Viele Menschen haben ein Auto, dass sie eigentlich gar nicht brauchen, aber dennoch nicht verkaufen möchten. Sie benötigen aber auch keine Chauffeurdienste, das sie selbst noch fahren können und wollen.
Handelt es sich nicht gerade um ein besonders wertvolles Fahrzeug und hängen auch keine besonderen Emotionen daran, kann es eine gute Idee sein, das eigene Auto zu verleihen.
Dabei ist zu beachten, dass bei einer Verleihung des eigenen Fahrzeugs viele Fragen zu bedenken sind (siehe nützliche Dokumente). Vor allem ist zu beachten, dass bei einer reinen juristischen Leihe keine Gewinnabsicht bestehen darf.
Hierzu ein interessanter Artikel des ÖAMTC:
Häufig verleihen Privatpersonen ihr Fahrzeug oder andere Sachen wie z.B. einen Anhänger fallweise. Dies geschieht einfach „per Handschlag" ohne schriftliche Vereinbarung. Allgemeine Geschäftsbedingungen werden - im Gegensatz zur gewerblichen Automiete - in der Regel nicht verwendet.
Leihe ist - rechtlich gesehen - die unentgeltliche Überlassung zum Gebrauch einer Sache auf bestimmte Zeit. Der Leihvertrag ist ein sogenannter Realvertrag, d.h. der Vertrag kommt mit der physischen Übergabe (z.B. des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeugschlüssel und des Zulassungsscheins) zustande. Ein Vertrag muss nicht geschlossen werden.
Die ÖAMTC-Juristen empfehlen dennoch eine schriftliche Vereinbarung mit beiderseitiger Unterschrift, um späteren Missverständnissen und Streitigkeiten vorzubeugen. Von der Miete unterscheidet sich die Leihe durch die Unentgeltlichkeit. Ein so niedriges Entgelt für das Leihen eines Fahrzeuges, dass es gegenüber dem Wert der Benützung praktisch nicht ins Gewicht fällt bzw. ein Anerkennungszins, schadet der Unentgeltlichkeit nicht. Darüber hinaus muss der Verleiher an gewerberechtliche oder steuerrechtliche Konsequenzen denken: Um nicht in Gewinnerzielungsabsicht zu handeln und somit Gewerbsmäßigkeit unterstellt zu bekommen, dürfen nur solche Kosten vereinbart werden, die die tatsächlich anfallenden Unkosten über die Leihdauer höchstens decken.
Zur Entleihung eines Fahrzeuges oder einer anderen Sache von Privatpersonen haben die ÖAMTC-Juristen eine Checkliste erstellt.
Quelle: http://www.oeamtc.at/portal/carsharing-in-oesterreich+2500+1384763
Wer sein Auto verleihen möchte, sollte dies im Rahmen einer spezialisierten Organsisation, wie z.B. https://carsharing247.com/ tun.
Diese Organisation bieten gute Informationen und klare Regeln an, vor allem erhöhen sich die Chancen, dass das eigene Auto auch wirklich von anderen nachgefragt und genutzt wird.