AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich der AGB

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden für alle Verträge über Übersetzungen, Verdolmetschungen und Sprachdienstleistungen zwischen Daniela Kleinknecht (im Folgenden „die Sprachdienstleisterin“ genannt) und dem Auftraggeber Anwendung, sofern nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden oder gesetzliche Vorschriften vorrangig anzuwenden sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Sprachdienstleisterin  nur dann verbindlich, wenn sie von der Sprachdienstleisterin ausdrücklich bestätigt werden. Vorliegende AGB gelten ab dem 1. Juli 2016 und werden mit Auftragsannahme durch den Kunden anerkannt.

 

2. Vergütung

Verdolmetschungen, Übersetzungen und sonstige Sprachdienstleistungen werden nach Stundensatz beziehungsweise Anzahl der Wörter oder Zeichen im Dokument sowie dem jeweiligen Schwierigkeitsgrad berechnet. Für die Erledigung von Eilaufträgen, insbesondere Übersetzungen, kann nach vorheriger Absprache ein Zuschlag von 20 % erhoben werden. Pro Auftrag wird ein Mindesttarif in jeweils gültiger Höhe erhoben, sollte nichts anderes schriftlich vereinbart worden sein. Bei umfangreichen Aufträgen kann die Sprachdienstleisterin einen angemessene Vorauszahlung fordern. Die Sprachdienstleisterin kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe der Übersetzungen und sonstigen Leistungen der vorherigen Zahlung des gesamten Honorars bedarf.

Die Rechnungen der Sprachdienstleisterin sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Wurde keine andere Währung vereinbart, verstehen sich die Preise als EUR-Preise. Zahlungsziele, Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich vereinbart und schriftlich festgehalten. Neben dem vereinbarten Honorar hat die Sprachdienstleisterin Anspruch auf alle angefallenen und mit dem Auftraggeber vereinbarten Auslagen.

 

3. Eigentumsvorbehalt

Die Sprachdienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Begleichung der Honorarrechnung Eigentum der Sprachdienstleisterin; bis dahin dürfen sie weder vom Auftraggeber noch einem Dritten genutzt werden.

 

4. Urheberrecht

Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem zu übersetzenden Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er die Sprachdienstleisterin frei. Die Sprachdienstleisterin behält sich sämtliche möglicherweise entstandenden Urheberrechte vor; dies gilt insbesondere für Verdolmetschungen (§§ 2-3 UrhG). Einer Vervielfältigung, Aufnahme oder Weitergabe der geleisteten Verdolmetschungen muss die Sprachdienstleisterin vor Auftragsbeginn schriftlich zustimmen. Ein entsprechendes Honorar ist zu vereinbaren. Für unbefugte Aufnahmen durch Dritte haftet ebenfalls der Auftraggeber. Da es sich bei einer Verdolmetschung um eine Momentaufnahme handelt, hat der Dolmetscher die Möglichkeit, das auf Grundlage seiner Verdolmetschung angefertigte Manuskript gegenzulesen und gegebenenfalls zu korrigieren. Jedwede weitere Verwertung bedarf der Zustimmung der Sprachdienstleisterin.

 

5. Lieferung und Ausführung

Die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins wird verbindlich zugesagt. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung von Übersetzungen oder Korrekturlesungen per E-Mail in einem Word- oder PDF-Dokument. Alle Übersetzungen und Dolmetscherdienstleistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig angefertigt beziehungsweise erbracht. Die Sprachdienstleisterin behält sich vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Übersetzung von Texten oder die Ausführung anderer Leistungen abzulehnen.

 

6. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber muss die Sprachdienstleisterin bei Auftragserteilung über besondere Ausführungswünsche (Datei-Format, Lieferart, Verwendungszweck, Druckreife) informieren. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber der Sprachdienstleisterin rechtzeitig vor dem Druck einen Korrekturabzug, sodass die Sprachdienstleisterin eventuelle Fehler beseitigen kann. Ihr ist dafür eine angemessene Frist einzuräumen. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen. Der Auftraggeber hat der Sprachdienstleisterin die zur Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen und Unterlagen (beispielsweise betriebsinterne Terminologie, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungserläuterungen) unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten der Sprachdienstleisterin. Der Auftraggeber ist darüber hinaus verpflichtet, bei der Ausführung der Übersetzungsarbeiten oder der Vorbereitung auf Dolmetschaufträge konstruktiv mitzuwirken sowie für Rückfragen zum Auftrag oder Auftragsinhalt einen kompetenten Ansprechpartner zu benennen. Konstruktive Mitwirkung bei Dolmetscheraufträgen bedeutet überdies insbesondere, dass der Auftraggeber Sorge dafür trägt, dass Lautstärke und Tempo des Redeflusses der Vortragenden die besonderen Arbeitsbedingungen des Dolmetschers berücksichtigen und die übliche Sprechgeschwindigkeit nicht übersteigen. Der Arbeitsplatz der Sprachdienstleisterin muss eine direkte Sicht auf alle Redner, in den Konferenzraum und auf eventuell vorhandene Bildschirme oder Bildflächen ermöglichen. Monitore bilden hierfür keinen Ersatz. Unter bestimmten Umständen kann die Sprachdienstleisterin solchen Arbeitsbedingungen jedoch zustimmen. Dazu muss die Sprachdienstleisterin vor Vertragsabschluss ihr ausdrückliches Einverständnis geben. Desgleichen ist für die einwandfreie Funktionsfähigkeit der eingesetzten Tontechnik vor Ort zu sorgen, insbesondere für die Möglichkeit, die Lautstärke des über die Kopfhörer übertragenen Vortrages zu regulieren. Bei der Vorführung von Filmen mit Ton oder Videos ist die Simultanübertragung in eine andere Sprache nur dann möglich, wenn die Sprachdienstleisterin sich vor dem Einsatz mit Skript darauf vorbereiten konnte und es während der Vorführung mitlesen kann, diese Verdolmetschung vorher bei einer gesonderten Vorführung geübt werden konnte, die Sprachdienstleisterin den Ton direkt über den Kopfhörer erhält und ein Honorar für die Verdolmetschung des Films vereinbart wurde. Die Sprachdienstleisterin ist nicht verpflichtet, eine Dolmetschleistung zu erbringen, wenn die Arbeitsbedingungen vor Ort objektiv als nicht zumutbar eingestuft werden und trotz entsprechender Hinweise an den Auftraggeber oder seinen Vertreter vor Ort keine Besserung erfolgt. Die Pflichten des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.

 

7. Geheimhaltung

Die Sprachdienstleisterin verpflichtet sich, die ihr überlassenen, zu übersetzenden Texte und sämtliche Tatsachen, die ihr durch ihre Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Sie ist jedoch berechtigt, die Texte qualifizierten und vertrauenswürdigen Dritten oder Mitarbeitern zugänglich zu machen. Diese müssen sich allerdings ebenfalls zur Geheimhaltung nach Artikel 7 verpflichten.

 

8. Stornierung

Kündigt der Auftraggeber einen erteilten Dolmetschauftrag oder verzichtet ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein darauf, müssen die bis zu Stornierung entstandenen Kosten und Auslagen erstattet und die bis zu diesem Zeitpunkt eventuell geleisteten Arbeiten bezahlt werden. Entsprechende Nachweise sind dem Auftraggeber vorzulegen. Innerhalb von vier Wochen vor Auftragsbeginn beträgt das Ausfallhonorar 30 % des vereinbarten Honorars, innerhalb von drei Wochen vorher 50 % des vereinbarten Honorars, innerhalb von zwei Wochen vorher 75 % des vereinbarten Honorars. Innerhalb von einer Woche vor Auftragsbeginn wird der gesamte vereinbarte Betrag fällig. Wird die Sprachdienstleisterin für den Termin des gekündigten Auftrags anderweitig verpflichtet, kann sie diese Vergütung mit dem Honorar des gekündigten Auftrags verrechnen und vom ersten Auftraggeber lediglich die Differenz fordern. Übersetzungsaufträge können nur mit Einverständnis der Sprachdienstleisterin storniert werden. Ein entsprechendes Honorar für bereits begonnene Übersetzungen wird fällig. Es richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung (nach einer Stunde nach Auftragserteilung oder kurz vor Auftragsübergabe etc.) sowie dem bereits geleisteten Aufwand, den die Sprachdienstleisterin dem Auftraggeber wahrheitsentsprechend angeben muss.

 

9. Ausfall und Ersatz

Sollte die Sprachdienstleisterin aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrags gehindert werden, so hat sie nach besten Kräften und soweit ihr dies billigerweise zuzumuten ist, dafür zu sorgen, dass sie ein Fachkollege vertritt. Damit diese Verpflichtung eines anderen Dolmetschers oder Übersetzers wirksam wird, bedarf sie der Zustimmung des Auftraggebers. Sollte die Sprachdienstleisterin durch nicht selbst verschuldete Umstände die Leistung nicht oder nur in Teilen erfüllen können, bleiben ihre Honoraransprüche sowie gegebenenfalls der Anspruch auf Spesen, Übernachtungs- und Reisekosten davon unberührt.

 

10. Reklamationen und Mängelbeseitigung

Falls keine besonderen Vereinbarungen über die qualitativen Anforderungen an die Sprachdienstleistung getroffen wurden oder aus der Art des Auftrags keine spezifischen Anforderungen ersichtlich sind, werden diese nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung erbracht. Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder eine ebensolche Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Sprachdienstleisterin. Dies gilt sinngemäß auch für Verdolmetschungen. Reklamationen sind der Sprachdienstleisterin vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels schriftlich und unverzüglich anzuzeigen. Ansprüche des Auftraggebers gegen die Sprachdienstleisterin wegen Mängeln an der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, binnen eines Jahres nach der Abnahme der Übersetzung. Reklamiert der Auftraggeber einen in der Sprachdienstleistung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, ist die Sprachdienstleisterin zur Nachbesserung verpflichtet. Hierzu muss der Auftraggeber eine angemessene Frist einräumen. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenen Mängel. Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Beseitigt die Sprachdienstleisterin die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt sie die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn die Übersetzung auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen weiterhin Mängel aufweist.

 

11. Gewährleistung, Haftung und Schadenersatz

Die Sprachdienstleisterin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz und maximal in Höhe des Auftragswertes. Im Einzelfall kann schriftlich ein höherer Schadenersatzanspruch vereinbart werden. Nicht als grobe Fahrlässigkeit zu werten sind Schäden, die durch Informatikprobleme oder Viren verursacht wurden. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzungen vertragswesentlicher Pflichten ein. Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

12. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

 

13. Anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Berufswohnsitz der Sprachdienstleisterin (Stuttgart). Das anwendbare Recht ist das der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

14. Vorrang

Die in französischer Sprache zur Verfügung gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein besonderer Service der Sprachdienstleisterin. In Zweifelsfällen finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in deutscher Sprache vor der französischen Version Anwendung.

 

15. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die nichtige Bestimmung ist in diesem Fall durch eine gültige zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

© Daniela Kleinknecht, Juli 2016