Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist eine großartige Sache, um sich gesellschaftlich zu engagieren – egal ob direkt nach der Schule oder als „Bufdi“ im späteren Leben. Damit das Ganze reibungslos läuft, gibt es ein paar feste Spielregeln.
Hier sind die wichtigsten Rahmenbedingungen im Überblick:
1. Wer darf mitmachen? (Persönliche Voraussetzungen)
Alter: Du musst die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben (je nach Bundesland meist mit 15 oder 16 Jahren). Nach oben gibt es keine Altersgrenze.
Nationalität: Der BFD steht Deutschen sowie Ausländern offen (letztere benötigen einen Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt).
Häufigkeit: Man kann den BFD alle fünf Jahre wiederholen.
2. Zeitlicher Rahmen
Dauer: In der Regel 12 Monate. Das Minimum sind 6 Monate, das Maximum 18 Monate (in Ausnahmefällen bis zu 24).
Arbeitszeit: * Freiwillige unter 27 Jahren leisten den Dienst in Vollzeit.
Freiwillige über 27 Jahren können auch in Teilzeit (mehr als 20 Stunden pro Woche) einsteigen.
3. Die „Bezahlung“ & Leistungen
Da es sich um einen Ehrendienst handelt, gibt es kein Gehalt, sondern:
Taschengeld: Es gibt eine Höchstgrenze, die jährlich angepasst wird (orientiert an der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung). Aktuell liegt das Maximum meist um die 604 € pro Monat, die genaue Höhe legt die Einsatzstelle fest.
Sozialversicherung: Du bist komplett sozialversichert (Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Die Beiträge übernimmt die Einsatzstelle zu 100%.
Unterkunft & Verpflegung: Manche Stellen bieten kostenlose Verpflegung oder Unterkunft an oder zahlen einen entsprechenden Ersatzbetrag aus.
Kindergeld: Der Anspruch auf Kindergeld bleibt für unter 25-Jährige während des BFD bestehen.
4. Pädagogische Begleitung (Seminare)
Ein Kernaspekt des BFD ist die Bildung. Während eines 12-monatigen Dienstes hast du Anspruch auf:
25 Seminartage (bei Freiwilligen unter 27 Jahren Pflicht).
Dazu gehört meist ein fünftägiges Seminar zur politischen Bildung.
Die Seminarkosten und Fahrtkosten werden übernommen, und die Zeit gilt als Arbeitszeit.
5. Urlaub & Zeugnis
Urlaub: Dir steht der gesetzliche Urlaubsanspruch zu (bei 12 Monaten mindestens 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, anteilig gerechnet bei 5 Tagen).
Zeugnis: Nach Abschluss des Dienstes hast du Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das sich super im Lebenslauf macht.