GEMA

Im Rahmenvertrag 2019/2020 zwischen der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) und dem BBMV (Bayerischen Blasmusikverband) wurde folgendes vereinbart:

Pauschal abgegoltene Musikaufführungen gelten dann, wenn die Mitgliederkapelle alleiniger Veranstalter ist und die Meldung rechtzeitig erfolgt (bis 10 Tage nach der Veranstaltung).

Pauschal abgegolten sind:

  • alle Konzerte der Mitgliedsvereine

  • Beerdigungen, Ständchen, Hochzeiten von Mitgliedern, eigene Wohltätigkeits-, Werbe- und Standkonzerte

  • bis zu 3 gesellige Veranstaltungen mit Tanz- und Unterhaltungsmusik pro Jahr, davon eine in Räumen ohne Quadratmeter-Begrenzung und 2 in Räumen bis zu 666 m² Größe. Festzüge und Sternmärsche im Rahmen dieser Veranstaltungen sind ebenfalls abgegolten.

GEMA
  • bis zu 2 Tage beim 25. , 50., 75., 100., 125., 150., usw. Jubiläum, soweit die Veranstaltung im Jubiläumsjahr stattfindet (ohne Quadratmeterbegrenzung). Festzüge und Sternmärsche im Rahmen dieser Veranstaltung sind ebenfalls pauschal abgegolten

  • die ersten zwei Tage bei Landes- ,Verbands- und Kreismusikfeste; Samstag und Sonntag beim Bezirksmusikfest; der 3. Tag wird auf die drei geselligen Veranstaltungen angerechnet, sofern diese noch nicht erfüllt sind

  • vier Tage bei einem Bundesmusikfest bei eigener Durchführung

Nicht pauschal abgegoltene Veranstaltungen sind:

  • Veranstaltungen von Einzelpersonen oder eine Gruppe von Einzelmitgliedern

  • Veranstaltungen, bei denen die Mitgliedskapelle nur mitwirkend ist

  • Veranstaltungen, die bisher von anderen Veranstaltungsträgern durchgeführt wurden

  • Tourneeveranstaltungen im Inland im Rahmen einer Gastspielreise

  • Stand-, Platz- und Promenadenkonzerte, die während der Saison in Fremdenverkehrsorten stattfinden

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