Schülerbeförderung
Der Landkreis Ahrweiler ist entsprechend den Regelungen in § 69 Schulgesetz und § 33 des Privatschulgesetzes für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zuständig. Die gesetzlichen Regelungen wurden in der „Satzung des Landkreises Ahrweiler über die Schülerbeförderung“ sowie den hierzu erlassenen „Richtlinien des Landkreises Ahrweiler über die Schülerbeförderung“ weiter konkretisiert.
Alle Informationen rund um dieses Thema finden Sie auf den Seiten der Kreisverwaltung.