Wer Sendungen aus dem Internetradio mitschneidet, verstößt nach aktueller Rechtslage nicht gegen bestehende Gesetze. Nach dem neuen Urheberrecht ist das Aufnehmen bzw. Speichern von Webradio-Sendungen nur dann verboten, wenn man dabei einen Kopierschutz umgeht. Solchermaßen aufgenommene Songs darf man auch vervielfältigen und archivieren, sofern dies für den Eigenbedarf geschieht.
streamWriter fungiert ähnlich wie ein altmodischer Kassettenrecorder, schneidet die Radio-Livestreams einfach mit, und speichert sie auf einem Datenträger. Das ist legal, solange man die Songs NICHT an Dritte weitergibt, Öffentlich aufführt oder einen Kopierschutz umgeht. Innerhalb des eigenen Familienkreises ist eine weitergabe jedoch beschränkt zulässig.
Die regelung des Sachverhalt wird im §53 des Urheberrechtsgesetzes auf folgender Webseite näher erläutert:
Quellenangaben:
Artikelverweise:
Die Nutzung dieses als "Ripping"-Software bezeichneten Werkzeugs für so genante Premium Streaming-Pakete die durch ein Schlüssel (Key) geschützt sind.
Jeder Premium Nutzer von verschlüsselten bzw. geschützten Angeboten sollte wissen das die Nutzung solcher Methoden generell von den Anbietern allgemein NICHT genehmigt ist, da hierbei nach Rechtslage der Kopierschutz umgangen wird.
Artikelverweise:
Sind YouTube-Converter und Webradios legal? Was droht Nutzern? | Rechtsanwalt Christian Solmecke (18.09.2020) | Kanzlei WBS
Es sind mit hoher Sicherheit weiterhin Radio Aufnahmen mit solchen Werkzeugen wie "streamWriter" etc., sowohl Manueller Art als auch mit Hilfe der "Wunschtitel" Aufnahme, Legitim (Erlaubt).
Verweis:
Zuletzt bearbeitet am: 27.09.2020