Geflüchtete, die im Hochtaunuskreis ankommen und keine Unterkunft bei Freunden oder Bekannten haben, wenden sich an die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (EAEH) in Gießen: Ankunftshalle (Abteilung VII), Rödgener Straße/Ecke Lufthansastraße, 35394 Gießen.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich an ukraine@hochtaunuskreis.de oder melden sich telefonisch unter 06172 9994994 (Das Telefon ist von Montag bis Freitag von 09:00 – 15:00 Uhr geschaltet).
Wichtige Information für Geflüchtete mit Unterkunft: Geflüchtete aus der Ukraine, die bei Freunden, Verwandten oder anderen Privatpersonen unterkommen können, müssen sich nicht in der EAEH registrieren. Sie können vor Ort über das Einwohnermeldeamt, die Ausländerbehörde und Sozialbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen. Sie haben dadurch keinen Nachteil.
Eine Kopie der Pässe an einwohnermeldeamt@schmitten.de senden. Im besten Fall kann eine Meldebescheinigung erstellt werden, ohne dass jemand ins Rathaus kommen muss. Falls dies doch notwendig ist, melden sich die Kollegen vom Einwohnermeldeamt zwecks Terminvereinbarung.
Geburtsurkunden und Pässe in ausschließlich kyrillischer Schrift benötigen eine Übersetzung. Die Mitarbeiter des Einwohneramtes bitten darum, wenn möglich, bitte auch alle weiteren Anfragen ausschließlich per E-Mail zu senden. Bitte haben Sie ein wenig Geduld bis zur Antwort. Jede Anfrage wird bearbeitet!
Hierzu ist eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde im Landratsamt erforderlich, die ohne vorherige Terminvergabe zu unten genannten Sprechzeiten möglich ist.
Wir möchten empfehlen, dort so früh wie möglich bereit zu stehen (z.B. 7 Uhr). Hier sind bereits Sicherheitskräfte vor Ort, die die Meldebögen ausgeben. Angaben, zu denen Ihr Euch nicht sicher seid, lasst Ihr bitte frei. Die Erstanmeldung findet in Haus 5 statt. Haltet Euch nach Fertigstellung des Fragebogens bereits vor der Tür auf. Es werden keine Wartenummern vergeben. Wer vor der Tür steht, kommt als erstes dran. Frauen mit Kleinkindern erhalten bereits ab 8.30 Uhr
gesonderten Zutritt. Es steht im Gebäude ein Übersetzer bereit, der Rückfragen klären kann. Dort erhaltet Ihr eine Bargeldkarte, die Ihr in Haus 4 noch am selben Tag einlösen müsst. Wer kann, sollte bereits vorab ein Bankkonto eröffnen. Wer über kein Bankkonto verfügt, muss jeden Monat beim Landratsamt vorstellig werden. Wer sein Konto nachträglich eröffnet, sendet bitte mit vollständigen Angaben (Vor- und Nachname, Geburtsdatum) die IBAN an asyl@hochtaunuskreis.de.
Nach Möglichkeit, bitte auch ein biometrisches Lichtbild mitbringen und an diesem Termin, gemeinsam mit den Unterlagen, abgeben. Das Lichtbild kann aber auch zum zweiten Termin mitgebracht werden.
Adresse:
Landratsamt Hochtaunuskreis
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg vor der Höhe
06172 999-4994
Sprechzeiten: (Stand 25.03.2022)
Dienstag-Donnerstag: 9–16 Uhr
Freitag: 9–14 Uhr
Mitzubringende Unterlagen:
● Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
● biometrischer Pass (wenn vorhanden)
Ein Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird direkt im Anschluss geprüft. Wenn dieser besteht, kann direkt ein Vorschuss in Form von Bargeld an hilfsbedürftige Menschen ausgezahlt werden. Außerdem erhält eine anspruchsberechtigte Person zugleich einen Krankenhilfeschein, falls eine ärztliche Versorgung benötigt. Der Krankenhilfeschein wird zur Zeit postalisch zugestellt, kann aber in dringenden Fällen auch direkt vor Ort ausgestellt werden. Der Krankenschein ist gültig pro Quartal und muss alle 3 Monate neu ausgestellt werden. Zusätzlich kann ein Krankenschein für Zähne angefragt und ausgestellt werden.
Oft wird für das Aufnehmen der Fingerabdrücke ein separater Termin ausgemacht. Diesen erhaltet Ihr postalisch per Post. Anders, als beim ersten Besuch, müsst Ihr Euch bei diesem Termin nicht in eine lange Schlange einreihen. Man nimmt sich an dem Tag persönlich für Sie Zeit und erwartet Sie dort pünktlich.
Danach erhält man die Fiktionsbescheinigung, die einer Aufenthaltserlaubnis gleicht.
Mit dieser kann man auch Arbeit aufnehmen.