Informationen / Anleitung für
Wohnungsinteressenten geförderte Wohnanlage (Förderweg EOF):

Einkommensorientierte Zusatzförderung (EOF)
Wohnberechtigungsschein EK-Kl. I

Die Wohnungen sind nach dem Programm EOF Landratsamt Passau gefördert.

Bei Wohnungsinteresse und Besichtigungswunsch ist Voraussetzung die Vorlage eines Wohnungsberechtigungsscheins, den man bei der eigenen Wohnsitzgemeinde beantragen kann und ggf. von dort erhält. Dieser Schein wird dann uns vorgelegt und wir vermitteln einen geeigneten Besichtigungstermin.

 

Die genannte Wohnungsmiete mit Nebenkosten wird vom LRA gefördert, d.h. der Mieter erhält per Monat einen Betrag bis zu 2,50 € per qm Wohnfläche als Zuschuss, abhängig von der Einkommensklasse und der Anzahl der berechtigten Bewohner.

https://www.landkreis-passau.de/media/5778/d63_010_einkommensorientierte-zusatzfoerderung.pdf

Einkommensorientierte Zusatzförderung (EOF)


Die Einkommensorientierte Zusatzförderung (EOF) ist ein laufender Zuschuss zur Wohnkostenentlastung für Mieter von Sozialwohnungen, die im Fördermodell der Einkommensorientierten Förderung errichtet wurden. 

Bei der Bewilligung der Fördermittel zum Bau dieser Sozialwohnungen wurde eine "höchstzulässige Miete" festgelegt, die sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientiert, sowie eine "zumutbare Miete". 

Der Unterschied zwischen der höchstzulässigen und der zumutbaren Miete ist der Ausgangsbetrag für die Bewilligung der Zusatzförderung. 

Die Förderung ist in Einkommensstufen gestaffelt und sowohl von der Haushaltsgröße als auch vom jeweiligen Haushaltseinkommen abhängig. Die Einkommensstufen sind in den jeweils für das Mietobjekt gültigen Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) festgelegt. 

Für die Gewährung der Zusatzförderung ist ein Antrag erforderlich. Die Zusatzförderung darf vom Mieter ausschließlich nur zur Bestreitung seiner Wohnungsmiete verwendet werden. 

Bitte stellen Sie immer rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes einen Folgeantrag, damit in der Auszahlung möglichst keine Unterbrechungen eintreten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ihnen nicht automatisch neue Antragsformulare zugesandt werden.



Voraussetzungen


Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Größe der Wohnung, der Miete und dem Einkommen des Haushalts. Die Bewilligung ist i.d.R. auf 2 bzw. 3 Jahre befristet, anschließend ist ein Wiederholungsantrag zu stellen. Für die Gewährung der Zusatzförderung ist ein Antrag erforderlich.



Verfahrensablauf


Der Antrag auf Förderung ist bei der für den Antragsteller zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) zu stellen.


Erforderliche Unterlagen


Kosten


Rechtsgrundlagen

Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWoFG 

Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz (BayWoBindG)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWoBindG 

Verordnung zur Durchführung des Wohnraumförderungs- und Wohnungsbindungsrechts (DVWoR)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDVWoR
Wohnungsbauförderungsbestimmungen (in der jeweiligen Fassung)


FAQ


Wir weisen darauf hin, dass es sich bei dem og. Zuschuss nicht um eine Unterstützung nach dem Wohngeldgesetz handelt. Wohngeld und Zusatzförderung schließen einander nicht aus.
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/