Beitragsordnung

Beitragsordnung

§ 1 Grundsatz

(1) Die Regelungen in dieser Beitragsordnung finden ihre Grundlage in den § 6 der Vereinssatzung in der Fassung vom 14.11.2021. Sie ist daher nicht Bestandteil der Satzung.

(2) Dieses Dokument regelt die Beitragsverpflichtung der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

(3) Diese Ordnung tritt mit Wirkung zum 14.11.2021 in Kraft.

§ 2 Beitragspflicht

(1) Das Beitragsaufkommen ist eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Daher ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre in der Satzung grundsätzlich verankerten Beitragspflicht pünktlich in vollem Umfang nachkommen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber den Mitgliedern erbringen. Jedes Vereinsmitglied hat daher einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.

§ 3 Beschlüsse zum Mitgliedsbeitrag

(1) Die Höhe des Beitrags, der Aufnahmegebühr und der Umlagen wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die Mitgliederversammlung legt die zu zahlenden Gebühren fest.

(2) Die festgesetzten Beiträge werden zum ersten des folgenden Monats erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 4 Höhe der Beiträge

(1) Die Mitglieder haben folgende Beiträge zu zahlen: siehe Anlage.

(2) Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

(3) Für die Einstufung in die jeweilige Mitgliedergruppe, insb. der Altersklasse, gilt das vollendete Lebensjahr zum 31.12. des Vorjahres. Bei Neuaufnahmen gilt jedoch das Alter am Aufnahmetag.

(4) Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt und die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.

(5) Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme von ermäßigten Beitragsformen.

(6) Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.

§ 5 Zahlungsform

(1) Die Mitgliedsbeiträge, Sonderumlagen und sonstige Gebühren sind mittels SEPA-Lastschriftverfahren zu zahlen.

(2) Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind die dem Verein dadurch entstehenden Bankgebühren vom Mitglied zu erstatten.

(3) Für die Beitragsrückstände minderjähriger Mitglieder haften deren gesetzliche Vertreter.

§ 6 Gebühren

(1) Eine Aufnahmegebühr kann durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.

(2) Für zusätzliche Vereinsangebote (z.B. Exkursionen, Vorträge, Führungen etc.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.

§ 7 Umlage

Über eine Umlage entscheidet die Mitgliederversammlung.

§ 8 Datenverarbeitung

Die Beitrags-, Gebühren- und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützen Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

§ 9 Änderungen

(1) Änderungen, welche die Höhe des Beitrags betreffen, werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.

(2) Über alle anderen Änderungen, die diese Beitragsordnung betreffen, entscheidet die Mitgliederversammlung.

§ 10 Vereinsaustritt

Ein Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und ist dem Vorstand mindestens einen Monat vorher schriftlich oder digital mitzuteilen. (§ 4 (3)1.der Satzung)

§ 11 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung wurde bei der Gründungsversammlung am 14.11.2021 in 40764 Langenfeld, Teichweg 9 erstellt und genehmigt.

Anlage zur Beitragsordnung

§ 1 Jahresbeitrag

Mindestbeiträge ab 01.01.2023:

- Jugendliche bis 18 Jahre € 12,00

- Erwachsene über 18 Jahre € 24,00

- Azubis, Studenten, FSJ, Bufdi € 12,00

- Rentner € 12,00

- Fördernde Mitglieder € 50,00

§ 2 Aufnahmegebühr

Nach Beschluss der Mitgliederversammlung € 00,00

§ 3 Umlagen

Nach Beschluss der Mitgliederversammlung € 00,00

§ 4 Inkrafttreten

Diese Anlage zur Beitragsordnung wurde bei der Mitgliederversammlung am 25.11.2022 in 40764 Langenfeld, Solinger Straße 111 erstellt und genehmigt. Sie tritt per 01.01.2023 in Kraft.