Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Rechtsberatung, rechtliche Dienstleistungen, Übersetzungen und Dolmetschleistungen

Živka Dj. Tomić
Dipl. Juristin | Rechtsberaterin | Ermächtigte Übersetzerin | Allgemein beeidigte Dolmetscherin
Mühlheimer Str. 7
63075 Offenbach am Main
Deutschland

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Erbringung von Rechtsberatung und rechtlichen Dienstleistungen sowie über Übersetzungs- und Dolmetschleistungen zwischen Živka Dj. Tomić, nachfolgend „Auftragnehmerin“, und dem jeweiligen Auftraggeber.

(2) Auftraggeber können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.

(3) Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.

(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsschluss

(1) Ein Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme des Auftrags durch die Auftragnehmerin zustande.

(2) Eine Anfrage, insbesondere per E-Mail, Telefon, Kontaktformular, WhatsApp oder Viber, stellt grundsätzlich noch keinen Vertragsschluss dar.

(3) Die Auftragnehmerin kann die Annahme eines Auftrags insbesondere von der vollständigen Übermittlung der erforderlichen Unterlagen, der Klärung des Leistungsumfangs und gegebenenfalls der Vereinbarung eines Vorschusses abhängig machen.

(4) Umfang und Inhalt der geschuldeten Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung, der individuellen Vereinbarung oder dem vereinbarten Angebot.

3. Rechtsberatung und rechtliche Dienstleistungen

(1) Die Auftragnehmerin erbringt Rechtsberatung und rechtliche Dienstleistungen im Rahmen ihrer bestehenden beruflichen Befugnisse.

(2) Gegenstand und Umfang der rechtlichen Tätigkeit richten sich nach dem jeweils erteilten Auftrag.

(3) Eine rechtliche Beratung bezieht sich grundsätzlich auf den konkret vereinbarten Sachverhalt und die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen.

(4) Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, Sachverhalte oder Tatsachen zu ermitteln, die ihr vom Auftraggeber nicht mitgeteilt oder nicht zur Verfügung gestellt wurden, soweit dies nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist.

(5) Eine Erfolgsgarantie wird nicht übernommen, soweit eine solche nicht ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

(6) Fristen und Termine, die vom Auftraggeber mitgeteilt werden, sind der Auftragnehmerin unverzüglich und vollständig mitzuteilen. Für die Wahrung gesetzlicher Fristen kann grundsätzlich nur aufgrund einer ausdrücklichen entsprechenden Beauftragung und Übernahme des Mandats Verantwortung übernommen werden.

4. Übersetzungsleistungen

(1) Übersetzungen werden entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang und nach dem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Ausgangstext angefertigt.

(2) Der Auftraggeber hat der Auftragnehmerin die für die Übersetzung erforderlichen Unterlagen vollständig und in einer für die Bearbeitung geeigneten Form zur Verfügung zu stellen.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf besondere Anforderungen, insbesondere hinsichtlich Terminologie, Verwendungszweck, Format oder behördlicher Vorgaben, vor Beginn der Bearbeitung hinzuweisen.

(4) Beglaubigte bzw. bestätigte Übersetzungen werden im Rahmen der bestehenden Ermächtigung der Auftragnehmerin erstellt.

(5) Die Auftragnehmerin haftet nicht für Fehler, die auf unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Ausgangsunterlagen beruhen.

5. Dolmetschleistungen

(1) Dolmetschleistungen werden für den jeweils vereinbarten Termin, Ort, Zeitraum und Zweck erbracht.

(2) Der Auftraggeber hat der Auftragnehmerin alle für die Vorbereitung des Dolmetscheinsatzes erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(3) Bei umfangreichen oder fachlich besonders anspruchsvollen Dolmetscheinsätzen kann die Auftragnehmerin vorab geeignete Unterlagen zur Vorbereitung anfordern.

(4) Soweit für einen konkreten Auftrag gesetzliche Vergütungsvorschriften, insbesondere das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG), Anwendung finden, richtet sich die Vergütung nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

(5) Im Übrigen richtet sich die Vergütung nach der individuell vereinbarten Vergütung.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

(2) Verzögerungen, die auf verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, hat die Auftragnehmerin nicht zu vertreten.

(3) Eine dadurch erforderliche Änderung oder Erweiterung des Auftrags kann zu einer Anpassung der vereinbarten Vergütung und des vereinbarten Fertigstellungstermins führen.

7. Termine, Fristen und Eilaufträge

(1) Vereinbarte Termine und Fristen gelten entsprechend der jeweiligen Auftragsbestätigung.

(2) Eilaufträge werden nur übernommen, wenn dies ausdrücklich bestätigt wurde.

(3) Für besonders kurzfristige oder außerhalb der üblichen Geschäftszeiten zu erbringende Leistungen kann eine zusätzliche Vergütung vereinbart werden.

(4) Gesetzliche Fristen bleiben von den in diesen AGB genannten Bearbeitungsfristen unberührt.

8. Vergütung

(1) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung, dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

(2) Soweit keine individuelle Vergütung vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach der jeweils geltenden Vergütungsgrundlage der Auftragnehmerin.

(3) Zusätzlich zur Vergütung können notwendige und angemessene Auslagen, insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Versandkosten oder sonstige auftragsbezogene Aufwendungen, berechnet werden, soweit dies vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist.

(4) Soweit Umsatzsteuer aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG nicht erhoben wird, wird diese auf der Rechnung nicht ausgewiesen.

9. Vorschuss und Vorauszahlung

(1) Die Auftragnehmerin kann insbesondere bei umfangreichen Aufträgen, Neukunden, Eilaufträgen oder voraussichtlich erheblichen Auslagen einen angemessenen Vorschuss verlangen.

(2) Die Bearbeitung kann bis zum Eingang eines vereinbarten Vorschusses zurückgestellt werden, soweit dies mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.

(3) Bereits erbrachte Leistungen und entstandene notwendige Auslagen bleiben auch bei einer Beendigung des Auftrags nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vergütungspflichtig.

10. Zahlungsbedingungen und Verzug

(1) Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.

(2) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften über Verzugszinsen und den Ersatz weiterer Verzugsschäden.

(3) Die gesetzlichen Rechte der Auftragnehmerin bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.

11. Absage und Stornierung von Dolmetschterminen

(1) Bei der verbindlichen Buchung eines Dolmetschtermins wird der vereinbarte Zeitraum für den Auftraggeber reserviert.

(2) Eine Absage oder Verschiebung soll unverzüglich erfolgen.

(3) Bei einer kurzfristigen Absage oder einem Nichterscheinen des Auftraggebers können der Auftragnehmerin tatsächlich entstandene und nicht anderweitig vermeidbare Kosten sowie ein angemessener Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Vorbereitungsleistungen entstehen.

(4) Eine darüber hinausgehende pauschale Stornierungsvergütung wird nur verlangt, wenn sie wirksam individuell vereinbart wurde und dem Auftraggeber ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.

(5) Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

12. Abnahme und Beanstandungen bei Übersetzungen

(1) Der Auftraggeber hat die Übersetzung nach Erhalt auf offensichtliche Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen.

(2) Beanstandungen sollen möglichst unverzüglich in Textform unter konkreter Bezeichnung der beanstandeten Stelle mitgeteilt werden.

(3) Bei berechtigten Beanstandungen erhält die Auftragnehmerin zunächst die Möglichkeit zur angemessenen Nacherfüllung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(4) Gesetzliche Gewährleistungs- und Mängelrechte bleiben unberührt.

13. Vertraulichkeit

(1) Die Auftragnehmerin behandelt die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Informationen und Unterlagen vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenlegungs- oder Mitteilungspflicht besteht.

(2) Gesetzliche berufliche Verschwiegenheits-, Datenschutz- und sonstige Geheimhaltungspflichten bleiben unberührt.

14. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.

15. Haftung

(1) Die Auftragnehmerin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung gelten ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Auftragnehmerin nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.

(4) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

16. Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Von der Auftragnehmerin erstellte Übersetzungen und sonstige Arbeitsergebnisse dürfen nur im vereinbarten Umfang verwendet werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

(2) Eine weitergehende Bearbeitung, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung kann von einer gesonderten Vereinbarung über Nutzungsrechte abhängig gemacht werden, soweit solche Rechte rechtlich bestehen.

(3) Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

17. Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

(1) Vom Auftraggeber überlassene Originalunterlagen werden nach Abschluss des Auftrags zurückgegeben, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Elektronische Kopien und auftragsbezogene Unterlagen können unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Datenschutzpflichten aufbewahrt werden.

(3) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

18. Verbraucher und Widerrufsrecht

(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Widerrufsrecht, soweit ein solches gesetzlich besteht.

(2) Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gelten insbesondere §§ 312 ff. BGB.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und der Verbraucher vor Beginn der Leistungserbringung ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt hat.

(4) Die erforderliche Widerrufsbelehrung und gegebenenfalls das Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher vor bzw. bei Vertragsschluss in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zur Verfügung gestellt.

19. Anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates eingeschränkt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

20. Gerichtsstand

(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – Offenbach am Main als Gerichtsstand vereinbart.

21. Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(2) An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Vorschriften haben Vorrang vor diesen AGB.

Stand: August 2026