Versicherung

Für alle aktiven Musiker und Vereinsmitglieder besteht Versicherungsschutz während handwerklicher Tätigkeiten über eine kombinierte Unfall-Haftpflichtversicherung beim Allgäu-Schwäbischen Musikbund (ASM).

Die Gruppen-Unfallversicherung umfasst Unfälle während der Vereinsübungsstunden und Musikproben, bei Vereinsversammlungen und -veranstaltungen, ferner bei Vereinsfestlichkeiten, Festzügen und dergleichen an denen sie im Auftrag des Vereins teilnehmen.

Unfälle auf den direkten Wegen zu und von solchen Veranstaltungen sind mitversichert, bei Fahrten zu auswärtigen Veranstaltungen aber nur, soweit sie gemeinsam durchgeführt werden.

Der Versicherungsschutz entfällt, wenn die normale Dauer des Weges verlängert oder der Weg selbst durch rein private und eigenwirtschaftliche Maßnahmen (z.B. durch Einkauf, Besuch von Gaststätten zu Privatzwecken) unterbrochen wird.

Bei Reisen zu und von auswärtigen Veranstaltungen umfasst der Versicherungsschutz auch die üblichen Essens- und Erholungspausen. Vom Ende der Veranstaltung bis zur Rückreise jedoch maximal 4 Stunden.

Mitversichert ist die Teilnahme an bis zu dreitägigen vereinsinternen geschlossenen Veranstaltungen wie z.B. Kameradschaftsabende, Weihnachts- und Hochzeitsfeiern, Nachtwanderungen, Kegelabenden, Radtouren (ohne Mountainbiking, Wettkampfveranstaltungen, etc.). Weitere Sportarten sind mit dem Versicherer abzuklären. Während der Dauer dieser Veranstaltung umfasst der Versicherungsschutz auf Unfälle privater Natur. Werden Veranstaltungen mit mehr als 2 Übernachtungen durchgeführt, entfällt der Versicherungsschutz. 

Für alle Mitglieder des Vereins besteht Versicherungsschutz während handwerklicher Tätigkeiten, z.B. als Festhelfer. Unabhängig davon ist die Besucherzahl der Veranstaltung.