Als Planungsbüro mit qualifiziertem Service bieten wir unseren Bauherren selbstverständlich die Erbringung des gesamten Leistungsspektrums der einzelnen Leistungsphasen der HOAI (Honoraranordnung) an.
Bei entsprechendem Bedarf unserer Auftraggeber (z.B. einer gestaffelten Beauftragung) vereinbaren und erbringen wir natürlich auch nur einzelne Leistungsphasen mit ihren Grundleistungen.
Auch kann von uns ein eventuell erforderliches fachgerechtes Aufmaß und die Anfertigung notwendiger Bestandspläne insbesondere bei Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen als die Grundlage für weitere Planungen erarbeitet werden.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie gerne durch unsere Zuarbeit bei der Beantragung von möglichen Fördermitteln, bei der Durchführung eines förderungskonformen Vergabeverfahrens sowie bei dem Aufstellen der entsprechenden Verwendungsnachweise nach Abschluss der jeweiligen Baumaßnahme.
Für eine fachkundige Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.