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Das Ansuchen auf Anerkennung als Zivilinvalide, Zivilblinder und Gehörloser der Provinz Bozen wird beim zuständigen Gesundheitssprengel eingereicht. Die Anerkennung erfolgt durch die Ärztekommission des Südtiroler Sanitätsbetriebes, welche den Grad der Beeinträchtigung, der Blindheit oder Gehörlosigkeit anhand der eingereichten klinischen Dokumentation und des Gesundheitszustandes festgestellt.
Dieses ärztliche Zeugnis dient zur Feststellung / Anerkennung der:
Zivilinvalidität/Behinderung,
gezielte Arbeitseingliederung
Zivilblindheit
Gehörlosigkeit
Parkplatzausweis für Zivilinvalide
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Diese Bescheinigung ist kostenpflichtig
(s. Aushang in der Praxis) und hat eine Gültigkeit von sechs Monaten
Die Invaliden- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente der NISF/INPS ist eine auf Antrag ausgezahlte finanzielle Leistung für Arbeitnehmer, denen nach Urteil des Medizinischen Rechtsausschusses des INPS aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkung oder Behinderung bescheinigt wird, dass es ihnen absolut und dauerhaft unmöglich ist, einer Arbeitstätigkeit nachzugehen.
Erwerbsminderungsgeld „Assegno ordinario di invalidità“ für Personen mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit
ärztliches Attest (Formular SS3), welches vom behandelnden Arzt online versandt wird
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Der Antrag kann
Visite vormerken
gültigen Personalausweis mitbringen
Auflistung der verschiedenen Arbeitsverhältnisse (bspw.: von - bis ... Büroangestellter / Lehrling / Bauarbeiter etc)
Krankengeschichte (Liste der Krankenhausaufenthalte/ Operationen)
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Diese Bescheinigung ist kostenpflichtig (s. Aushang in der Praxis) -
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