Was ist ein Fundtier?
Ein Fundtier ist jedes domestizierte Tier, das ohne erkennbaren Besitzer aufgefunden wird. Dazu gehören beispielsweise Hunde und Katzen. Auch wenn das Tier gepflegt aussieht oder ein Halsband trägt, gilt es rechtlich als Fundtier, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es jemandem gehört.
Wer ist zuständig?
Für Fundtiere ist das Ordnungsamt oder die Gemeinde zuständig. Auch wenn das Ordnungsamt oft eine Zuständigkeit verneint, bleibt es rechtlich verantwortlich, da ein domestiziertes Tier nicht einfach als herrenlos betrachtet werden kann.
Laut §3 des Tierschutzgesetzes ist das Aussetzen von Tieren unzulässig. Daher muss jedes aufgefundene Tier als Fundtier behandelt werden.
Was bedeutet „herrenlos“?
Gesetzlich gibt es keine herrenlosen domestizierten Tiere, da jedes Haustier einen Besitzer hat. Auch wenn ein Tier nicht zahm ist oder als „wild“ erscheint, bleibt die Verantwortung beim ursprünglichen Besitzer.
Herrenlose Tiere sind ausschließlich wilde Tiere.
Für Wildtiere wie Rehe oder ähnliche Tiere sind Jagdpächter oder Förster zuständig.
Freilebende Katzen:
Freilebende Katzen, die nicht mehr gepflegt werden, sind dennoch keine herrenlosen Tiere. Die Besitzverhältnisse bleiben bestehen, auch bei Nachkommen.
Auch freilebende Katzen müssen als Fundtiere behandelt werden.
Wir empfehlen dringend, eine Fundtieranzeige beim Ordnungsamt zu machen, wenn Sie eine freilebende Katze finden.
Verletzte Tiere (Schnelles Handeln ist erforderlich!)
Verletzte Tiere müssen schnell versorgt werden. Hier sind die ersten Schritte:
Informieren Sie das Veterinäramt.
Bringen Sie das verletzte Tier so schnell wie möglich zu einem Tierarzt.
In Notfällen gibt es auch einen Notdienst, der rund um die Uhr erreichbar ist.
Wenn der Transport nicht möglich ist, wenden Sie sich an die Haus- und Wildtierrettung.
Der Tierschutzbund Greifswald sowie die Haus- und Wildtierrettung sind ehrenamtlich organisierte Vereine, die nach Kapazität helfen können. Sie sind jedoch nicht für die Zuständigkeit verantwortlich.