Spenden & Mitgliedsbeiträge

Spenden und Mitgliedsbeiträge an steuerbegünstigte Vereine und andere Körperschaften sind als Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung abziehbar. Bei Spenden bis zu einem Betrag von 300 € genügt der sogenannte vereinfachte Zuwendungsnachweis. Es genügen ein Kontoauszug und ein Beleg des Zuwendungsempfängers über die Berechtigung, Spenden entgegennehmen zu dürfen. Mehr Infos dazu von der Finanzverwaltung NRW finden Sie in den Steuertipps für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Auch Sachspenden sind steuerlich begünstigt!

Unsere Bankverbindung

KULTURGUT e.V.

Stadt-Sparkasse Langenfeld

IBAN: DE60 3755 1780 0021 0547 88

BIC: WELADED1LAF

Benötigen Sie eine Spendenbescheinigung?

Dann teilen Sie uns bitte Ihren Namen und Ihre Anschrift mit.

Vielen Dank!