Mietbedingungen:
Die Vermietung erfolgt unter folgenden Bedingungen:
1. Sie bestätigen durch schließen des Mietvertrages, dass Sie, oder eine von Ihnen beauftragte Person/Firma die Sachkunde nachweisen bzw. den Umgang mit Kälteklimaanlagen beherrschen.
2. Sie schicken eine Kopie des Personalausweises des Mieters (beide Seiten) und teilen eine Telefonnummer mit, unter der Sie erreichbar sind. Für die Sendungsverfolgung können Sie Ihre E-Mail Adresse angeben.
3. Sie zahlen bar, per Überweisung oder Paypal die Mietgebühr zzg. Versand und entrichten die Kaution in Höhe von 150 Euro. Alternativ können Sie für 9,90 Euro eine Werkzeugversicherung abschließen.
3. Sie verpflichten sich als Mieter die Mietsache direkt nach Ablauf der Mietzeit als versichertes Paket zurückzusenden.
4. Die Vermietung / Versand erfolgt nach Verfügbarkeit der Geräte. Es besteht kein Anspruch auf den Erhalt der Mietsache zum bestimmten Datum - daher bitte vorher per Mail abstimmen.
5. Der Mieter haftet für Schäden, die aufgrund von unsachgemäßem Umgang entstehen, bis zum Wiederbeschaffungswert des Gerätes.
6. (Fern)beratung und Anweisung per Telefon, Videoanruf oder Mail bieten wir aus Haftungsgründen nicht an.
7. Geräte können von den Abbildungen abweichen. Angeboten werden, je nach Verfügbarkeit, Geräte gleicher Art und Güte.
FRAGEN WERDEN WERKTAGS VON 8:00 - 18:00 UHR BEANTWORTET.
Bitte unbedingt beachten:
Die Inbetriebnahme von Kältemittelanlagen und der Umgang mit Kältemitteln bedarf einer Genehmigung bzw. eines Sachkundenachweises und hat nur durch berechtigte Personen zu erfolgen (gemäß F-Gase EU-Verordnung 537/2024).
Haftungsbestimmungen
Haftungsausschluss des Eigentümers/Vermieters:
Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Gerätes samt Zubehör entstehen, wird keine Haftung übernommen. Mit dem Eingehen des Mietvertrages hat der Mieter erklärt, dass er den Umgang mit Kältemittel und Kältemittelanlagen beherrscht und den notwendigen Sachkundenachweis besitzt, oder eine geeignete Person oder Firma . beauftragt hat. Hierzu wird auf den Hinweis im Mietvertrag verwiesen.
Haftung des Mieters:
Der Mieter haftet für Schäden, die an der Mietsache entstehen, die nicht auf den sachgemäßen Umgang zurückzuführen sind, ebenfalls bei Verlust, z.B. auf dem Versandwege, Abhanden kommen und Zerstörung, z.B. bei Kurzschluss oder Überspannung, bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes der Mietsache. Ausgenommen sind Verschleiß und normale Abnutzung. Eine Untervermietung und unentgeltliche Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.