KOSTEN

Die osteopathischen Behandlungskosten gelten als alternative Heilmethode und unterliegen darum dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Sie sind somit nicht von der Grundversicherung (KVG) gedeckt.

Falls Sie über eine Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden verfügen, dann werden die Behandlungskosten gemäss abgeschlossener Versicherungspolice übernommen.

Bei unfallbedingtem Leiden beteiligen sich auch häufig die Unfallversicherungen (UVG) an den osteopathischen Behandlungskosten. Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Unfallversicherung.

Grundsätzlich müssen Sie für alle Kosten selber aufkommen, wenn Sie nicht über eine Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden verfügen.

Ich bin momentan von allen schweizerischen Krankenversicherungen anerkannt (vermutlich irgendwann im Verlauf von 2023 nicht mehr von der Helsana und Visana. Lesen Sie bitte weiter unten).

Möchten Sie sich bei Ihrem Versicherer erkundigen ob ich in seinem Therapeutenverzeichnis vermerkt bin, dann geben Sie dem Sachbearbeiter bei Ihrer Anfrage immer meine ZSR-Nummer an, sie lautet: B655461

Eigentlich möchte ich die osteopathischen Behandlungen Jedermann zugänglich machen.

Befinden Sie sich momentan in einer finanziellen, ungünstigen Situation? Aber Sie schmerzt es jetzt und die Behandlung kann nicht warten. Dann sprechen Sie mich an und wir werden zusammen eine Lösung finden, wie die Zahlungsmodalität Ihrer individuellen Situation angepasst werden kann.

Bei akuten Beschwerden genügen in der Regel zwei bis drei Konsultationen. Bei chronischen, reversiblen, funktionellen Störungen kann sich die Behandlungsdauer verlängern.



Neue Tarife ab 1. Januar 2023 (CHF 17.-/5 Minuten)

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten


Seit dem 1. Januar 2018 haben sich meine Tarife nicht mehr verändert. Durch die Corona Pandemie, die gestiegenen Energiepreise, die gestiegenen Verbrauchsmaterialpreise,  die gestiegenen allgemeinen Kosten, bin ich leider nicht mehr in der Lage, mit den alten Tarifen kostendeckend zu arbeiten. Ich habe darum die Entscheidung getroffen, ab dem 1. Januar 2023 die Tarife wie weiter unten folgt zu erhöhen.


Es ist mir bewusst das Patienten, die bei der Helsana und Visana Gruppe versichert sind, dadurch einen Nachteil erfahren werden. Da ich mit grosser Wahrscheinlichkeit, in der Folge aus deren Therapeutenliste gestrichen werde und darum diesen Patienten meine Dienstleistungen nicht mehr (in der vertraglich vereinbarten Höhe oder gar nicht mehr) rückvergütet werden. Ich kann Ihnen lediglich das Lesen und Mitnehmen des aufliegenden Dokuments empfehlen («An die Kundinnen und Kunden der Helsana») und dass Sie sich mit der Patientenstelle Zürich in Verbindung setzen. Wenn Sie können, dann wechseln Sie Ihre Zusatzversicherung für Alternativmedizin. Aus Fairnessgründen werde ich keinen Sondertarif für Helsana und Visana Pateinten einführen und bitte um Verständnis.



Die Preise der Leistungen sind nicht Bestandteil der Tarifverhandlungen. Die Versicherer sichern alle eine Preisfreiheit zu, mit Ausnahme der Helsana- und Visanagruppe.

Die Preisgestaltung der Leistungen im Bereich der Zusatzversicherungen obliegt den Leistungserbringern.

Meine Preise betragen wie folgt: 

Anamnese, Untersuchung, Diagnostik, Befunderhebung pro 5 Minuten CHF 17.—

Osteopathie pro 5 Minuten CHF 17.—

Zuschlag Nacht- Sonn- und Feiertage, pauschal CHF 20.—

Zuschlag ausserordentliche Konsultationen in Akutsituationen, pauschal CHF 20.—

Formalisierter Bericht, pro 5 Minuten CHF 17.—

Nicht formalisierter Bericht, pro 5 Minuten CHF 17.—

Verpasste Konsultation CHF 100.—


Ich bitte Sie meine Leistungen nach jeder Behandlung mit einer der gängigen Debit Card oder TWINT zu begleichen.

Sie erhalten nach jeder Zahlung eine Quittung und einen standardisierten Rückforderungsbeleg. Diesen können Sie Ihrer Zusatzversicherung zur Rückerstattung wie gewohnt einreichen.

Rechnungen mit Einzahlungsschein stellen einen grossen administrativen Aufwand dar. Darum werden sie nur noch versendet, wenn Ihnen die digitale Zahlung unmöglich ist und nach Absprache.

Ab der ersten Mahnung erhebe ich eine Mahngebühr von CHF 30.—.

Preisänderungen bleiben ohne Ankündigung vorbehalten.