Das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) sieht verschiedene Kontrollen durch Behörden vor, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Güterkraftverkehr sicherzustellen. Diese Kontrollen dienen der Überprüfung von Verkehrssicherheit, Sozialvorschriften, Umweltstandards und wettbewerbsrechtlichen Regelungen. Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Kontrollen:
Zweck: Überprüfung der Verkehrssicherheit und technischen Eignung der Fahrzeuge.
Kontrollierte Aspekte:
Technischer Zustand: Bremsen, Beleuchtung, Reifen, Achsen, Aufbau.
Ladungssicherung: Einhaltung der Vorschriften zur Ladungssicherung.
Umwelttechnik: Abgaswerte, Partikelfilter, Einhaltung der Emissionsstandards.
Zweck: Sicherstellung der Einhaltung der Sozialvorschriften (EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006).
Kontrollierte Aspekte:
Fahrtenschreiber: Auslesen der Daten des digitalen Fahrtenschreibers.
Lenkzeiten: Überprüfung der täglichen und wöchentlichen Lenkzeiten.
Ruhezeiten: Überprüfung der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten.
Pausen: Einhaltung der vorgeschriebenen Pausen.
Zweck: Überprüfung, ob das Unternehmen über eine gültige Erlaubnis für den Güterkraftverkehr verfügt.
Kontrollierte Aspekte:
Erlaubnisnachweis: Vorlage der Güterkraftverkehrserlaubnis.
Zuverlässigkeit: Überprüfung der Zuverlässigkeit des Unternehmens und der Fahrer.
Finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis der finanziellen Stabilität.
Zweck: Überprüfung der Einhaltung der zugewiesenen Kontingente für den grenzüberschreitenden Güterverkehr.
Kontrollierte Aspekte:
Kontingentnutzung: Einhaltung der zugeteilten Fahrten.
Dokumentation: Vorlage der erforderlichen Dokumente (z. B. CEMT-Genehmigungen).
Zweck: Überprüfung der Einhaltung der Kabotagevorschriften.
Kontrollierte Aspekte:
Anzahl der Kabotagefahrten: Einhaltung der maximal erlaubten Kabotagefahrten.
Dokumentation: Vorlage der erforderlichen Unterlagen.
Zweck: Überprüfung der Einhaltung der Umweltstandards.
Kontrollierte Aspekte:
Emissionswerte: Einhaltung der Euro-Normen.
Lärmemissionen: Einhaltung der Grenzwerte für Lärm.
Umweltplaketten: Vorhandensein der erforderlichen Umweltplaketten (z. B. Feinstaubplakette).
Zweck: Überprüfung der Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften.
Kontrollierte Aspekte:
Arbeitszeiten: Einhaltung der maximalen täglichen und wöchentlichen Arbeitszeiten.
Bereitschaftszeiten: Dokumentation der Bereitschaftszeiten.
Zweck: Überprüfung der vollständigen und korrekten Dokumentation.
Kontrollierte Aspekte:
Frachtpapiere: Vorlage der Frachtpapiere und Lieferscheine.
Fahrtenschreiberdaten: Auslesen und Überprüfung der Fahrtenschreiberdaten.
Unternehmensunterlagen: Vorlage der erforderlichen Unternehmensunterlagen (z. B. Erlaubnis, Versicherungsnachweise).
Kontrollbereich Kontrollierte Aspekte
Verkehrskontrollen Technischer Zustand, Ladungssicherung, Umwelttechnik.
Lenk- und Ruhezeiten Fahrtenschreiberdaten, Lenkzeiten, Ruhezeiten, Pausen.
Erlaubnispflicht Erlaubnisnachweis, Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit.
Kontingente Einhaltung der zugewiesenen Kontingente, Dokumentation.
Kabotage Anzahl der Kabotagefahrten, Dokumentation.
Umweltvorschriften Emissionswerte, Lärmemissionen, Umweltplaketten.
Arbeitszeit Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften, Dokumentation der Bereitschaftszeiten.
Dokumentation Frachtpapiere, Fahrtenschreiberdaten, Unternehmensunterlagen.
Die Kontrollen werden von Behörden wie dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), der Polizei oder dem Zoll durchgeführt.
Bei Verstößen können Bußgelder, Fahrverbote oder der Entzug der Erlaubnis drohen.
Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie alle Vorschriften einhalten und die erforderlichen Dokumente bereithalten.
Diese Kontrollen sollen sicherstellen, dass der Güterkraftverkehr sicher, fair und umweltverträglich abläuft.