§ 1 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldebestätigung des Veranstalters. Reagiert der Veranstalter nicht innerhalb von 14 Tagen auf die Anmeldung des Teilnehmers, so ist der Teilnehmer an seine Anmeldung nicht mehr gebunden.
Eine Anmeldung gilt erst als eingegangen, wenn der Anmeldebogen und die Erklärung zu den Geschäfts- und Teilnahmebedingungen dem Veranstalter vorliegen.
Vertragspartner sind der Teilnehmer und der Veranstalter namentlich die Tavernen-Orga.
§ 2 Allgemeine Bestimmungen
Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelische Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte erteilen.
Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst. (Kämpfe mit Polsterwaffen, gespielte Gewalt etc.)
Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Nutzung der sanitären Anlagen.
Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnehmerbetrages von der Veranstaltung auszuschließen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen die Veranstaltung abzusagen. Bereits gezahlte Teilnehmerbeträge werden in diesem Fall in voller Höhe zurückerstattet. Weitere Forderungen seitens des Teilnehmers sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Das gilt auch für die Abbedingungen des Schriftformerfordernisses.
§ 3 Mindestalter
Das Mindestalter der Veranstaltung liegt bei 18 Jahren.
§ 4 Regelwerk
Mit der Anmeldung, spätestens unverzüglich nach der Anmeldebestätigung hat der Teilnehmer der Spielleitung eine Charakterbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Diese hat dem von dem Veranstalter vorgegebenen Regelsystem zu entsprechen.
Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer das vom Veranstalter vorgegebene Regelsystem als für das Spiel verbindlich an. Die Spielleitung ist berechtigt, auch nach Zustandekommen des Vertrages verbindliche Regeländerungen zu beschließen. Sollte hierdurch der vom Teilnehmer eingereichte Charakter unspielbar oder wesentlich eingeschränkt werden, so steht dem Teilnehmer ein Rücktrittrecht unter voller Erstattung seines Spielbeitrags zu.
§ 5 Sicherheit
Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden. Zuwiderhandlung kann zum Ausschluss führen.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung, insbesondere die von ihm verwendeten Polsterwaffen und Rüstungen, auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sie den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.
Beabsichtigte potentiell gefährliche Handlungen wie z.B. die Nutzung von Pyrotechnik sind im Vorfeld mit der Spielleitung abzusprechen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an Gebäuden, Mauern und in der Natur, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten und die Nutzung von Gewässern. An gefahrenträchtigen oder unübersichtlichen Stellen wie Treppen, Gebäudeöffnungen, Abhängen, Vorsprüngen, Löchern oder auf nächtlicher Streife auf dem Spielgelände verpflichtet sich der Teilnehmer zur besonderen Umsicht.
Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlung führt zum sofortigen Ausschluss vom Spiel.
Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
Der Teilnehmer verpflichtet sich die vom Veranstalter durch den Eigner des Geländes vorgegebene Brandschutzmaßnahmen- und Bedingungen vor Antritt der Veranstaltung zu unterzeichnen und einzuhalten. Der Teilnehmer haftet bei Verstoß selbstständig für den aufgekommenen Schaden.
Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.
§ 6 Haftung
Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
Für selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
§ 7 Urheberrecht
Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Bild-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwerten.
Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen, Symbolen und Nicht-Spielercharakteren bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Die Rechte an den Spielercharakteren, ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei dem jeweiligen Spieler.
Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig.
Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit Einverständnis des Veranstalters zulässig.
§ 8 Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nach Absprache mit dem Veranstalter übertragbar.
Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Teilnehmerbeitrag nicht zurückerstattet.
§ 9 Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug
Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus.
Ist der Teilnehmerbeitrag noch nicht in voller Höhe entrichtet, ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer eine Frist zur Zahlung zu setzen, verbunden mit der Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist den Platz einem Dritten überlässt. Die gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens 8 Tage betragen.
Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
§ 10 Rabatte
Werden Teilnehmern für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen Rabatte vom üblichen Teilnehmerbeitrag eingeräumt, so gilt die Differenz als gestundet, bis die vereinbarte Leistung im vereinbarten Umfang erbracht wurde. Von dieser Regelung sind Rabatte für Sanitäter ausdrücklich ausgenommen.
Können die Teilnehmer nach Absatz 1 die vereinbarte Leistung aus einem Grund nicht erbringen, für den der Veranstalter die Verantwortung trägt, so bleibt der Rabatt gleichwohl bestehen.
§ 11 Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz
Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden.
Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers umfassen Name und eMail. Diese Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername, -klasse, etc).
Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht elektronisch gespeichert oder weitergegeben.
§ 12 Sonstiges
Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- sowie Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Erfüllungsort und Gerichtsstand sind - soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann - der Sitz des Veranstalters.