Es gab dort natürlich strikte Regeln, die beachtet werden mussten, damit es nicht zu Chaos, Missverständnissen und Problemen kommt. Es sollte eine positive Atmosphäre herrschen, um ein gutes Zusammenleben zu gewährleisten.
Folgendes galt zu beachten:
1. Sauberkeit der Räume & guter Umgang mit den verfügbaren Einrichtungsgegenständen.
2. Keine Hausschlachtungen und Mülltrennung. Sauberkeit in den Küchen halten, um gesundheitliche Schäden zu verhindern. Kochen in den Zimmern verboten.
3. Dekorationen sollen Zimmerwände nicht beschädigen.
4. Kleidungswäsche nur in Waschräumen erlaubt
5. Genehmigung vom Heimleiter bei Verwendung der Elektroanschlüsse und nur im Rahmen der Sicherheitsbestimmungen.
6. Rücksichtnahme der Mitbewohner bei Lautstärke von Tonwiedergabegeräte, Eigentümer müssen Geräte bei der Gebühreneinzugszentrale und Rundfunkgestalten der BRD anmelden, nur von 22 Uhr bis 6 Uhr.
7. Wertsachen sollten im Geldinstitut aufbewahrt bleiben - keine Haftung.
8. Besuch: Empfang muss angemeldet werden, Übernachtungen müssen vom Heimleiter genehmigt werden. Besuche enden um 22 Uhr.
9. Haftbarkeit bei Sachbeschädigung.
10. Keine politischen Versammlungen, Waffenbesitz, Glücksspiele mit Geldeinsätzen.
11. Zahlung des Platzes im Heim, trotz Urlaub oder Krankenhausaufenthalt.
12. Kündigung des Heimplatzes bei Ende des Arbeitsverhältnisses mit „Ruhrkohle AG“ oder bei Missachten der vorgegebenen Regeln.
Dies wurde den Bewohnern als sogenanntes „Merkblatt“ (auch auf türkischer Sprache) vorgelegt.
Doch diese Regeln wurden leider nicht von jedem eingehalten. Es kam nämlich laut Zeugenaussagen oft zu Streitigkeiten und sogar bewaffneten Schlägereien.
Logischerweise hatten die Gastarbeiter selbst einen ganz anderen Blickwinkel auf ihre Situation im Heim. Ein Kontaktgespräch mit Gastarbeitern im Wohnheim Gahmen, am Mittwoch dem 13.10.1971, ermöglicht diesen wichtigen Perspektivenwechsel. Ungefähr 40 Heimbewohner haben an dem Gespräch teilgenommen, wo sie ihre Anliegen losgeworden sind. Man kann entnehmen, dass die türkischen Arbeiter oft schlecht behandelt worden sind. Zunächst wurde die Reinigung des Heimes bemängelt, denn tatsächlich gab es verhältnismäßig zu wenige Reinigungskräfte in den Heimen. Beispielsweise im Jahr 1976, waren bei ca. 2400 Heimplätzen nur 98 Reinigungskräfte anwesend. Im Jahr darauf sogar nur 71. Als Wunsch wurde weitergegeben, dass man die Besucher großzügiger behandeln solle. Deren Aufenthaltszeit sollte verlängert und ein besserer Platz sollte angeschafft werden. Außerdem entstand der Wunsch die Zeitschrift „RAG“, nach Möglichkeit, auch auf Türkisch zu drucken, denn es fehlte der Deutschunterricht und demzufolge gab es keine Integrationsmaßnahmen . Es fehlten Dolmetscher, denn es gab wenige Pesonen, die beide Sprachen (Deutsch und Türkisch) beherrschen konnten. Auch über die Pförtner wurde sich beklagt, denn diese verursachten Lärm und dieser störe die Menschen beim Schlafen, obwohl er vermeidbar sei. Auch fehlte es ihnen an Unterhaltung, da sie nur einen Fernseher besaßen, welcher aber immer verschlossen blieb und somit unbrauchbar war, weswegen sich einige über den Pförtner beklagten, der den Fernseher des Öfteren verschloss. Weiterhin beschwerten sich die Gastarbeiter über die Zustellung ihrer Privatpost, denn diese erfolgte oft fehlerhaft. Die Arbeiter hatten meist auch eine Lösung, die sie Vorschlugen, wie zum Beispiel ein Postfach zu eröffnen.
Für nächste Beanstandungen, die den Dolmetscher oder den Betrieb selbst betreffen, wurde den Bewohnern geraten sich beim Betriebsführer zu melden oder nächste Schritte zu gehen und den Betriebsrat einzuschalten.
Die meisten türkischen Gastarbeiter waren muslimisch und wollten ihre Religion demnach ausüben, jedoch gab es laut den Regeln einige Restriktionen, denn zu Politischen Versammlungen zählten auch die sogenannten „Koranschulen“. Diese nannte man so, denn man brachte anderen bei sich Zuhause den Islam und somit auch das Lesen des Korans bei. Die BAG unterstützte dies aus „grundsätzlichen Erwägungen“ nicht, weswegen auch die Beschaffung neuer Räume für Koranschulen nicht möglich war. Zuhause im privaten war es jedoch gestattet den Koran zu lesen und zum Beispiel an Ramadan auch zu fasten, jedoch genügte dies nicht allen, weswegen viele es in Erwägung zogen auszuziehen.
Im Vergleich zu anderen Gastarbeitern:
Italienische, griechische oder portugiesische Gastarbeiter waren meist christlich und hatten somit keine Probleme damit ihre Religion zu praktizieren, denn sie galten zu der Allgemeinheit und waren also keine "Ausnahme".
Auch über den Lohn wurde sich beklagt, denn das Wohnen in solchen Heimen wurde insgesamt immer teurer: 1973 kostete ein Bettplatz im Schnitt noch 5,04 DM pro Tag wohingegen 1976 der Preis, mit 9,03 DM im Schnitt, fast verdoppelt wurde. Die Konsequenzen dessen waren, dass die Bettenbelegschaft gegen 1977 sehr stark abnahm und die meisten Gastarbeiter sich eine eigene Existenz aufbauten und ihre Familien nachholten. Einige wenige gingen aber auch wie geplant zurück in die Türkei.
Auch im Wohnheim Gahmen gab es solche Beispiele:
Neben dem konkreten Kontaktgespräch mit den Gastarbeitern, fand auch eine Art kurze Sprechstunde im Gastarbeiter-Wohnheim Hangeney am 6. Mai 1971 statt. 40 Arbeiter, der Ausbildungsleiter, die Werkschutzleiter Spickenbohm und die Abteilungsvorsteher führten das Gespräch mit dem Direktor Robok. Es handelte sich dabei um drei Hauptthemen:
Die Weiterbeschäftigung der Arbeiter nach Ablauf eines einjährigen Dienstvertrages
Die Gastarbeiter, die in diesem Heim wohnten, hatten einen Sprecher unter sich ausgemacht. Dieser Sprecher erklärte, dass sie bessere Wohnbedingungen forderten, um den Dienst weiter nach Ablauf des Vertrages zu tätigen. Sie würden erstmal alle bleiben, solange sie nicht von Hangenay nach Gahmen umziehen müssen. Werden ihre Wünsche nicht akzeptiert, dann werden sie das Dienstverhältnis auflösen.
Der Direktor erwähnte, dass in der nächsten Woche eine Umfrage in allen Wohneinrichtungen auf die Bewohner zukommen würde, um festzustellen, wie viele nach dem Ende des Dienstvertrages trotzdem weiter beschäftigt werden wollen. Diese wird mithilfe eines Dolmetschers erfolgen und soll am 13. Mai abgeschlossen sein. Außerdem werden die Betriebsführer die Bewohner nach einer Betriebsbeurteilung fragen.
Der Umzug der Arbeiter von Hangeney nach Lünen-Gahmen bzw. Lünen-Horstmar
Die Gastarbeiter waren streng gegen den Umzug. Sie konnten es sich nicht leisten mit 6 Personen auf einem kleinem Zimmer zu wohnen und zu schlafen. Abgesehen davon wollten sie nicht mehr auf dem Zechengelände wohnen, sie wünschten sich mehr frische Luft in ihrer Freizeit.
Direktor Robok gab die Antwort, dass das Heim dort gut eingerichtet und gut ausgestattet sei, was auch alle Bedürfnisse befriedigen könne. Der einzige Punkt, an dem es zu der Zeit schwierig wäre etwas zu ändern, wäre die Zimmeraufteilung, die 6 Personen beinhaltete. Angeblich würde aber daran gearbeitet werden diese Personenanzahl auf 4 runterzustufen. Weiterhin würde den Arbeitern zunächst einmal die Möglichkeit gegeben, sich das Haus bzw. Heim vom 17. bis 22. Mai anzugucken, bevor sie den Umzug direkt ablehnten. Das überzeugte sie zwar nicht, aber sie waren damit einverstanden die Einrichtung erstmal zu besichtigen und dann endgültig zu einer Entscheidung zu kommen.
Da 100 weitere türkische Gastarbeiter kurzfristig dem Heim zugewiesen wurden, sollten sich die Betriebsleiter mit den Betriebsräten zusammensetzen und sich noch einmal über die Angelegenheit des Umzugs unterhalten.
Die Urlaubsregelung
Bei diesem Punkt teilte der Direktor den Bewohnern mit, wann ihre freien Arbeitstage, also Urlaubstage, seien. Die Regel sei 10 Tage im Jahr 1970, 20 Tage für 1971 und generell 11 Tage unbezahlter Urlaub, was insgesamt 41 Urlaubstage für die Arbeiter mache. Er wies darauf hin, dass es in diesen Tagen zu Stress und Schwierigkeiten bei den Fluggesellschaften kommen könne, weshalb die Arbeiter sich ungefähr vier Wochen früher für einen Flug anmelden sollten.
Die Gastarbeiter hatten diesem Punkt nichts auszusetzen.
Insgesamt verlief das Gespräch ohne Streitigkeiten. Es wurde versucht Kompromisse und Lösungen zu finden, um für das Wohlfühlen der Gastarbeiter zu sorgen, ohne die Regeln des Direktors dafür brechen zu müssen.
Quellen:
WWA Dortmund F 79 Nr. W62 Merkblatt für Heimbewohner
WWA F 79 Nr. 998 (rot); Wirtschafts- & sozialgeschichtliche Quellen, Band 1 Migration im Ruhrbergbau WWA Dortmund; Seite 49
Isabella Huber: Bullenkloster, Heimweh und ein Moped. In: G/Porträt, März 2021 (S. 56/57)