Die Rolle des Mieters / Nutzers auf der Basis der Trinkwasserverordnung und andere Vorschriften.
Auch der Mieter / Nutzer trägt eine Sorgfaltspflicht, den regelentsprechenden bestimmungsgemäßen Betrieb einer Anlage nicht zu gefährden.
Damit hat der Mieter grundsätzlich dafür Sorge zu tragen, dass er im Rahmen seiner angemieteten/genutzten Räumlichkeiten für einen regelentsprechenden Betrieb der Wasserinstallation sorgt.
D.h.er muss für einen regelmäßigen Wasserfluss sorgen bzw. bei Nichtbenutzung der Entnahmestellen über einen „längeren“ Zeitraum entsprechende Hygienespülungen (Wasser laufen lassen) vornehmen.
Derzeit werden 3-tägige Intervallzeiten zum Durchfließen der Wasserentnahmestellen und Rohrleitungen empfohlen.
Der Vermieter muss seinen Mieter über seine zu übernehmenden Maßnahmen, die einen regelentsprechenden und bestimmungsgemäßen Betrieb einer Anlage gewährleisten, informieren.
Mit juristischen Problemfällen ist zu rechnen, wenn nachweislich Mieter/Nutzer nicht ihrer Verpflichtung nachgekommen sind, für einen regelmäßigen Wasserfluss zu sorgen.
Allerdings gibt es in den Regelwerken bereits unterschiedliche Empfehlungen, wie häufig Entnahmestellen und Wasserleitungen durchgespült werden müssen.
So empfiehlt das Bundesumweltamt Intervalle von 2 Tagen zur Vermeidung von Biofilmen, Intervalle von 3 Tagen zur Vermeidung von Schwermetallen im Trinkwasser
Bei Nichtbenutzen der Entnahmestellen in einem Zeitraum von einem Monat muss eine Durchspülung des kompletten Leitungssystems erfolgen und bei einjähriger Nichtbenutzung, z.B. durch Mietleerstand, muss die Wasserversorgung durch den Betreiber abgesperrt werden und vor weiterer Nutzung zunächst komplett gespült und auf Vorliegen einer einwandfreien Trinkwasserqualität untersucht werden.
Bei längerer Verweilzeit kann die Trinkwasserqualität durch in Lösung gehende Werk- und Betriebsstoffe bzw. durch Vermehrung von Mikroorganismen beeinträchtigt werden. Die Maßnahmen richten sich nach der Dauer der Unterbrechungen (Stagnation)
Bei Wasserinstallationen oder Anlageteilen, die länger als 3 Tage nicht genutzt werden ist bei Wiederinbetriebnahme durch öffnen der Entnahmearmaturen der vollständige Trinkwasseraustausch der Anlage sicherzustellen.
Empfehlung: Mindestens ablaufen lassen bis zur Temperaturkonstanz