt [..] klar.“

  • „Es ist allgemein bekannt, dass diese Strasse je länger je mehr frequentiert wird, auch vom Schwerverkehr. U.a. wurde auch das Teilstück Saalhöhe-Kienberg ausgebaut.“

  • Es „wurde in Erlinsbach in letzter Zeit rege gebaut, was zu einem Bevölkerungswachstum und einer damit zwangsläufig verbundenen Zunahme von Schülern geführt hat.“

  • Es „sind im oberen Dorfteil von Erlinsbach noch kaum Verbesserungen hinsichtlich Fussgängersicherheit vorgenommen worden.“

  • „Ein Lotsendienst, eine Signalanlage oder eine Ober- oder Unterführung wären aus Sicherheitsgründen dringend angezeigt“

Entscheid Schulrat Bezirk Aarau 2017 zur Schulwegsicherheit in Erlinsbach (Oberdorf).pdf