... ist für die Krankschreibung (INPS) eine ärztliche Visite erforderlich. Diese kann ab dem ersten, spätestens aber innerhalb des zweiten Tages erfolgen.
siehe: Sprechzeiten
WISSENSWERTES ...
Während des gesamten Zeitraumes (auch an Sonn- und Feiertagen) eines Krankenstandes gilt die Anwesenheitspflicht für den Arbeitnehmer am angegebenen Wohnort zu gewissen Zeiten, in der jederzeit ärztliche Kontrollen von Seiten des NIFS / Arbeitgeber durchgeführt werden können.
Die Zeitspannen für ärztliche Kontrollen sind
für Bedienstete im Privatsektor und im öffentlichen Dienst
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Als Krankenstand gilt auch jeder Krankenhausaufenthalt im Rahmen einer normalen oder tagesklinischen Behandlung (Day-hospital). Für die entsprechende Bescheinigung ist der behandelnde Krankenhausarzt vor Ort verantwortlich und demzufolge verpflichtet, diese normgerecht auszustellen (auch telematisch - erforderlich sind Diagnose und Zeitraum).
Dasselbe gilt auch für alle ambulanten Untersuchungen / Visiten in der Ersten Hilfe, im Krankenhaus, im Sprengel oder bei allen privaten Ärzten, auch Zahnärzten und Gynäkologen, bei denen der jeweilige behandelnde Arzt eine zeitweilige Arbeitsunfähigkeit aufgrund der von ihm gestellten Diagnose beim Patienten feststellt. Nur der Arzt, der die Diagnose stellt, darf und muss auch den telematischen Krankenstand an die INPS / NIFS übermitteln!
Alle Ärzte italienweit haben die Voraussetzungen, um Krankenstände für die von Ihnen behandelten Patienten bei zeitweiliger Arbeitsunfähigkeit auszustellen.
Änderung des Wohnsitzes während des Krankenstandes ...
der Patient muss dies rechtzeitig dem NIFS / INPS
direkt online im INPS-Portal mittels SPID oder CIE mitteilen
aktualisiert am: 08.08.2024