Dienstvorschriften
Dienstvorschriften
§1. Allgemeine Dienstvorschriften
§1.1 Beamte müssen immer den Befehlen der höherrangigen Folge leisten, wenn diese den Beamten seelisch, physisch und psychisch nicht verletzen oder beeinträchtigen.
§1.2 Jeder Beamte, welcher seine Grundausbildung erfolgreich absolviert hat, wird als Officer eingestellt.
§1.3 Beamte dürfen sich nicht als ein Rang betiteln, welcher Sie nicht tragen.
§1.4 Das unentschuldigte Fehlen bei vorgegebenen Terminen wird mit Sanktionen geahndet.
§1.5 Jeder Beamte hat sich an diese Vorschriften zu halten
§1.6 Beamte die außer Dienst gehen, müssen sich vom Funk abmelden. Dazu muss jeder Beamte seine Dienstkleidung und Dienstwaffen im Revier an den dazu vorgesehenen Plätzen ablegen und sichern.
§1.7 Im Dienst wird respektvoll mit den Beamten sowie Zivilisten umgegangen.
§1.8 Im Dienst wird ein professionelles und höfliches Auftreten verlangt.
§1.9 Streitigkeiten, welche privat zwischen Beamte sind, werden nicht in den Dienst integriert. Jede Angelegenheit, welche privat ist, soll auch privat bleiben. Sollte dies vor Dienstantritt nicht geklärt sein, so wird der Dienst auch nicht angetreten.
§1.10 Kollegen zu belästigen, beleidigen oder ähnliches wird nicht toleriert.
§1.11 Jeder Beamte muss zu jeder Zeit bereit sein, seinen Dienst optimal auszuführen. Sollte ein Beamter als nicht Dienstfähig erklärt werden, darf er, solange dies andauert, nicht den Dienst antreten. Die Einschätzung geht von der Leitung und/oder dem Medical Department aus.
§1.12 Beamte des LSPD sollen zu jeder Zeit wissen, wann ein Delikt vorliegt und dementsprechend vorgehen.
§1.13 In einem angemessenen Rahmen wird von jedem Beamten Eigeninitiative und Denken verlangt.
§1.14 Das LSPD ist eine offizielle Strafverfolgungsbehörde des Staates Los Santos. Es wird von jedem Beamten erwartet, dass er mit dem nötigen Respekt an diesen Beruf geht und ihn mit Stolz und Tatendrang ausführt.
§1.15 Eigensicherung geht immer vor!!!!!
§1.16 Der Konsum von Alkohol und Drogen während und unmittelbar vor des Dienstes ist untersagt
§2. Streifen- & Leitstellenvorschriften
§2.1 Streifen sind immer zu zweit zu besetzen, Ausnahmen gelten nur durch Anordnung oder vorherige Absprache mit dem Ranghöchsten anwesenden
§2.2 Streifen die sich im aktiven Streifendienst befinden, müssen sich per Funk melden, wenn ein Notruf angefahren wird
§2.3 Jeder Beamte muss über eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B verfügen.
§2.4 Bei Streifenbesetzung von zwei Beamten, ist ausschließlich der Beifahrer für den Funk verantwortlich und der Fahrer ausschließlich zum Führen des Fahrzeugs
§2.5 Streife welche sich in einer aktiven Verfolgungsjagd hinter dem Verfolgtem befinden, geben bei Standortveränderungen die neue Position durch.
§2.6 Die Leitstelle kann ab Rang "Officer I" oder höher belegt werden. Sollte eine aktive Leitstelle besetzt sein, so kann sie sich als mobile Leitstelle zur Verfügung stellen.
§2.7 Zu Zivilisten muss immer ein gewisser Abstand eingehalten werden, damit es nicht zu Stichangriffen kommen kann – Selbstschutz!!!
§2.8 Wird eine Person festgenommen, so müssen der Person unverzüglich die Rechte vorgelesen werden, andernfalls kann die Person ihre Freilassung fordern
§2.9 Das durchsuchen eines Zivilisten ist nur bei einem dringenden Tatverdacht gestattet.
§2.11 Es müssen immer so viele Streifen wie möglich belegt werden. (2er Streifen evtl. 3er Streifen)
§2.12 Sollte eine aktive Streife für eine längere Zeit an einem Ort verweilen, sei es eine Verkehrskontrolle oder anderes, muss dies im Funk bei der Leitstelle gemeldet werden
§3 Einsatzvorschriften
§3.1 Einsatz von Sondersignalen
§3.1.1 Bei einer Einsatzfahrt, d.h. entweder Code 2 oder 3 müssen folgende Situationen diese Einsatzfahrt berechtigen: Gefahr im Verzug Es liegt die Meldung eines Raubes jeglicher Art vor. Es liegt die Situation einer Verfolgung oder Verkehrskontrolle vor. Es liegt ein Gefangenentransport in Kolonne vor. Trotz Code 2/ 3 muss man schnell aber bedacht fahren. Ein Unfall zu verhindern hat höchste Priorität.
§3.1.2 In einer Verfolgungsjagt oder Gefährdungssituation für Bürger ist das Sondersignal anzuschalten.
§3.2 Einsatz von Tazer
§3.2.1 Der Tazer ist die erste Wahl bevor eine scharfe Schusswaffe benutzt wird.
§3.2.2 Vor der Abgabe eines Schusses muss eine Ankündigung erfolgt sein. Ausnahme es liegt ein Fluchtversuch vor, Tazerschuss (Ankündigung empfohlen jedoch nicht zwingend notwendig) gilt als Schussankündigung
§3.3 Einsatz von scharfen Schusswaffen
§3.3.1 Mit der Androhung einer scharfen Schusswaffe soll dem Betroffenen bewusst gemacht werden, welches Risiko er eingeht, wenn er sein Verhalten nicht ändert.
§3.3.2 Die Schusswaffe darf nur eingesetzt werden, wenn alle andere Maßnahmen erfolglos angewandt wurden.
§3.3.3 Der "Finale Rettungsschuss" darf nur angewandt werden wenn das eigene oder das Leben eines dritten in Gefahr ist. Der "Finale Rettungsschuss" dient dazu den Täter handlungsunfähig zu machen.
§3.3.4 Der Gebrauch der scharfen Schusswaffe, für den "Finalen Rettungsschuss", muss vom Ranghöchsten oder der Einsatzleitung genehmigt sein.
§3.3.5 Vor der Abgabe eines Schusses muss eine Ankündigung der Aktion getätigt worden sein. Oder der Einsatz verlangt durch einen klaren schon angehenden Schusswechsel die scharfe Waffe.
§3.4 Einsatz bei Entführung & Geiselnahmen
§3.4.1 Bei einer Entführung sind alle Streifen und Beamten in Alarmbereitschaft.
§3.4.2 Bei einer Entführung muss immer mit dem schlimmsten gerechnet werden.
§3.4.3 Befreiungen werden ausschließlich vom S.W.A.T. durchgeführt. Die Befreiung findet statt, sobald der Aufenthaltsort einer entführten Person feststeht. (Sofern S.W.A.T. nicht anwesend Tactic Officer)
§3.4.4 Bei Befreiungen wird ebenfalls mit scharfen Waffen vorgegangen zum eigenen Schutz der Beamten.
§3.4.5 Während nach der entführten Person gefahndet wird, muss die Einsatzleitung stets erreichbar sein für Entscheidungen und Neuigkeiten.
§3.4.6 Bei einer Geiselnahme gilt die höchste Priorität für die Befreiung der festgehaltenen Person(en)
§3.4.7 Nach Möglichkeit muss versucht werden einen Austausch zu initiieren (Lösegeld, Gefangenenaustausch), damit man eine Geisel befreit ohne diese oder Dritte zu gefährden.
§3.4.8 Die Einsatzleitung muss immer auf dem Laufenden gehalten werden über Lage, Aufenthaltsort und Forderung der Geiselnehmer.
§3.4.9 Eine Geiselnahme sollte nach Möglichkeit friedlich beendet werden, potentielle Geiselnehmer können auch durch weitere Ermittlungen (z.B. Geiselbefragung) zu einem späteren Zeitpunkt festgenommen werden
§3.5 Einsatz bei terroristischen Handlungen
§3.5.1 Bei terroristischen Lagen liegt die oberste Priorität darin, die Bürger von Los Santos zu sichern und vor Gefahren zu bewahren.
§3.5.2 Bei terroristischen Handlungen gilt immer der Gebrauch von scharfen Waffen
§3.5.3 Bei Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehr Parteien, an denen das LSPD nicht unmittelbar beteiligt ist, muss darauf geachtet werden, dass sich die Beamten nicht in Gefahr begeben.
§3.5.4 Sollte die andere Gang/Mafia bereits abgezogen sein, so müssen die Beamten versuchen einzelne bewusstlose Personen zu sichern.
§3.5.5 Unbeteiligte Personen sind von den Beamten vor Ort fernzuhalten und zu sichern.
§4. Ausrüstung Vorschriften
§4.1.0 Die Kleiderordnung ist einzuhalten.
§4.1.1 Es gilt die Pflicht die in der Kleiderkammer des PD hinterlegte Uniform zu tragen. Ausnahmen können hierbei durch den ranghöchsten Anwesenden gestattet werden
§4.1.2 Der Beamte muss Dienstkleidung tragen die ihn frei erkennbar als Polizist ausweisen, hierzu gehört eine sichtbare Dienstmarke und ggf. eine schusssichere Weste mit einem Schriftzug Police/LSPD o.ä.
§4.1.3 Abzeichen haben Ranggerecht zu sein. (siehe unten)
§4.1.4 Angehörige der PMU erhalten eine eigene Uniform die sowohl als Angehörige der Polizei ausweisen zusätzlich jedoch mit einem Sanitätsabzeichen ergänzt werden
§4.1.5 DTUler dürfen Zivilkleidung tragen, diese sollte aber dezent und vorzugsweise ein Anzug sein. (außer der Marke)
§4.1.6 Im Department wird keine Kopfbedeckung getragen
§4.1.8 Die Chief-Ebene kann die Kleidung frei wählen, diese jedoch muss angemessen sein und eine Marke muss erkennbar sein
§4.2 Die offiziellen LSPD Aufgaben und Ausrüstungen, können sie in folgendem nachlesen. Zuständigkeitsbereiche
§4.3 Nur Beamte, welche im Dienst sind, dürfen die PD-Schusswaffen tragen und benutzen.
§4.4 Bei Dienstantritt muss sich jeder Beamte eine Ausrüstung, sowie Uniform anlegen und diese auf Fehler prüfen.
§4.5 Die Dienstkleidung darf nicht mit Privatkleidung vermischt werden.
§4.6. Die Schutzweste muss angelegt sein (Unter o. über der Uniform) und darf während des Dienstes unter keinen Umständen abgelegt werden
§4.7 Nach beenden des Dienstes ist die Ausrüstung sowie Uniform immer abzulegen.
§4.8 Jeder Beamte, welcher die Ausrüstung außerhalb des Dienstes trägt, kann Suspendiert werden (Ausnahme: Die Fahrt vom und zum Appartement zwecks Kleidungswechsel)
§4.9 Die Weitergabe von Ausrüstung sowie Interner Informationen ist verboten.
§5. Dienstfahrzeug Vorschriften
§5.1 Als Dienstfahrzeuge gelten nur diese, welche man beim Fuhrpark erwerben kann.
§5.2 Jeder Beamte hat das Recht Dienstfahrzeuge zu führen, welche seinem Rang entsprechen.
§5.3 Die nicht gekennzeichneten Fahrzeuge werden nur bei speziellen Einsätzen, Zivilstreifen oder wenn die Leitung dazu befugt genutzt.
§5.4 Das Tunen der Dienstfahrzeuge ist nur nach Absprache mit einem Chief gestattet
§5.5 Ein nicht gekennzeichnetes Einsatzfahrzeug darf als Ersatz zum Privatfahrzeug im Bereitschaftsdienst gefahren werden
§5.6 Das nutzen eines Fahrzeuges mit Markierung ist nur Gestattet wenn man sich im aktiven Dienst befindet.
§5.7 Dienstfahrzeuge sind immer abzuschließen!
§5.8 Dienstfahrzeuge sind bei Dienstende oder längerer Pause immer einzuparken und nicht im offenen stehen zu lassen.
§6. Unit Streifen & Einsatzleitung Vorschriften
§6.1 Ergebnisse einer laufenden Ermittlung müssen immer protokolliert werden.
§6.2 Ein Helikopter darf nur in Einsätzen oder nach Genehmigung der Leitung geflogen werden.
§6.3 Der Helikopter darf nur mit der nötigen Ausbildung / Flugschein geflogen werden.
§6.4 Die Einsatzleitung übernimmt der Ranghöchste oder benennt per Funk einen Einsatzleiter. Während des Einsatzes hat die Einsatzleitung in Absprache mit dem Ranghöchsten die Befehlsgewalt
§7. Sonstige Dienstvorschriften
§7.1 Sollte ein 9-11 (11-99 Panikbutton) durchgefunkt werden, so ist jeder Beamte welcher nicht in einem aktiven Einsatz benötigt wird ohne Aufforderung verpflichtet die Kollegen zu unterstützen.
§7.2 Eine Razzia ist nur mit dem Verdachtsgrund, der Genehmigung eines Richters o. Staatsanwalts und eines Leitungsmitgliedes zugelassen.
§7.3 Sollte ein Beamter mehrere Tage unentschuldigt fehlen, muss mit einer Degradierung oder im Falle längerer Abwesenheit mit einer Kündigung gerechnet werden.
§7.4 Alle Behördenleiter handeln nach eigenem Ermessen. Bestrafungen können individuell und für selbe Aktionen anders ausfallen.
§7.5 Die Funkdisziplin ist stets einzuhalten. §7.6 Sperrzonen werden nur durch die Einsatzleitung oder Leitstelle genehmigt.
§7.7 Die Aufgabenbereiche sind ein Teil der Dienstvorschrif
§8 Änderungen und Ahndungen
§8.1 Die Leitung nimmt sich vor jederzeit Änderungen an den Dienstvorschriften vorzunehmen und diese umgehend in Kraft treten zu lassen.
§8.2 Sollte einer diese Dienstvorschriften missachtet, gebrochen oder ignoriert werden, folgen Disziplinarmaßnahme
gezeichnet
M.Jacobs