Lehrplan 21 Bezug

Medien und Informatik


1 Medien

MI.1.3 Die Schülerinnen und Schüler können Gedanken, Meinungen, Erfahrungen und Wissen in Medienbeiträge umsetzen und unter Einbezug der Gesetze, Regeln und

Wertesysteme auch veröffentlichen.

  • Die SuS können mit eigenen und fremden Inhalten Medienbeiträge herstellen und berücksichtigen dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Sicherheits- und Verhaltensregeln. (MI.1.3.g)

  • Die SuS können allein und in Arbeitsteams mit medialen Möglichkeiten experimentieren und sich darüber austauschen. (MI.1.3.f)

Bildnerisches Gestalten

BG.1 Wahrnehmung und Kommunikation

BG.1.A.2 Die Schülerinnen und Schüler können Bilder wahrnehmen, beobachten und darüber reflektieren.

  • Die SuS können ihre Beobachtungen zu Raum-, Farb- und Bewegungsphänomenen beschreiben (z.B. optische Täuschungen, Anamorphose, Fluchtpunkt, farbige Nachbilder, Wundertrommel, Animation). (BG.1.A.2.f)


BG.2 Prozesse und Produkte

BG.2.B Bildnerische Grundelemente

BG.2.B.1 Die Schülerinnen und Schüler können die Wirkung bildnerischer Grundelemente untersuchen und für ihre Bildidee nutzen.

BG.2.B.1 (Bewegung)

  • Die SuS können Bewegungsmomente und Bildfolgen von bewegten Figuren und Objekten darstellen. (BG.2.B.1.5.b)

  • Die SuS können die Darstellung von Bewegung durch Schärfe-Unschärfe, Zeitraffer und Zeitlupe erproben und darstellen. (BG.2.B.1.5.c)


BG.2.A.1 Die Schülerinnen und Schüler können eigenständige Bildideen zu unterschiedlichen Situationen und Themen alleine oder in Gruppen entwickeln.

  • Die SuS können eigene Bildideen und Fragestellungen aus ihrem Interessensbereich und gesellschaftlichen Umfeld entwickeln (z.B. Werbung, Selbstdarstellung, Schönheit, Lifestyle, virtuelle Welten, Streetart). (BG.2.A.1.c)