Ehrenordnung
Für besondere herausragende Verdienste für den Tanz-Club Rot-Weiss Casino Mainz e.V. und seine Verwirklichung der Vereinsziele gilt durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26. April 2017 folgende Ehrenordnung:
Die zu Ehrenden können sich ihre Verdienste auf unterschiedliche Weise erworben haben. Sie können wie folgt geehrt werden wegen:
besonderer sportlicher Erfolge,
Übernahme von Vereinsämtern und Aufgaben in besonderer Weise und selbstlose Verdienste für den Verein,
durch Ihr Wirken das Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit gefördert haben.
Die Ehrungen können in Form der Verleihung der bronzenen, silbernen oder goldenen Ehrennadel durchgeführt werden.
Weitere Ehrungen:
Der Verein ehrt Mitglieder mit dem Titel „ Ehrenmitglied des Tanz-Club Rot-Weiss Casino Mainz e.V.“. Diese Ehrenmitglieder haben keinen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Sie besitzen keinerlei Stimmrechte bei Abstimmungen im Verein. Sie sind berechtigt, an allen Vereinsveranstaltungen teilzunehmen.
Der Verein ehrt ehemalige Präsidenten des Vereins mit dem Titel „ Ehrenpräsident des Tanz-Club Rot-Weiss Casino Mainz e.V.“. Diese Ehrenpräsidenten haben keinen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Sie besitzen keinerlei Stimmrechte bei Abstimmungen im Verein. Sie sind berechtigt, an allen Vereinsveranstaltungen teilzunehmen.
Die Ehrungen können für jedes ordentliche Mitglied des Tanz-Club Rot-Weiss Casino Mainz e.V. beantragt werden. Darüber hinaus können auch Nichtmitglieder, seien es natürliche oder juristische Personen geehrt werden.
Für die Verleihung der Ehrungen ist das Präsidium zuständig. Es beschließt die Ehrungen mit einfacher Mehrheit.
Ehrungsvorschläge können durch Antrag von Mitgliedern an das Präsidium gestellt werden.
Ehrungen können nur in der Weise, in der sie vorgenommen wurden, wieder entzogen werden.
(Beschluss 26.11.2020) Ehrenmitglieder, die aktive Turniertänzer sind, haben Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.