Richtig gelesen: Eine Freie Liste stellt sich für die Personalratswahl 2024 im UKA auf.
Warum?
Wir wollen nicht mehr über eine Gewerkschaft diktiert bekommen, wie wir uns zu bestimmten Themen zu verhalten haben. Unsere Aufgabe ist nicht die Gewerkschaftsarbeit, sondern wir definieren sie als die Arbeit im Personalrat, um Kolleginnen und Kollegen zu helfen, welche Hilfe brauchen – egal, ob sie in einer Gewerkschaft Mitglied sind oder nicht. Diese Unterschiede wollen wir nicht hinnehmen und gründen daher eine freie Liste.
In dieser Freien Liste UKA sind Mitglieder aus der VdLA, Mitglieder der Verdi und Mitglieder, welche vom Bochumer Bund kommen. Ebenso gibt es Mitglieder, die keiner Gewerkschaft angehören. So arbeiten wir zusammen an derselben Sache und sind gemeinsam stark. Wir ziehen am selben Strang, um das Beste für unsere Kolleginnen und Kollegen - für Euch - zu erreichen.
Unser gemeinsames Ziel ist dabei: ein wertschätzendes und faires Miteinander aller beschäftigten Menschen. Das sind viele mehr oder weniger konkrete Themen - Schlagworte sind: Integration, Jobrad, Parken, zuverlässige Berechnung und Auszahlung der Gehälter, Verhinderung von Privatisierungen, Mitarbeiterbefragung und -bindung und vieles mehr.
Unsere Liste ist unabhängig und wird gebildet aus Beschäftigten vieler verschiedener Bereiche unseres Hauses. So verlängern wir unseren Arm, um überall wirklich Hilfe leisten oder Menschen beraten zu können, die unsere Hilfe benötigen.
Was ist eigentlich die Aufgabe von so einem Personalrat?
Als Vertreter aller nichtwissenschaftlich Beschäftigter übernimmt der Personalrat Kontroll-, wie auch Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsfunktionen. Hierbei überwacht er insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Interesse aller Beschäftigten, sowie die soziale Ordnung innerhalb der Arbeitsstätte.
Im Rahmen vertrauensvoller Zusammenarbeit regt der Personalrat zudem stets Verbesserungen und positive Änderungen in der dienstlichen Umgebung an.
Eine Auflistung einzelner Punkte wäre hier zu umfassend – Da verweisen wir lieber auf die Paragraphen 64, 72, 74 und 78 des LPVG (Landespersonalvertretungsgesetz NRW)