Wichtige Dokumente (siehe FAQ für Dozierende, Die aktuellste Version findet ihr aber vorläufig auf dem giub (Z:) / GIUB allgemein / Studium)
- aktueller Studienplan Geographie SP, ältere Studienpläne
- Anhänge Studienplan Geographie, Leistungseinheiten Geographie
- Fakultätsreglement Phil.-nat. RSL
- Promotionsreglement Phil.-nat. PromR
- Abschlüsse (BSc, MSc, PhD) Seite Dekanat
- Formulare auf Website Dekanat
- Blockkurse: Blockkurse Z-Drive, Blockkurse Website GIUB (Blockkurse/Exkursionen)
- Kursevaluation: Z-Drive: «Geographie-Kursevaluation-abHS22-def», Fachstelle Lehrveranstaltungsevaluation
- Merkblatt «Anmeldung zu Kursen» für Studierende
- Merkblatt «Prüfungen am GIUB» für Studierende, Arztzeugnis Phil.-nat.
- Notenblatt (Bestätigung Bachelorarbeit Geographie), Erklärung Bachelorarbeit,
- Masterarbeit: Beginn Masterarbeit, 1. Verlängerung Masterarbeit, 2. Verlängerung Masterarbeit, Anmeldung Masterreferat, Examinatorenliste, Antrag Berechtigung Examinator, Zugänglichkeitsvereinbarung, Abschluss Masterarbeit Dozierende, Ablauf Masterarbeit von A-Z (für Studierende)
- Phd: Zulassung zur Doktoratsstufe und Anmeldung zum Doktorat, PromR, Merkblatt Dekanat, Merkblatt UMB, Merkblatt zur Verfassung von Gutachten, Vorlage «PhD-Bestätigung für Lehre» auf giub (z-drive),
- FAQ zur Verwendung von KI gestützten Hilfsmitteln in der Lehre – Vizerektorat Lehre Universität Bern
- Selbstständigkeitserklärung mit KI
Im File «Leistungseinheiten Geographie» werden alle Kurse, die am GIUB auf Bachelor- und Masterstufe angeboten werden pro Semester aufgelistet. Geplant wird ein Zyklus von 4 Semestern. Jedes Jahr werden die Leistungseinheiten um 1 Jahr ergänzt. Jedes Semester können Anpassungen gemacht werden, die in der ersten IR Sitzung vom Semester genehmigt werden.
Die Blockkurse und mehrtätige Exkursionen finden im Frühlingssemester in der vorlesungsfreien Zeit (Woche 24 bis 36) statt. Die Koordination liegt bei der StudienLeitung (SL). Die SL stellt ein File zur Verfügung, wo die Kurse eingetragen werden können. Überschneidungen sollen soweit wie möglich verhindert werden. Überschneidungen grenzt die Auswahl für Studierende ein. Die Termine sollten bis zur Freigabe der Kurse (Frist 30. September) feststehen. Die definitive Übersicht wird dann auf der Website für die Studierenden veröffentlicht.
Gleiche Belastung: Eine Unit bietet jedes dritte Jahr eine Exkursion/einen Feldkurs an, solange die Studierendenzahlen etwa gleichbleiben. Abtausch ist möglich.
Feldkurse nach SP2023
Das Feldmodul wird erweitert und verbessert und in Feld-, Forschungs- oder Praxismodul umbenannt. Es umfasst weiterhin 5E. Es besteht keine Pflicht eine Veranstaltung über 10 Tage am Stück anzubieten. Es besteht die Empfehlung im Rahmen eines FFPM einige Tage ausserhalb von Bern mit Übernachtung zu verbringen.
Die SL ist für Raumreservationen, die die Lehre betreffen zuständig. Die Hörsäle 001 und 002 am GIUB verwalten wir selber. Die Sitzungszimmer 301 und 302 stehen für die Lehre NICHT zur Verfügung!
Dozierende melden der SL per Mail, wenn Podcastaufnahmen gewünscht sind. Die SL aktiviert die Podcastaufnahme im KSL. Sehr kurzfristige Anfragen dürfen direkt an ILUB gesendet werden. Wenn regelmässig Podcast gewünscht sind, kann das bei den Leistungseinheiten Kolone Podcast angegeben werden. SL meldet die Podcasts gleich beim Eröffnen der Kurse an.
Anmeldung an Kurse und Prüfungen
Studierende melden sich ausschliesslich via KSL für die Lernveranstaltung (LV) und die Leistungskontrollen (LK) an. Die Anmeldefristen werden von der SL im KSL angegeben.
Die Anmeldung zur LV erfolgt ab Mitte August für das HS und ab Mitte Januar für das FS und kann auch noch zu Semesterbeginn erfolgen. Bei allen Kursen müssen die Vorbedingungen erfüllt sein (siehe KSL). Studierende, welche an Kursen teilnehmen ohne die Bedingungen zu erfüllen, können nicht an der Leistungskontrolle teilnehmen. Allfällige Ausnahmen bitte vorab mit der SL besprechen.
Es gibt kein «first come – first serve» Die Anmeldefenster sind nur 2 Wochen offen:
- für Kurse im HS: Woche 33 und 34 (definitive Zuteilung Ende Woche 36)
- für Kurse im FS: Woche 2 und 3 (definitive Zuteilung Ende Woche 5)
Studierende melden sich im KSL für die gewünschten Veranstaltungen an. Bei Wahlpflichtkursen können sie im ILIAS eine Priorität und eine Begründung angeben.
Die SL erstellt anhand der im KSL definierten Priorisierungsregeln und den Angaben im ILIAS eine kommentierte Liste, wer im Kurs aufgenommen werden kann/soll und sendet diese den Dozierenden. Die Dozierenden entscheiden, wer definitiv an der LV teilnehmen kann. Die Dozierenden…
- benachrichtigen die Studierenden, die definitiv im Kurs aufgenommen worden sind bis Ende Woche 5, resp. 36
- benachrichtigen die Studierenden, die nicht in den Kurs aufgenommen worden sind bis Ende Woche 5, resp. 36
- erfassen die definitiv aufgenommen Studierenden im KSL, Anmeldungen unter «Lernveranstaltung» und «Leistungskontrolle 1. Termin» (Liste importieren). Studierende können sich nicht selbst eintragen.
- abmelden der Studierenden im KSL unter Anmeldungen «Lernveranstaltung», die nicht an der LV teilnehmen können.
Gemäss Studienplan Geographie muss der 1. Termin wahrgenommen werden. Der 2. Termin ist reserviert für Nachprüfungen.
- bei Überschneidungen können Studierende ein Gesuch zuhanden der SL stellen, dass der 2. Termin als 1. Termin wahrgenommen werden kann. Das Gesuch muss spätestens 14 Tage vor dem LK-Termin bei der SL eintreffen.
- für sämtliche Leistungskontrollen (Prüfungen, Übungen, schriftliche Arbeiten etc.) müssen sich Studierende im KSL anmelden. Ausnahme: Masterarbeit
- An- und Abmeldungen zu Leistungskontrollen sind bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin möglich (siehe Anmeldefristen im KSL).
Noteneintrag
Die Noten werden von den Dozierenden bis spätestens 4 Wochen nach dem Termin der Leistungskontrolle / Abgabe schriftlicher Arbeiten im KSL erfasst und ans Dekanat überwiesen.
Noten von Bachelor- / Masterarbeiten und den einführenden Exkursionen werden von der SL eingetragen.
Notenblatt und pdf der Arbeit an die SL senden.
Fristen: HS, Freitag der Woche 37; FS, Freitag der Woche 7 (pdf der definitiven Arbeit und Notenblatt müssen bei der SL sein)
Note der Arbeit wird im aktuellen Semester des Forschungspraktikums von der SL eingetragen.
Der/die Student/in meldet den Beginn der Masterarbeit bei der SL.
SL führt eine Liste aller Masterarbeiten, die einmal jährlich (Sommer) an die Betreuer/innen zur Kontrolle gesendet wird. Dauer der Masterarbeit: 60 ECTS = 18 Monate, 30 ECTS = 12 Monate. Wird mehr Zeit benötigt braucht es ein Gesuch um Verlängerung inkl. Belege an die SL.
Der/die Student/in meldet sich zum Masterreferat an.
Der/die 1. Examinator/in ist der/die Leiter/in der Arbeit. Der/die 2. Examinator/in darf nicht aus derselben Unit wie der/die
1. Examinator/in sein.
Leiter/innen, Examinatorinnen müssen auf der Examinatorenliste mit den entsprechenden Berechtigungen aufgeführt sein. Weitere Personen können mittels Antrag an den StudA berechtigt werden.
Abschluss der Arbeit und Beurteilung
Der Student/die Studentin sendet die Masterarbeit und eine Zusammenfassung für den Jahresbericht an den Leiter/die Leiterin zur Beurteilung.
Format der Zusammenfassung (Word Doc):
Name, Vorname
Titel der Arbeit (in Originalsprache, wie er auf der Arbeit erscheint) Zusammenfassung (max. 800 Zeichen)
Leiter/Leiterin
Co-Leiter/Co-Leiterin
Der Leiter/die Leiterin der Arbeit schickt die definitive Masterarbeit und die unterschriebene Beurteilung auf elektronischem Weg als PDF-Datei ans Dekanat Phil.-nat. (NATDEK-Info info.natdek@unibe.ch) und die SL (studienleitung.giub@unibe.ch).
Der Leiter/die Leiterin der Arbeit sendet die Zusammenfassung an die SL. Die SL trägt die Gesamtnote (1/3 Note Referat, 2/3 Note Beurteilung) im KSL ein. Die Note erscheint im KSL sobald die Arbeit vom Dekanat ratifiziert ist, in der Regel etwa 2 Wochen nach Eintrag im KSL.
Der Student/die Studentin gibt zwei Exemplare (ein Exemplar, wenn die Arbeit NICHT öffentlich zugänglich ist) der Masterarbeit (Printversion) in der Bibliothek ab. Die Forschungsgruppe oder Abteilungen können weitere Exemplare in elektronischer und/oder gedruckter Form verlangen.
Der Student/ die Studentin gibt die unterschriebene Zugänglichkeitsvereinbarung der SL ab.
Fristen: HS, Freitag der Woche 37; FS, Freitag der Woche 7 (pdf der definitiven Arbeit und Beurteilung müssen im Dekanat und bei der SL sein).
PhDs müssen während der ganzen Dauer an der UniBE immatrikuliert sein. Zuständig ist die ZIB. Es gibt zwei Zulassungsverfahren:
- mit Aequivalenzprüfung: Bewerber/innen aus dem Ausland oder mit fachfremdem Masterabschluss: Die Zulassung erfolgt via ZIB, Dekanat Phil.-nat., SL, StudA. Nach Erhalt des Aequivalenzbriefes sendet SL das Dokument «PhD Declaration» an PhD. PhD sendet das ausgefüllte Formular an SL zurück.
- ohne Aequivalenzprüfung: Bewerber/innen mit Schweizer Master in Geographie. Die Zulassung erfolgt via ZIB, Betreuer/in, Dekanat Phil.-nat. Betreuer/in sendet Doktoratsbestätigung an SL, SL sendet das Dokument
«PhD Declaration» an PhD. PhD sendet das ausgefüllte Formular an SL zurück.
SL führt eine Liste aller PhD, die einmal jährlich (Sommer) an die Betreuer/innen zur Kontrolle gesendet wird. Die Doktorierendenvereinbarung (auf Initiative der/des Dokoranden/in) muss spätestens nach 6 Monaten ans Dekanat mit cc an SL gesendet werden. Die Vereinbarungen werden vom Dekanat im KSL hochgeladen.
Anmeldefristen gemäss Vorgaben Dekanat. Eine Kopie „Anmeldeformular PhD-Abschluss“ (Dekanat) muss der SL abgeben werden. SL reserviert Raum.
Lehre während dem PhD
PhDs können nicht als Dozierende im KSL aufgenommen werden. Wenn PhDs an Lehre beteiligt sind, können sie in der Kursbeschreibung aufgeführt werden, z.B. Übungen werden von XY durchgeführt. Betreuer/innen können eine Bestätigung der Lehre ausstellen.
Aufbewahrung von schriftlichen Prüfung
Gemäss «Richtlinien zur Akteneinsicht und Aufbewahrungspflicht von Akten im Zusammenhang mit Leistungskontrollen bei den Fakultäten» vom 14. Mai 2013 gilt:
- Art. 3 Aufbewahrung der Akten:
o 1 Die Fakultäten bewahren alle Akten, die zur Benotung der Leistungskontrollen dienen, während mindestens 18 Monaten ab Datum der Leistungskontrolle auf.
o 2Abschlussarbeiten wie Bachelorarbeiten, Masterarbeiten und andere Diplomarbeiten werden mindestens 10 Jahre in der Fakultät aufbewahrt.
- Studierende erhalten einmal jährlich (jeweils im Januar) vom Dekanat eine anfechtbare Verfügung aller noch nicht verfügten Studienleistungen zugestellt. Dann können sie alle Leistungen anfechten, die sie seit der letzten Notenverfügung erhalten haben und gegen die sie noch nicht rekurriert haben. Beschwerdefrist ist 30 Tage.
- Schriftliche Prüfungen müssen mindestens so lange aufbewahrt werden, bis diese Frist vorbei ist. Das bedeutet: alle Prüfungen, die im 2018 geschrieben und benotet wurden, sind im Januar 2019 verfügt worden und können, wenn (wenn keine Einsprache erfolgte) nach Ende Aufbewahrungsfrist von 18 Monaten entsorgt werden.
- Bachelorarbeiten werden in elektronischer Form bei der Studienleitung 10 Jahre aufbewahrt.
- Masterarbeiten werden in der Bibliothek gesammelt und aufbewahrt.