Patenschaften

Warum eine Schulpatenschaft übernehmen?

Schulbildung eröffnet Perspektiven.

Schulbildung eröffnet gute Berufschancen.

Schulbildung eröffnet eine  selbstbestimmte Zukunft.

Indem Sie eine Schulpatenschaft für ein Kind übernehmen, können Sie diesem den Schulbesuch und somit die notwendige Bildung ermöglichen!

Kosten einer Patenschaft

Das Schulgeld für ein ganzes Schuljahr beträgt 1 335 000 Tanzania-Shilling. Das entspricht umgerechnet ca. € 520,- (je nach Wechselkurs).

Mit einem Betrag von 45,- pro Monat können die gesamten Schulkosten (inkl. Schuluniformen, Sportanzüge, Hefte, Bücher, Stifte, warme Mahlzeiten) und die Überweisungsgebühren nach Tansania abgedeckt werden.

Natürlich kann die Patenschaft für ein Kind auch von mehreren Personen gemeinsam (z.B. Familien, Freundesgruppen) übernommen werden! Bei einer zu dritt geteilten Patenschaft wären es beispielsweise nur noch 15,- pro Monat.


Das erste Schuljahr

Damit ein Kind mit der Schule starten kann, muss die Schule zunächst den gesamten Betrag für das erste Schuljahr (also € 520,-) erhalten. Sobald Sie diesen Betrag für das erste Schuljahr bezahlt haben, kann das Kind beginnen. Können Sie den Betrag nicht vorab als einmaligen Gesamtbetrag bereitstellen, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf. Wir werden gemeinsam eine Lösung finden, sodass das Kind trotzdem so bald wie möglich mit der Schule beginnen kann.

Ich überweise das Geld für ein ganzes Schuljahr direkt an die Davis Preparatory School in Arusha. Dies findet jeweils zu Schuljahresbeginn im Januar statt. Die monatlichen Beträge werden also für das jeweils neue Schuljahr gesammelt und dann an die Schule überwiesen. Auf diese Weise ist garantiert, dass das Kind die jeweilige Klasse immer bis zum Schuljahresende besuchen und abschließen kann.

Ihr Patenkind

Wenn Sie sich für eine Patenschaft entscheiden, erhalten Sie einen kurzen Steckbrief Ihres Patenkindes. In diesem werden auch die Kontaktdaten der Patin bzw. des Paten notiert. Auf diese Weise kann ich Ihnen die Zeugnisse und Fotos Ihres Patenkindes zukommen lassen.

Auf Wunsch können dem Patenkind auch Fotos oder Briefe der Patinnen und Paten übermittelt werden.

Es wäre wünschenswert, dass die Schulpatenschaft zumindest für die Grundschulzeit aufrecht bleibt, sodass das Kind einen Grundschulabschluss machen kann. Gerne kann die Patenschaft aber auch nach der Grundschulzeit weitergeführt werden.

Zahlungsvorgang

1.) Im ersten Schritt wird das Schulgeld für das erste Schuljahr als einmaliger Gesamtbetrag bezahlt.

2.) Im nächsten Schritt wird das Schulgeld für jedes folgende Schuljahr in monatlichen Raten auf ein von mir eingerichtetes Spendenkonto überwiesen. 

Bitte bei jeder Überweisung als Verwendungszweck „Schulgeld VORNAME DES KINDES“ angeben. Wenn die Patenschaft von mehreren Personen gemeinsam übernommen wird, bitte trotzdem jeweils den Verwendungszweck in dieser Form angeben, sodass die Zusammengehörigkeit und die Vollständigkeit der Beträge geprüft werden können.

Spendenkonto

Kontodaten des Spendenkontos:


Kontowortlaut: Spenden Tansania

IBAN: AT94 2081 5000 2983 2540

Dauer einer Patenschaft

Die Grundschulausbildung in Tansania geht über 7 Jahre. Meist werden noch 3 Schuljahre in der "Nursery" vorangestellt. Somit kommt es in der Regel zu einer Patenschaftsdauer von 8-10 Jahren für die Grundschulzeit eines Kindes.

Eine höhere Bildung kann in einer 4-jährigen Secondary School und einer darauffolgenden 2-jährigen High School erreicht werden. Die Patenschaft kann natürlich auch nach der Grundschulzeit gerne weitergeführt werden.

Die Malaika Schulpatenschaften verpflichten niemanden, die Patenschaft für die gesamte (Grund-)Schulzeit eines Kindes aufrecht zu erhalten, auch wenn dies für das Kind natürlich am sinnvollsten und äußerst wünschenswert wäre. Es kann jedoch passieren, dass Pat*innen die Patenschaft aus verschiedensten Gründen nicht mehr weiterführen können. 

Da ich mit den monatlichen Spenden rechne und im Falle einer Auflösung der Patenschaft schnellstmöglich eine neue Patin / einen neuen Paten für das Kind finden möchte, bitte ich (auch aus Fairness dem Kind gegenüber) um eine 3-monatige "Auflösungsfrist" der Patenschaft. 

Auf diese Weise habe ich genügend Zeit, mich um eine neue Patenschaft zu kümmern und das Kind kann trotzdem weiterhin zur Schule gehen.