Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen UI-News und ihren Kunden im Zusammenhang mit dem Kauf und der Nutzung von News Cards, Pushnachrichten und Kooperationen.
Mit der Bestellung und Bezahlung einer News Card, Pushnachricht oder Kooperation kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden und UI-News zustande. Der Kunde erklärt sich mit diesen AGB einverstanden.
UI-News bietet die Möglichkeit, News Cards, Pushnachrichten und Kooperationen zu erwerben. Diese Dienstleistungen umfassen die Erstellung und Veröffentlichung von Nachrichten und Mitteilungen über die Plattform von UI-News.
Der Preis für News Cards, Pushnachrichten und Kooperationen ist vor der Bereitstellung der Dienstleistung vollständig zu entrichten. Die Zahlung erfolgt über die von UI-News angebotenen Zahlungsmethoden.
Der Kauf einer News Card, Pushnachricht oder Kooperation kann nicht zurückerstattet werden. Dies gilt auch im Falle einer vorzeitigen Beendigung oder Nichtnutzung der Dienstleistung durch den Kunden.
Durch die Nutzung einer Dienstleistung von UI-News stimmen Sie automatisch diesen AGB zu. Dies schließt insbesondere die Annahme der Bestimmungen zur Rückerstattung und den Zahlungsbedingungen ein.
UI-News haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet UI-News nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
Der Schutz der personenbezogenen Daten unserer Kunden ist uns wichtig. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in unserer Datenschutzerklärung enthalten, die Bestandteil dieser AGB ist.
UI-News behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die UI-News müssen den Kunden die änderung nicht vorher mitgeteilt haben. Die weitere Nutzung der Dienstleistungen nach Bekanntgabe der Änderungen gilt als Zustimmung zu den geänderten AGB.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende, rechtswirksame Bestimmung.