Krankenkassen argumentieren systematisch mit dem Einkommen einzelner Monate und entziehen den Versicherten die Familienversicherung bereits, wenn deren Einkommen in einzelnen Monaten über 455 Euro liegt.
Das Recht auf die Familienversicherung besteht allerdings für Einkommen in Höhe von 6.460 Euro im Jahr.
Den Versicherten entsteht der Eindruck, sie dürften tatsächlich nicht mehr als 455 Euro in einzelnen Monaten einnehmen.
Da viele Studierende ein schwankendes Einkommen haben, sind sie besonders betroffen.
Das Gesetz enthält nicht eigens einen Hinweis, dass für schwankende Einkommen selbstverständlich der monatliche Durchschnitt des Jahreseinkommens als das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen anzusetzen ist.
Der ungerechtfertigte Verlust der Familienversicherung verursacht den Studierenden hohe zusätzliche Kosten. Die Petition schafft Klarheit und verhindert die Ungleichbehandlung von schwankenden gegenüber regelmäßigen Einkommen.