Am 22.09.2025 unterzeichnete der US- Präsident Donald Trump die Executive Order „Designating Antifa as a Domestic Terrorist Organization“. Er stufte also die „Antifa“ in den Vereinigten Staaten als Terrororganisation ein. Er fordert die zuständigen Bundesbehörden auf, alle „illegalen Operationen, die von der Antifa oder Personen, die in ihrem Namen handeln, zu untersuchen, zu stören und zu zerschlagen, einschließlich solcher, die die Antifa finanziell unterstützen.“[1] Schon 2020, nach den landesweiten Protesten nach dem Tod von George Floyd, sagte Trump er werde die Antifa zur terroristischen Organisation erklären, sein „Versprechen“ löste er aber erst 5 Jahre später.[2]
Die Antifa verbieten oder zumindest als Terrororganisation einstufen möchte hierzulande auch die AfD. So erklärte Alice Weidel 2024, dass sie die Antifa verbieten werde, wenn sie an der Macht seien. Dass hierfür in einer Demokratie die erforderlichen Mehrheiten notwendig sind, musste die AfD schon 2020 bei ihrem Antrag im Deutschen Bundestag, ein Antifa-Verbot zu prüfen, erfahren.[3] Fraglich bleibt leider bis heute wen die AfD oder auch Trump jetzt eigentlich verbieten möchten. Es gibt in Deutschland weder einen eingetragenen Verein im Vereinsregister, noch ein eingetragenes Unternehmen im Handelsregister. Die Antifa versteht sich mithin vielmehr als Organisation, welche ihre Mitglieder durch ihren intellektuellen Fortschritt, den Faschismus in jeder Form abzulehnen, verbindet. Auch in den USA gibt es keine Incorporation, welche den Namen der „Antifa“ trägt. Ein Verbot einer Organisation ist also schlichtweg auf Grund ihrer fehlenden Existenz nicht möglich.
Dass die AfD und auch Trump „illegale Handlungen“ damit verbieten möchten nennt sich Rechtsstaatlichkeit. Straftaten, welche vom Gesetz her unter Strafe gestellt sind, werden von den entsprechenden Behörden verfolgt und entsprechend bestraft. Dafür braucht es weder einen Beschluss des Deutschen Bundestages noch eine Exekutive Order des US- Präsidenten. Vielmehr erscheint es, dass die Meinungsfreiheit von Seiten der Rechtsextremen so weit angegriffen wird, dass eine antifaschistische Grundhaltung und Überzeugung schon auf Grund ihres Charakters als staatsfeindlich eingruppiert werden soll.
So hat gemäß Art. 5 unserer Verfassung „Jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten {…}.“. So hat eine Alice Weidel das Recht die Antifa als Terrororganisation zu betiteln, aber eben auch jeder Antifaschist das Recht Frau Weidel seiner Ansicht nach als Faschistin zu bezeichnen.
Keine Meinung wiederum ist, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD bundesweit als gesichert rechtsextrem eingestuft hat. Damit sind weitere Diskussionen für ein AfD- Verbotsantrag angestoßen worden, welche den Fall hoffentlich bald vor das Bundesverfassungsgericht bringen werden um eine Verfassungswidrigkeit nach Art. 21 GG prüfen zu können. So könnte es gut sein, dass die AfD selbst vom Bundesverfassungsgericht verboten wird, bevor sie überhaupt geklärt hat, wen genau sie verbieten möchte.
[1] https://www.whitehouse.gov/presidential-actions/2025/09/designating-antifa-as-a-domestic-terrorist-organization
[2] https://apnews.com/article/trump-antifa-terrorist-protests-0c6353e2c3da13da1596b3857cb59922
[3] https://bundestag.api.proxy.bund.dev/dokumente/textarchiv/2021/kw25-de-gemeinnuetzigkeit-linke-organisationen-846964