Versicherung für das gemietete Werkzeug
Gutes Werkzeug ist teuer. Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, können Sie den Gebrauch der bei uns gemieteten Werkzeuge gegen Schäden versichern. Da in vielen Privathaftpflichtversicherungen der Gebrauch gemieteter Sachen nicht versichert ist, haben Sie hier die Möglichkeit folgende Schäden gegen einen geringen Beitrag abzusichern:
- Bedienungsfehler
- Bruchschaden, Sturzschaden
- Flüssigkeitschaden
- Kurzschlussschaden
- Verlust, Diebstahl oder Abhandenkommen (nicht auf dem Versandweg)
- Fremdschaden (Vandalismus)
Beitragshöhe für die Werkzeugversicherung
Der Beitrag für die Werkzeugversicherung richtet sich pauschal nach der Höhe der Mietgebühr. Der Beitrag ist einmalig beim Abschluss des Mietvertrages fällig.
Mietgebühr Einmalbeitrag
- bis 100 Euro 9,90 Euro
Was ist nicht versichert:
Nicht versichert sind Schäden, die auf unsachgemäße - oder nicht zweckgemäße Verwendung zurückzuführen sind, sowie Modifizierung, Änderung der Eigenschaften, Öffnen, Versuch der Reparatur, Transportschäden, Benutzung durch Dritte, Untervermietung oder unentgeltliche Weitergabe. Nicht versichert sind auch Schäden, die durch die Privathaftpflichtversicherung des Mieters versichert sind (subsidiär Versicherung).