Grünewaldstraße/Dickelkamp in Reusrath 2021, Quelle: Annemarie Hubert
Denkmalschutz-Immobilien als Steuersparmodell
Muss denn immer gleich die Abrissbirne anrücken?
Neben dem besonderen Charme und dem historischen Wert älterer Bauwerke, ist vielen nicht bewusst, dass sich Denkmalschutz-Gebäude hervorragend als Steuersparmodelle eignen. Sie werden nämlich vom Staat besonders gefördert.
Nach § 7i EStG können bei vermieteten Denkmalschutz-Immobilien die gesamten Sanierungskosten binnen zwölf Jahren steuerlich abgeschrieben werden.
Bei selbst bewohnten Immobilien können über zehn Jahre hinweg jeweils 9% der Modernisierungskosten (insgesamt also immerhin 90%) abgeschrieben werden (§10f EStG). Zudem gibt es diverse Förderprogramme und Zuschüsse von Bund und Land.