Die Grün Geschriebenen § Sind Aktuelle wo nur die Sortierung geändert wurde. | Die Orangen § sind noch nicht im Kodex enthaltene sollen aber Hinzugefügt werden.
VERBRECHEN GEGEN DIE STIFTUNG
Unterartikel 1.
Externe feindliche Aktivität
§ 1.1.1 Spionage
§ 1.1.2 Umleitung
§ 1.1.3 Bewaffneter Angriff
§ 1.1.4 Entführung von Unterlagen oder Personal
§ 1.1.5 Entführung anomaler Objekte/Subjekte
§ 1.1.7 Feindliche Informationskampagne
§ 1.1.8 Unerlaubte Übertragung von Stiftungen oder Eigentum von gemeinsamem Interesse auf Dritte
§ 1.1.9 Anderer Widerstand gegen die Stiftung
Unterartikel 2.
Hochverrat
§ 1.2.1 Böswillige Desertion
§ 1.2.2 Übermittlung von Informationen mit Betriebsgeheimnissen
§ 1.2.3 Passiver Widerstand
§ 1.2.4 Bewaffnete Rebellion
§ 1.2.5 Unerlaubte Zusammenarbeit mit GOI
§ 1.2.6 Sabotage
§ 1.2.7 Vorsätzliche Geheimhaltungsverletzung
§ 1.2.8 Diebstahl von Stiftungsgegenständen, Personal oder Dokumentation
§ 1.2.9 Organisation der Flucht für Personal der Klasse D oder andere Subjekte unter Stiftungshaft
§ 1.2.10 Drohung
§ 1.2.11 Mord
§ 1.2.12 In einer Gericht Verhandlung darf nicht Gelogen werden
§ 1.2.13 Das "decoden" von Funks des Managements ist Verboten (Ausnahme: Gerichtsbeschluss eines Richters)
§ 1.2.14 Die Zerstörung oder einer versehentliche Zerstörung ohne Triftigen Grund. (Was ein Trieftiger Grund ist entscheidet das Gericht)
§ 1.2.15 Wiederstand gegen die Justiz
§ 1.2.16 Das nicht Informieren einer Hinrichtung an die IGa.
§ 1.2.17 Anderer Verrat
VERBRECHEN GEGEN NORMALITÄT UND MENSCHLICHKEIT
§ 2.1 Verwendung anomaler Gegenstände gegen die Menschlichkeit, einschließlich:
Abs. 2.1.1 zum Zweck des Zwangs- oder Nichtzwangswechsels der Macht oder etablierter gesellschaftlicher Normen
Abs.2.1.2 zum Zweck eines bewaffneten Konflikts oder Völkermords
§ 2.2 Sonderfehlverhalten bei einem Bruttosozialschutzverfahren, das zu erheblichen Schäden und/oder Menschenopfern außerhalb der Stiftung führt
§ 2.3 Fehlverhalten bei speziellen Eindämmungsverfahren, welche zu irreversiblen Veränderungen der Realität führt
§ 2.4 Erstellung/Nutzung einer Künstliche Intelligenz die in der Lage ist selbstständig sich unbegrenzt weiter zu entwickelt ohne Menschlich Einmischung
Abs. 2.4.1 diese Künstliche Intelligenz müssen jedes Jahr vollständig zurückgesetzt werden.
§ 2.5 Verbrechen gegen die Genfer Konventionen
§ 2.6 Andere Verbrechen gegen die Normalität und Menschlichkeit
WESENTLICHE DISZIPLINARVERLETZUNGEN
Unterartikel 1.
Kriminelle Fahrlässigkeit
§ 3.1.1. Wesentliche Verletzung der Geheimhaltung
§ 3.1.2. Grobes Fehlverhalten bei speziellen Eindämmungsverfahren, einschließlich:
Abs. 3.1.2.1 zu akzeptablen menschlichen und / oder materiellen Verlusten innerhalb der Stiftung führen kann
Abs. 3.1.2.2 zur Zerstörung oder teilweisen Zerstörung eines anomalen Objekts führen kann
Abs. 3.1.2.3 führt zum Verlust (Entkommen) eines anomalen Objekts
Abs. 3.1.2.4 zu Verstößen gegen die Geheimhaltung führen kann
Abs. 3.1.2.5 zu akzeptablen menschlichen und / oder materiellen Verlusten außerhalb der Stiftung führen kann
§ 3.1.3 Fahrlässigkeit, die zum Verlust oder zur Verfälschung von Daten führt
§ 3.1.4 Andere Fälle von Fahrlässigkeit
Unterartikel 2.
Interne Abteilungsstörungen
§ 3.2.1 Insubordination
§ 3.2.2 Nichteinhaltung der zulässigen übergeordneten Bestellung
§ 3.2.3 Persönlicher Gebrauch eines anomalen Objekts
§ 3.2.4 Unerlaubte Kenntnisnahme ohne entsprechende Sicherheitsüberprüfung
§ 3.2.5 Unerlaubter Zugang/Nutzung
Abs. 3.2.5.1 Zugang zu anomalen Gegenständen außerhalb der Pflichtlinie
Abs. 3.2.5.2 Zugang zu Räumen mit Höherer Sicherheitslevel als man hat. (Ausnahme Erlaubnis, Notfall Situation)
Abs. 3.2.5.3 Unerlaubte Nutzung der Brennkammer ohne Triftigen Grund
Abs. 3.2.5.4 Glückspiele während des Dienstes ist unter allen umständen untersagt (Außer man ist in der Pause oder Freizeit)
§ 3.2.6 Grobe Nichteinhaltung der Forschungsagenda
§ 3.2.7 Allgemeine zivilrechtliche Straftat eines Mitarbeiters der SCP Foundation
§ 3.2.8 Amtsmissbrauch
§ 3.2.9 Unethisches Verhalten
§ 3.2.10 Falsche Anwendung materieller und immaterieller Ressourcen der SCP Foundation
§ 3.2.11 Unerlaubte Nutzung von Rauschmitteln
§ 3.2.12 Respektlosigkeit gegenüber höherrangigen/gleichgestellten
§ 3.2.13 Unerlaubter Besitz
Abs. 3.2.13.1 Andere KeyCard als vorgegeben. (Ausnahme: Ausgehändigt bekommen von der Führungsebene)
Abs. 3.2.13.2 Schusswaffen besitz als nicht bewaffnetes Personal
Abs. 3.2.13.3 KeyPad Cracker
§ 3.2.15 Nicht vorlesen der Rechte nach Verhaftung
§ 3.2.16 Nicht Zahlung der Steuer von Cannabis (MT: 60% , OG: 40% , Lemon: 20% , Weed: 15%)
§ 3.2.17 Nicht Einhaltung der Funk-Disziplin
§ 3.2.18 Sonstige interne Abteilungsstörungen
VORBEREITUNGEN FÜR DIE REALISIERUNG VON K-KLASSEN-EREIGNISSEN
§ 4.1 Globaler Völkermord
§ 4.2 Verbreitung von Informationen in großem Maßstab, die kognitive oder memetische Gefahren enthalten
§ 4.3 Ökozid
§ 4.4 Umstrukturierung der Realität, einschließlich:
Abs. 4.4.1 Eingriff in die Chronologie der aktuellen Zeitachse
Abs. 4.4.2 Umstrukturierung grundlegender Grundlagen der Realität
Abs. 4.4.3 Beschädigung des Raum-Zeit-Kontinuums
§ 4.5 Reduzierung der terrestrischen Umwelt auf unbewohnbar durch die Menschheit
§ 4.6 Festlegung der Bedingungen für das Invasionsszenario
§ 4.7 Massiver zerstörerischer Einfluss auf den Planeten
§ 4.8 Paranormale Bedrohungsrealisierung
§ 4.9 Andere Versuche zur Realisierung von Ereignissen der K-Klasse
STAATLICHE UND UNTERNEHMENSKRIMINALITÄT
(Die IGa. führt keine Fälle im Zusammenhang mit diesem Artikel durch. Alle mutmaßlichen Kriminellen und Fallmaterialien werden gemäß der UN-Geheimkonvention №76 zur Gerichtsverhandlung an die GOC weitergeleitet.)
§ 5.1 Entwicklung von Waffen basierend auf anomalen Funktionen
§ 5.2 Bewaffnetes Verhalten mit anomalen Objekten und Technologien
§ 5.3 Verwendung anomaler Objekte zur Beeinflussung interner und externer politischer Angelegenheiten
§ 5.4 Verwendung anomaler Gegenstände zur Einschränkung der gesellschaftlichen Rechte und Freiheiten
§ 5.5 Öffentliche Offenlegung der Existenz der SCP Foundation oder der anomalen Welt (einschließlich ausgewählter Objekte)
§ 5.6 Einsatz anomaler Technologien, die zu technologischer oder finanzieller Überlegenheit führen
§ 5.7 Verwendung anomaler Objekte zur Erreichung einer geopolitischen Überlegenheit
§ 5.8 Zurückhalten oder falsche Meldung von Informationen über das Vorhandensein eines anomalen Objekts gegenüber der GOC- oder SCP-Stiftung
§ 5.9 Zurückhalten oder falsche Meldung von Informationen über Eigenschaften eines anomalen Objekts gegenüber der GOC- oder SCP-Stiftung
§ 5.10 Zusammenarbeit mit der indischen Regierung aus der Liste der verbotenen Organisationen (siehe UN Secret Convention №76 Addendum №2)
§ 5.11 Sonstige Staats- und Unternehmenskriminalität
ANDERE VERBRECHEN
§ 6.1 Kenntnis der Entstehung eines anomalen Objekts/Subjekts
§ 6.2 Verbreitung anomaler Gegenstände
§ 6.3 Verwendung eines anomalen Gegenstandes zum Zwecke der Verletzung des allgemeinen Zivilrechts
§ 6.3 Verwendung eines anomalen Gegenstande/Subjekts.
§ 6.4 Unerlaubte Kenntnis der Zerstörung eines anomalen Objekts durch Mitarbeiter der SCP Foundation
§ 6.5 Nichteinhaltung der Selbsteliminierung, gesetzlich geregelt oder durch besondere Bedingungen erzwungen
Die interne Gerichtsabteilung der SCP-Stiftung ist die institutionelle Justizbehörde der Stiftung, die 1944 nach dem Zusammenschluss einiger Dienste der ███████████████ und der █████████ ███ ██████ ██████████ gegründet wurde. Derzeit umfasst das Tribunal strukturelle Unterteilungen wie:
Hohes Gericht(Treffpunkt - Paris, Frankreich);
2. Gericht(Treffpunkt - Washington, D. C., USA);
3. Gericht(Treffpunkt - Stockholm, Schweden);
Das Strafvollzugsteam;
das Sekretariat.
Die Direktoren und Sicherheitschefs aller Sites sowie die MTF-Kommandeure können in bestimmten Fällen als alleinige Schiedsrichter des Gerichts fungieren, sind jedoch nicht in der IGa.-Struktur enthalten. Das Tribunal behandelt keine nicht wesentlichen Disziplinarverstöße oder fahrlässigen Handlungen.
Die Abteilung für Sicherheit der Stiftung ist mit der Aufdeckung von Straftaten, Straf- und Ermittlungsverfahren sowie der Festnahme beauftragt. Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens leitet die IGa. die Unterlagen und ihren Vertreter (den Ermittler-Staatsanwalt) an das Gericht weiter. Insofern enthalten die Gerichtsverfahren der Stiftung nicht das Prinzip der Unterteilung zwischen Ermittlungs- und Staatsanwaltschaft.
Abhängig von der Schwere der Anklage kann das Gerichtsverfahren von einem alleinigen Geschworenen (z. B. bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Disziplinarordnung), einem Gericht mit drei oder selten fünf Geschworenen geführt werden. Den erfahrensten und angesehensten Mitgliedern des Gerichts wird die Position des Vorsitzenden der Justiz zugewiesen. Sie bearbeiten den Fall und haben das Privileg, über Abstimmungen zu entscheiden, falls es unter den Richtern zu Meinungsverschiedenheiten kommt.
Straftaten, die unter Abschnitt V "Staats- und Unternehmenskriminalität" fallen (siehe aktuelle Ausgabe des IGa. Gesetzlichen Kodex), fallen nicht in die Zuständigkeit des Gerichts. Alle mutmaßlichen Kriminellen sowie Materialien zu dem Fall, der zu Abschnitt V gehört, werden gemäß der UN-Geheimkonvention Nr. 76 zur gerichtlichen Verfolgung an die GOC weitergeleitet.
Die Abteilung des Internen Gerichts hat das Recht, verschiedene Strafen zu verhängen, darunter Todesstrafe, bestimmte Methode der Todesstrafe, Entlassung mit Persönlichkeitsumstrukturierung, Persönlichkeitsumstrukturierung ohne Entlassung, Herabsetzung des Ranges, Strafarbeit, Verfolgung von Dritten (Verwandte, bedeutende andere), usw. Die Revision eines Urteils kann nur von der AiS.- , Ethikkommission oder O5-Rat im Lichte neu entdeckter Tatsachen eingeleitet werden außer das Urteil wurde von einem Richter durchgeführt der nicht in der IGa. Struktur enthalten ist in diesem Fall darf jedes FD Personal Revision einleiten. Jedes Urteil des Tribunals kann vom O5-Rat aufgehoben werden.
Diese Rechte sind zu Verlesen.
Sie haben das Recht zu schweigen, alles was Sie sagen kann und wird gegen Sie verwendet werden. Sie haben das Recht auf einen Rechtsvertreter, sollten Sie keinen haben, haben sie das Recht, sich selbst zu verteidigen. Sie haben die Pflicht zu kooperieren eine nicht Kooperation führt zur Einschaltung der IGa.
Jedes Foundation-Personal hat diese Rechte und Pflichten. Wer jedoch das Recht zu Schweigen nutzt, muss dies sagen, in diesem Fall wird dieser durch die Einheiten festgehalten oder dieser darf die Einrichtung nicht verlassen. Und muss regelmäßig in den Dienst treten. Ein Richter wird dann versuchen, Kontakte mit dieser Person aufzunehmen und einen Gerichts-Termin mit ihm ausmachen. Sollte dieser nicht mehr auffindbar sein oder nicht zum Termin erscheinen, wird dieser in allen Punkten für schuldig befunden. (Außerdem wir dieser dann für schuldig befunden in Artikel 1 Unterartikel. 2 § 1.2.15)