Wie Sie zu Ihrem Zuschuss kommen
Zuerst die gute Nachricht: Die Gesundheitskassen bezahlen Psychotherapie.
Jetzt die weniger gute: Selten zur Gänze.
Wenn Sie Ihre Psychotherapie zur Gänze von den Kassen finanziert haben wollen, brauchen Sie dazu viel Zeit (lange Wartelisten) und
eine ärztliche Gesundheitsbestätigung sowie
eine Bestätigung der Behandlungsnotwendigkeit durch einen Vertragstherapeuten.
Wenn Sie von Ihrer Kasse einen Kostenzuschuss wollen, müssen Sie dazu
noch vor der 2. Sitzung eine ärztliche Gesundheitsbestätigung („Gelber Zettel“) vorlegen,
eine/n in der Liste des Gesundheitsministeriums eingetragene/n
Psychotherapeutin/Psychotherapeuten http://psychotherapie.ehealth.gv.at/ aufsuchen.
Verschiedene Kassen zahlen verschiedene Zuschüsse. (Überblick dieser Leistungen: https://www.psyonline.at/contents/7437/ueberblick-kosten-der-psychotherapie )
Für die ersten 10 Psychotherapiesitzungen genügt es für den Kostenzuschuss, neben dieser Bestätigung die Honorarnote bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen.
Ab der elften Sitzung muss ein – je nach Versicherung eigener – Antrag auf Kostenzuschuss gestellt werden, auf dem von der Psychotherapeutin bzw. vom Psychotherapeuten einige Fragen beantwortet werden. Dieser Antrag soll vor der vierten Psychotherapiestunde eingereicht werden, um den Zuschuss ohne Lücke weiterbeziehen zu können. Senden Sie die Originale der ärztlichen Bestätigung und des von Therapeutin/vom Therapeuten ausgefüllten Antragsformulars an Ihre Krankenkasse: Kopien werden von den Kassen nicht akzeptiert.
Überblick über den Ablauf der Erstattung durch die Kassen: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.837682