Spenden & Mitgliedsbeiträge
Spenden & Mitgliedsbeiträge
Spenden und Mitgliedsbeiträge an steuerbegünstigte Vereine und andere Körperschaften sind als Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung abziehbar. Bei Spenden bis zu einem Betrag von 300 € genügt der sogenannte vereinfachte Zuwendungsnachweis. Es genügen ein Kontoauszug und ein Beleg des Zuwendungsempfängers über die Berechtigung, Spenden entgegennehmen zu dürfen. Mehr Infos dazu von der Finanzverwaltung NRW finden Sie in den Steuertipps für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Auch Sachspenden sind steuerlich begünstigt!
Unsere Bankverbindung
Unsere Bankverbindung
KULTURGUT e.V.
Stadt-Sparkasse Langenfeld
IBAN: DE60 3755 1780 0021 0547 88
BIC: WELADED1LAF
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