Dokumente und Schriftstücke

Aufnahmeantrag / Eintrittserklärung

Jahresbeitrag

Der Beitrag wird durch die Beitragsordnung geregelt.

Über eventuelle Beitragsänderungen wird in der Jahreshauptversammlung entschieden.

Beitragszahlung
Mitgliedsbeiträge werden jährlich im März per Lastschriftverfahren eingezogen.


Kündigung
Der Austritt aus dem Verein kann nur durch eine schriftliche Erklärung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten jeweils zum Schluss des Kalendervierteljahres erfolgen.

Satzung des TV-Sanderbusch e. V.  inkl. letzter Satzungsänderung vom 05.06.2015