einheitliche Quellenangaben
in Verbindung mit dem FamilyTreeMaker
erstellt durch © Stefan S. Espig, Genealoge
Wir haben uns entschlossen auf ein einheitliches Format unserer Quellenbezeichnungen hinzuarbeiten.
kirchliche Quellenangaben
Kirchenbücher
Geburt- & Taufe = Taufregister
Trauungen = Trauregister
Tod & Begräbnisse = Sterberegister
Alle Angaben bestenfalls unterteilt in:
Jahresangabe/ Seitennummer/ Registernummer
alle Seiten & Registernummern sind sinnvollerweise in Hunderter anzugeben, d.h. Nummer 7 = 007; oder Seite 32 = 032
um später diese Zahlenreihen digital ordnen zu können.
Sollte das Buch nicht nummeriert sein, wird nur die Registernummer hinter dem Jahr angegeben.
Quellenangabe sollte lauten: Kirchenbuch Schneeberg, Taufregister 1756/ 226/ 007
Quellenübersicht
Bei Verkartungen hat man eine tolle Übersicht, was man aus dem Kirchspiel erfasst hat.
Ich gebe, sofern mir bekannt bzw. recherchierbar, noch beim Kirchenbuch an, wie der Name der Kirche lautet z.B.
Kirchenbuch Griesbach 'St. Georg & St. Martin'
Sinnvoll vor allem, wenn es mehrere Kirchen in der Stadt gab um diese eindeutig zu unterscheiden! (z.B. evangelisch & katholisch oder wie in Chemnitz mehrere Stadtkirchen)
bürgerliche Quellenangaben
Personenstandsbücher
Geburt = Geburtsregister
Hochzeit = Heiratsregister
Tod = Sterberegister
Alle Angaben bestenfalls unterteilt in:
Jahresangabe/ Registernummer
alle Registernummern sind sinnvollerweise in Hunderter anzugeben, d.h. Nummer 37 = 037
um später diese Zahlenreihen digital ordnen zu können.
Quellenangabe sollte lauten: Personenstandsbuch Planitz, Heiratsregister 1913/ 037
gerichtliche Quellenangaben
Gerichtsbücher
Bei den GB empfiehlt sich die Buchnummer anzugeben, unter welcher dies im Staatsarchiv geführt wird.
z.B. Gerichtsbuch 114
folgend mit dem Namen des Ortes, für den die Einträge geführt wurden.
Alle Angaben bestenfalls unterteilt in:
Jahresangabe/ Folionummer
alle Registernummern sind sinnvollerweise in Hunderter anzugeben, d.h. Nummer 37 = 037
um später diese Zahlenreihen digital ordnen zu können.
Quellenangabe sollte lauten: Gerichtsbuch 105 Langenbach, Regest 1913/ 037
Übersicht Quellenverwaltung
Somit sieht man in der Quellenverwaltung 'Sources' wunderbar, welche Angaben man schon aus der jeweiligen Primärquelle erfasst hat.
Man kann dort in der Übersicht seine Quellen auch weiter bearbeiten.
Ortsangaben
in Sachsen
sämtliche Orte in Sachsen sind im Historischen Ortsverzeichnis von Sachsen einmalig hinterlegt. Nutzen wir diese!
Hier kann man sich ellenlange Bezeichnungen sparen, wenn man die vorhandenen Bezeichnungen in sein Programm übernimmt.
z.B. Zschorlau
nicht wie oft Zschorlau, Erzgebirge, Sachsen, Deutschland
Ortsangabe sollte lauten: Zschorlau sw Aue
Geodaten der Orte
Die Geodaten, lassen sich in der Karte ebenso einmalig eingeben.
In der Ortsverwaltung unter 'Places' kann man die genaue Position des Ortes (der vom Programm evtl. nicht selbst gefunden wird) festlegen. Ab besten geht man mit dem Zoom in die Karte und legt den roten Pin auf die Kirche des Ortes, denn das ist meist die historische Ortsmitte.
Diverse Kürzel
Bei unbekannten Personen wird entweder das Feld ganz frei gelassen oder man nutzt das Kürzel N.n., was für Nomen nominandum (lateinisch für ‚[noch] zu nennender Name') ist eine lateinische Redewendung, die heute im Sinne von ‚Der Name ist hier einzusetzen' genutzt wird.
Beispiele:
Margarethe N.n.
N.n. Hempel
N.n. N.n.
Es bleibt hier sozusagen als Platzhalter stehen, bis man evtl. weitere Daten gewonnen hat.
Bei unbekannten Soldaten oder 'Erzeugern' nutze ich das Wort 'Anonymus'. Da es hier wohl meist wirklich nicht weiter geht.