Sachstand bzgl. Heizungsförderung/Planung für energetische Sanierung
Derzeit arbeitet das Ingenieurbüro Energieberatung Schurm ein Konzept aus,
welche Möglichkeiten in Frage stehen.
BAFA Förderung für geplanten Heizungstausch „BEG Einzelmaßnahme“ ist beantragt.
Die Förderfähigen Kosten betragen gem. Zuwendungsbescheid vom 10.11.2022 maximal 200.000 €.
Der Förderansatz für den Einbau einer Biomasseheizung beträgt 45% der förderfähigen Kosten.
Die maximale Fördersumme beträgt somit maximal 90.000 €
Wie bei allen Wohnungseigentümergemeinschaften sind die Dinge im Fluss und werden unter bestimmten Gesichtspunkten geprüft und abgewogen.
Aufgrund der Förderung ist die Belastung für alle Eigentümer erträglich:
Aufwand: ca. 200.000 €
Fördermittel: ca. 90.000 €
Rest für WEG: ca. 110.000 €
Beispielrechnung Belastung der einzelnen Wohnungen:
B1 22,92/1000 2.521,20 €
B2 13,04/1000 1.434,40 €
B3 22,62/1000 2.488,20 €
B4 12,78/1000 1.405,80 €
B5 17,42/1000 1.916,20 €
B6 8,90/1000 979,00 €
B7 12,86/1000 1.414,60 €
B8 20,10/1000 2.211,00 €
Vorteil:
Sehr geringe Kosten für den einzelnen Wohnungseigentümer.
Mittelfristig bereits deutliche Einsparung bei den Heizungskosten.
Die Eigentümergemeinschaft hat per Beschluss dann die Entscheidungsgewalt.
Aber dabei ist festzustellen, dass die Maßnahmen und Beschlüsse etc. mit Sicherheit 1-2 Jahre brauchen werden,
bis zur realen Umsetzung.
Ihr
Martin Kämpf