Die Privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der Behandlung. In Einzelfällen kann die Kostenübernahme psychotherapeutischer Leistungen im individuellen Versicherungsvertrag begrenzt oder ausgeschlossen sein. Um sicher zu gehen prüfen Sie bitte Ihren Vertrag oder fragen kurz telefonisch bei Ihrer Krankenversicherung nach.
Beihilfestellen übernehmen die Kosten der Behandlung. Nach einer in der Regel antragsfreien Anfangsphase (Erstgespräch plus sog. probatorishe Sitzungen) erfolgt nach 5-10 Behandlungsstunden eine Antragstellung. Bitte informieren Sie sich in jedem Fall bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle über die Formalitäten. Viele Beihilfestellen stellen im Internet (oder im Intranet) detaillierte Informationen zum Vorgehen sowie Downloads der Antragsformulare bereit.
Das Honorar bemisst sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die Privat-Praxis verfügt nicht über die allgemeine Abrechnungsberechtigung („Kassensitz“) für die Gesetzliche Krankenversicherung, d.h. die Kosten werden nicht von den gesetzlichen Krankenverischerungen übernommen.
=> Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Suche von Psychotherapie als gesetzlich Versicherte*r.
Seit Mai 2018 (Meldung der Bundespsychotherapeutenkammer) ist die Kostenübernahme für die Behandlung in Privat-Praxen für Beamte der Bundespolizei möglich. Die Beantragung und Abrechnung geschieht über Ihre Heilfürsorgestelle, den zugrunde liegenden Vertrag (Bund/KBV) finden Sie hier.
Sie benötigen eine Überweisung Ihres Truppenarztes (Primärarzt). Die Kostenübernahme erfolgt mittels Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218). Angehörige der Streitkräfte können Psychotherapie in Privat-Praxen in Anspruch nehmen vgl. die Meldung der Bundespsychotherapeutenkammer. Weitere Informationen zu Beantragung und Verfahrenswegen (Präsentation KdoRegSanUstg).
Wenn Sie aus persönlichen Gründen die Kosten für Psychotherapie selbst tragen möchten, gilt wie bei privat versicherten Personen die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) als Honorargrundlage.
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