Seelsorge: Tod und Trauer

Seelsorge bei Tod und Trauer

Wenn ein Mensch gestorben ist, tritt in seiner Familie der Ausnahmezustand ein. In kurzer Zeit sind die verschiedensten Dinge zu klären und mit unzähligen Menschen Absprachen zu treffen, und das, obwohl man sich vielleicht am liebsten einfach irgendwohin zurückziehen würde, um den Verlust zu betrauern.

Dazu gehört auch die Frage nach dem kirchlichen Begräbnis. Hier sind einige Informationen zusammengestellt, die für Trauernde von Bedeutung sein können. Sie beziehen sich auf die konkreten örtlichen Verhältnisse in unseren vier Pfarrgemeinden.

Für Fragen und Anregungen sind wir dankbar.

Baumholder, Juni 2017

M. Schmitz, Pfarrer


Bei Eintritt des Todes

Wenn ein Mitglied unserer Gemeinden gestorben ist, lassen wir die Angehörigen nicht allein. Wir sind gerne bereit, nach Eintritt des Todes ins Trauerhaus zu kommen, um dort mit den Angehörigen zu beten und sie bei den anstehenden Dingen, die zu tun sind, zu unterstützen. Wenden Sie sich dazu bitte an die Pfarrbüros oder direkt an die Seelsorger.

Wenn uns ein Todesfall gemeldet wird

Am besten ist es immer, wenn sich die Angehörigen selbst bei uns melden. Wenn das nicht geschieht, bemüht sich einer der Seelsorger zunächst telefonisch um Kontakt mit den vom Bestatter genannten Ansprechpartnern.

Meist wird der Termin für die Beerdigung schon telefonisch geklärt, damit alle Beteiligten sich vorbereiten können.

Welcher Seelsorger ist für mich zuständig?

Die Seelsorger im Dekanat Birkfenfeld arbeiten sehr eng zusammen. Um Beerdigungen an allen Werktagen möglich zu machen, ist ein Bereitschaftsdienst organisiert, damit für jeden Tag im Vorhinein klar ist, wer an welchem Tag Beerdigungen halten kann. Diese Person ist dann auch für den Kontakt zuständig. Das gilt auch dann, wenn das ein Seelsorger / eine Seelsorgerin aus einer anderen Pfarrei ist.

Welcher Seelsorger oder welche Seelsorgerin die Beerdigung am vorgesehenen Tag übernimmt, erfahren Sie im Pfarrbüro oder bei den teilnehmenden Seelsorgern. Das sind zurzeit (Juni 2017):

Dechant Clemens Kiefer,

Gemeindereferentin Agnes Kutscher,

Pater Jijo Kunnumpurath

Pfarrer Matthias Schmitz,

Pfarrer Peter Sens,

Pfarrer Christoph Eckert,

Pfarrer Alfons Schmitz,

Gemeindereferentin Barbara Kuttler,

Pastoralreferent Claus Wettmann.

Der diensthabende Seelsorger bittet dann die Angehörigen um ein persönliches Gespräch. Es dient vor allem dem Kennenlernen und der Klärung von offenen Fragen bezüglich der Gestaltung der Feier und soll die Angehörigen während einer wichtigen Zeit begleiten. Dabei verstehen wir unsere Kon­taktaufnahme als Angebot. Wir wollen niemanden zu etwas zwingen.

Welche Formen der Beerdigung bieten wir an?

Grundsätzlich sagen wir zu, dass es eine Trauerfeier (in der Kirche oder auf dem Friedhof) und die Beerdigung bzw. Urnenbeisetzung am von den Angehörigen gewünschten Tag gibt.

Die Wunschzeit können wir allerdings nicht garantieren. Wenn der zuständige Seelsorger bereits für den Nachmittag eine Feier zugesagt hat, kann aber am Mittag oder Vormittag noch eine Beerdigung stattfinden. Das haben wir ja auch in der Vergangenheit bereits so gehalten.

Am Tag der Beerdigung: Trauerfeier und Beerdigung/Beisetzung

Meist halten wir die Trauerfeier an zwei Stationen: eine erste Station in der Kirche oder Friedhofshalle, eine zweite am Grab oder an der Urnenwand.

Die Trauerfeier in der Kirche oder Friedhofshalle enthält Gebete, Lesungen aus der Bibel und eine Predigt. Wir verabschieden den verstorbenen Menschen und empfehlen ihn Gott an.

Allen, egal ob Mitglied der katholischen Kirche oder nicht, ist die Teilnahme in gleicher Weise möglich.

Das Begräbnis / die Beisetzung

Die kirchliche Be­gräb­nis­feier auf dem Friedhof beginnt entweder in der Fried­hofs­ka­pel­le oder direkt am Grab, je nachdem, wo der Sarg oder die Urne aufgestellt wurde. Im Vordergrund steht die tatsächliche Beisetzung des Toten oder der Urne in der Erde (bzw. in die Urnenwand). Dies ist der eigentliche Vorgang der Beerdigung, zu dem die Menschen sich versammelt haben. Deshalb wird er nicht auf einen Zeitpunkt nach der Begräbnisfeier verschoben.

Die Totenmesse (auch Sterbeamt genannt)

Eine Form der Trauerfeier kann die Totenmesse sein. Sie muss von von einem Priester gefeiert werden und hat – wie jede Messe - eine feste Form mit einem überlieferten Ablauf. Zu dieser Feier selbst sind alle Menschen willkommen. Jedoch ist ein bestimmter Teil der Messe, der Empfang der heiligen Kommunion, denjenigen vorbehalten, die in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, die um die Bedeutung der Eucharistie wissen und daran glauben. Wenn damit zu rechnen ist, dass viele Menschen, die nicht katholisch sind, an der Feier teilnehmen werden, und wenn die Angehörigen selbst sich mit der Form der Messe nicht gut auskennen und selten oder nie daran teilnehmen, empfiehlt sich eher die Trauerfeier (siehe oben).

An Tagen, an denen kein Priester zur Verfügung steht, kann keine Totenmesse gefeiert werden. Auch samstags wird keine eigene Totenmesse gehalten. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, eine Gemeindemesse als Totenmesse zu feiern. Dann schließen wir das Gedenken der Verstorbenen in die Messe ein, die die Gemeinde feiert. Und die Angehörigen können sich mittragen lassen von der versammelten Gemeinde.

Totengebet

Auf Wunsch der Angehörigen kann an einem Abend vor der Beerdigung ein Totengebet gehalten werden. Es kann in einer Kirche, in der Friedhofskapelle oder im Haus des Verstorbenen stattfinden. Es wird von Menschen aus der Gemeinde gehalten. Dies muss jedoch mit den Vorbetern abgesprochen werden. In manchen Fällen, wenn z.B. die Angehörigen auswärts wohnen und nicht teilnehmen können, empfiehlt sich ein solches gemeinsames Totengebet nicht.

Weitere Sterbeämter, Sechs-Wochenamt, Dreißiger-Amt, Jahr­ge­dächt­nis

Viele Familien pflegen den Brauch, auch nach der Beerdigung für die Toten weitere Messen zu feiern. Dafür haben sich verschiedene Bezeichnungen eingebürgert: zweites Sterbeamt, Sechs-Wochen-Amt, Dreißiger-Amt (etwa am 30. Tag), Jahrgedächtnis. Wir bitten die Angehörigen, die von ihnen gewünschten Feiern mit den Pfarrbüros abzusprechen.

An Samstagen...

Beerdigungen sind prinzipiell auch an Samstagen möglich. Wegen anderer samstags stattfindender Feiern (Trauungen, Goldene Hochzeiten, Vorabendmessen etc.) ist samstags keine eigene Totenmesse möglich. In diesem Fall kann die Totenmesse im Rahmen der nächstmöglichen Gemeindemesse gefeiert werden.

In Heimbach gilt eine Absprache mit dem Ortsbürgermeister: Hier sind samstags nur Urnenbeisetzungen möglich, keine Erdbestattungen.

Worüber geht die Predigt?

In der Predigt sprechen wir vor allem davon, was Christen von Gott erhoffen. Das wiederum hängt von einem konkreten Ereignis in der Geschichte ab: die Auf­er­stehung Jesu von den Toten vor rund 2000 Jahren. An diesem Ereignis hängt die Hoffnung der Christen auf die Auferstehung der Toten.

Wir sprechen auch darüber, wo sich diese Hoffnung oder der Glaube an Jesus Christus mit dem Leben des verstorbenen Menschen gekreuzt haben und wo etwas von Gottes Verheißung im Leben des Verstorbenen aufgeschienen ist. Dazu gehört auch, was die verstorbene Person geglaubt und gehofft hat und wofür ihr Herz brannte. Manchmal geben uns Angehörige auch schriftliche Angaben oder setzen selbst etwas auf. Dafür sind wir dankbar. Oft können wir solche Elemente in die Predigt einbeziehen. Genaueres können wir im persönlichen Gespräch klären.

Mitgestaltung durch die Angehörigen

Die Trauerfeier und Begräbnisfeier bieten Möglichkeiten zur Gestaltung (z.B. durch Texte oder Musikstücke). Das sprechen wir im persönlichen Gespräch ab.

Die folgenden Gestaltungsmöglichkeiten bestehen nach Absprache:

∙ ein persönliches Wort von einem der Angehörigen, in der Regel nach der Beisetzung am Grab, aber auch denkbar zu Be­ginn der Trauerfeier.

∙ In der Predigt können bestimmte Ereignisse oder Erfahrungen erwähnt werden.

∙ Lesungen aus der heiligen Schrift nach Wunsch der An­ge­hörigen

∙ selbst vorbereitete Fürbitten

∙ selbst ausgesuchte geistliche Lieder und Musikstücke

∙ musikalische Mitwirkung eines Chores oder von Solisten, die jedoch ihr Vorhaben bitte spätestens einen Tag vor­her mit dem Seelsorger absprechen

∙ Freunde oder Angehörige können den Lektorendienst übernehmen

∙ Ein Priester oder Diakon aus dem Freundeskreis kann mitwirken.

- Musikaufnahmen haben am besten ihren Platz in der Feier auf dem Friedhof. Dabei sind die meisten Bestattungsinstitute behilflich.

- Nachbarn und Freunde können den Sarg tragen. Die Bestattungsinstitute weisen die Sargträger ein.

Im Zweifelsfall gilt: Alles kann im Gespräch angesprochen und geklärt werden.