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Seit Kurzem hat die Firma Andermatt aus der Schweiz die Oxalsäure Sublimation auch in Deutschland zugelassen. Das war auch wirklich überfällig - Danke ! 

Nun kann mit dem Varrox-Eddi oder einem anderen geeigneten Verdampfer Varroxal sublimiert werden. Varroxal ist ein ad us vet Oxcalsäuredihydrat Produkt der Firma Andermatt , welches im Zulassungsverfahren zugelassen wurde. In Deutschland kann man dieses (unter der deutschen Zulassung) ab November kaufen. Achtung : das bereits erhältliche Varroxal aus der Schweiz darf in Deutschland nicht verwendet werden.  Laut Aussage des Herstellers ist Varroxal 100% Oxcalsäuredihydrat ohne weitere Zusätze. 

Aus wissenschaftlicher Sicht begrüßen wird das sehr, war doch schon immer bekannt das die Oxalsäure der einzig wirksame Bestandteil der Behandlung ist.

Neben der Sublimation kann Varroxal ganzjährig auch gesprüht und geträufelt werden.

Wie alle Oxcalsäurepräperate wirken diese nur ausreichend (d.h. >95% ) wenn keine verdeckelte Brut in größerem Umfang vorliegt. Die Sublimation eignet sich daher sinnvoll nur für die Restentmilbung im Winter perfekt (kein Flugwetter, kühl und feucht).  

Die Wirkung  der Behandlung bei Ablegerbildung ist nicht ganz so gut wie die Sprühbehandlung aber ggf. doch schon ausreichend - das gilt es noch zu eruieren. 

Neben dem Varrox-eddi der Firma Andermatt sehe ich den Instantvap Verdampfer als tauglichstes Geräte zum Sublimieren an, insb. wenn man zum Honigrühren einen Makita Akkuschrauber ( Makita DDF481RTJ Akkuschrauber) verwendet wird, denn das Geräte gibt auch in den Akku Varianten der großen Hersteller - also auch in der Makita Variante.


Die bisher geltenden Vorschriften für Tierarzneimittel werden am 28. Januar 2022 durch die neue europäische Tierarzneimittelverordnung (VO (EU) 2019/6) abgelöst. Für die Bienenhaltung sind dabei zwei Bereiche wesentlich betroffen: 

1. Wegfall der Standardzulassungen in Deutschland: Nach Aussage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 06. Mai 2021 wird es eine Übergangsfrist bis 2027 geben, bis dahin dürfen Tierarzneimittel auf Basis der Standardzulassungen weiterhin in Deutschland in Verkehr gebracht werden. Von Hamsterkäufen ist aus Gründen der Haltbarkeit und Aufbewahrung absolut abzuraten.

2. Buchführung durch Eigentümer und Halter von der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren: Es besteht die Pflicht zur Buchführung über alle angewendeten Arzneimittel unabhängig davon, ob es sich um freiverkäufliche, apothekenpflichtige oder verschreibungspflichtige Bienenmedikamente handelt (Bestandsbuch). Die gemachten Angaben sind mindestens fünf Jahre zur Kontrolle durch die zuständigen Behörden zur Verfügung zu halten. Wir empfehlen, Kassenbons und Quittungen, die den Kauf von Bienenmedikamenten belegen, ebenfalls aufzubewahren. Vorlagen für die Dokumentation der Völkerbehandlung durch ein Bestandsbuch finden Sie im z. B. im Apis-Shop


Ebenfalls aus EU Vorgaben ist bei den Lebensmittelüberwachung  (hier in Köln) eine neue Anforderung an die Hobby Imker erschaffen worden. Bei
10 Bienenvölkern ist eine neue Schwelle eingeführt eingeführt worden.  >10 Bienenvölker mit Honigertrag (HWV)  gelten nun als kritisch lebensmittelüberwachungsrelevant.  

-> Ab dieser Schwelle wird ein Honigernte Daheim als nicht mehr möglich eingestuft ?! Die Honigernte und  Lagerung muss dann in einem leeren, voll gefliestem und sauberen Raum stattfinden, bei dem Wände und Boden abwaschbar sind und die Eimer in Regalen gelagert sind (bodenfern).  

Das Lebensmittelkontrollamt gleicht die Meldedaten mit der Tierseuchenkasse ab.  Für den Imker ergibt sich eine neue gesetzlich definierte Selbstmeldepflicht, bei der dem Lebensmittelkontrollamt ein Fragebogen einzureichen ist, der die Gesamtvölkerzahlen und die Anzahl der HWV anzeigt.

Hat man mehr als >10 HWV  ist ein Kontrollbesuch des Lebensmittelkontrollamtes wahrscheinlich. Die Kosten für den Besuch muss der Imker tragen !

Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienst Köln: 


Aus Sicht des ökologischen Hobby Imkers bleibt Entsetzen bis Erstaunen übrig , denn hier werden nun im Hobby Bereich überbordende Anforderungen gestellt, die  so sonst nur für einen Berufs-Imker gelten  und von einem Hobby Imker gar nicht geleistet werden können (weder finanziell noch räumlich) .

... Eben noch sollten wir die 'Biene retten'  - jetzt anscheinend  nicht mehr ???! 

Da bereits die folgenden Schwellen definiert waren, bleibt unklar was nun mit der zusätzlichen Schwelle vernünftiges erreicht werden soll : 

Um so fataler schätze ich die Gefahr ein, das nun vorhersehbar einige  Imker ihre Bienen gar nicht mehr melden und damit aus dem Erfassungs-Raster der Tierseuchenkasse herausfallen. Dies ist wirklich schlimm, denn im Seuchenfall (z.B. Amerikanische Faulbrut )  wird die Sanierung der Bienen schwer bis unmöglich, wenn die Quelle der Infektion nicht mehr gefunden werden kann, weil diese nicht gemeldet ist !

Dann ist der Schaden der Regelung größer als ihr vermeintlicher Nutzen.