Waffen wie, Äxte, Dolche etc. dürfen Grundsätzlich weder scharf noch spitz sein und müssen gegen Entnahme gesichert sein.
Ausgenommen sind Schaukampf,- / Anscheinswaffen, die nur von gewandeten Teilnehmern, auf dem Gelände
im Rahmen von historischen Darstellungen getragen werden.
Das Hantieren mit Schaukampf,- / Anscheinswaffen ist ausschließlich auf einem "abgesperrtem Kampfplatz“ gestattet.
Dabei ist jederzeit auf Sicherheit zu achten, so dass weder Teilnehmer noch Zuschauer in die Gefahr kommen,
Schaden zu erleiden.
Jegliche Nutzung und Zurschaustellung der Schaukampf,- / Anscheinswaffen unterliegt der vollständigen Haftung des Besitzers.
Das Führen von Schaukampf,- / Anscheinswaffen, ist unter Einfluss von Drogen / Alkohol, strikt untersagt.
Der Veranstalter haftet hier nicht für etwaige Schäden.
Sporadisch kontrolliert werden Besucher als auch Gewandete mit Waffen an den Eingängen und dem Gelände.
Ertappte Besucher mit spitzen oder scharfen Waffen werden unmittelbar vom Gelände verwiesen.
Gem. § 42 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG)
In der aktuell gültigen Fassung, ist das führen von Waffen im Sinne des WaffG und Ihnen gleichgestellten Gegenständen (z.B. Schwerter) auf öffentlichen Veranstaltungen grundsätzlich verboten.
Allerdings gilt dieses Verbot nach § 42 Abs. 4 Nr. 7 u.a. nicht für Mitwirkende an historischen Darstellungen.
Bei Mittelaltermärkten handelt es sich um eine historische Darstellung, die zu einem erheblichen Teil daraus besteht, dass die Besucher Teil der historischen Darstellung sind und ohne festes Programm/Anweisungen am Gesamtbild mitwirken.
Daher handelt es bei den gewandeten Besuchern um Mitwirkende der historischen Darstellung, weshalb diese vom Verbot, Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen zu führen, ausgenommen sind.
Gleiches gilt für vor Ort verkaufte Messer, sofern diese „zeitgenössisch“ sind.
Sollten allerdings moderne Messer verkauft werden, fallen diese nicht unter die Ausnahme und das Führen wäre verboten.
Der Verkauf an sich ist allerdings erlaubt.
Sollten moderne Messer verkauft werden, müssen diese verpackt sein und dürfen nicht geführt werden.
Aussagen zu diesem Thema erhalten sie beim Städtischen Ordnungsamt. https://www.salzgitter.de/rathaus/fachdienste/ordnung/ordnungswesen/ordnungswesen.php