Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, zu prüfen, ob Familienversicherte mit eigenem Einkommen ein Anrecht auf Familienversicherung haben. Die Bewertung kann zum ungerechtfertigten Verlust der Familienversicherung führen.
Die Vorgehensweise begünstigt die Krankenkasse, Versicherte haben wenig Einfluss auf die Entscheidung.
Familienversicherte mit eigenem Einkommen sind verpflichtet, Änderungen ihrer Beschäftigungsverhältnisse der Krankenkasse zu melden und Angaben zum Einkommen zu machen.
Krankenkassen bewerten das Gesamteinkommen und prüfen, ob es die gesetzliche Grenze überschreitet.
Sind Versicherte mit der Bewertung der Krankenkasse nicht einverstanden, müssen sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Die Krankenkasse prüft jeden Widerspruch und erlässt zuletzt einen Bescheid, ob die Familienversicherung weiter besteht oder nicht.
Ist der Versicherte mit dem Bescheid nicht einverstanden, kann er Klage beim Sozialgericht einreichen. Ein Klage dauert in der Regel ein bis zwei, gelegentlich auch drei Jahre.
Der Verlauf des Verfahrens zeigt, dass die Krankenkasse ihre eigenen Beschlüsse am Ende bestätigt. Es gibt keine unabhängige dritte Instanz, die im Interesse einer außergerichtlichen Einigung für eine neutrale Einschätzung angerufen werden kann.
Die Erfolgsaussichten einer Klage sind für die Versicherten unklar. Zudem
ist der Streitwert im Einzelfall im Verhältnis zum Klageaufwand eher gering und
Versicherte beenden in mehr oder weniger absehbarer Zeit das Studium und verlassen dann ohnehin die Familienversicherung.
Eine Klage muss die Krankenkasse also in aller Regel nicht fürchten. So ist bei alledem schon vorbestimmt, dass in Fällen, in denen die Versicherten ein Recht auf die Familienversicherung haben, ein Beharren der Krankenkasse auf ihrer gegenteiligen Behauptung folgenlos bleibt.
Es entstehen Fälle einer Ungleichbehandlung zwischen regelmäßigen und schwankenden Einkommen, die zum ungerechtfertigten Verlust der Familienversicherung führen. Die Betroffenen haben keine echte Chance, dies abzuwenden.
Umso wichtiger ist es, die gesetzliche Grundlage so klar wie möglich zu formulieren und dabei darauf zu achten, dass stets eine rechtssichere Anwendung gewährleistet ist, die alle Versicherten gleich behandelt.