Antragsschluss: 15. Januar 2024, 12 Uhr
Für jede Konferenz stehen bis zu 20.000,- Euro Fördermittel zur Verfügung. Zuwendungsfähig sind dabei die Reise- und Übernachtungskosten aktiver Teilnehmerinnen und Teilnehmer (entsprechend der Bundesreisekostenverordnung), Kosten für die Anmietung von Veranstaltungsräumen und -technik sowie ggf. für Dolmetscherdienste, die Gestaltung und den Druck von Konferenzprogrammen, Flyern und Plakaten, für Hilfskraftmittel bis maximal fünf Prozent der bewilligten Gesamtfördersumme, Pausenverpflegung in Höhe von bis zu 30,- Euro pro aktiver Teilnehmerin bzw. aktivem Teilnehmer, die Übersetzung fremdsprachiger Konferenzbeiträge ins Deutsche, die im Jahrbuch für Historische Kommunismusforschung dokumentiert werden. Die Gerda-und-Hermann-Weber-Stiftung sowie der Herausgeber des Jahrbuchs sind an einer öffentlichkeitswirksamen Ausrichtung sowie einer möglichst großen Reichweite der Konferenzvorhaben interessiert. Daher können im Rahmen der Gesamtförderung auch entsprechende Kosten erstattet werden, die bei der Organisation einer öffentlichen Begleitveranstaltung anfallen. Grundsätzlich nicht abrechnungsfähig sind Referentenhonorare. Der Einsatz von Eigen- oder weiteren Drittmitteln für die Konferenz wird begrüßt, stellt jedoch keine Bedingung für eine Förderung dar.
Die Gerda-und-Hermann-Weber-Stiftung und das „Jahrbuch für Historische Kommunismusforschung“ gewährleisten neben der finanziellen Förderung der Tagungen und der Unterstützung der diesbezüglichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit die Veröffentlichung der Konferenzbeiträge im „Jahrbuch für Historische Kommunismusforschung“. Dies umfasst ein umfassendes Lektorat aller Texte einschließlich der Organisation der Fahnenkorrektur durch die Autorinnen und Autoren sowie – nach Absprache und Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel – die ggf. notwendige fachgerechte Übersetzung von bis zu drei Beiträgen ins Deutsche insoweit die Übersetzungen nicht gänzlich aus den Fördermitteln abgesichert werden können.
Jeweils bis zu zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter der bei der Konferenzausrichtung federführenden Institution(en) werden für den Schwerpunkt der entsprechenden Jahrbuchausgabe als verantwortliche Mitherausgeberin bzw. Mitherausgeber ausgewiesen. Sie/er erhalten fünf Exemplare, jede Beiträgerin bzw. Beiträger ein Exemplar des entsprechenden Jahrbuchs. Bestandteil der flankierenden Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist insbesondere ein Corporate Design für die einschlägigen Konferenzmaterialien (Tagungsmappe, Konferenzprogramm, Plakat, ggf. Einladungskarte für eine Begleitveranstaltung etc.), das durch die Fördergeber erstellt worden ist und durch einen von ihnen benannten Grafiker im Rahmen der Zuwendung im Auftrag des Kooperationspartners jeweils adaptiert wird.