Regelwerk

Allgemeine Gesetze

§1 Exploits, Hacks, Bugs

1) Das Nutzen von Bugs, Hacks, Cheats, Exploits etc. ist verboten.

2) Wenn ein Bug bekannt wird ist dieser im Forum zu melden.

§2 Safezones

1) Alle Händler von legalen Produkten, Geldautomaten, Lizenzämter und Garagen sind Safezones.

2) Die Safezones betragen 100m um jeden die in Absatz 1 aufgelisteten Ort.

3) In Safezones ist das Begehen von Straftaten verboten.

4) Cop - und Medicspawns zählen ebenfalls als Safezone.

5) Das Fliehen in eine Safezone ist generell verboten.

6) Cops dürfen in Safezones handeln und schießen um Ihr oder das Leben anderer zu schützen!

§3 One-Life-Regeln

1. Jeder darf genau einmal an einer Roleplaysituation teilnehmen. Nach seinem Tod darf der Teilnehmer nicht an den Ort des Geschehens zurückkehren bis die Roleplaysituation beendet ist.

2. Eine Roleplaysituation beginnt mit Eröffnung des RP und endet mit dem Ausgang dessen.

3. Suizid ist keine Methode um die One-Life Regeln zu umgehen.

§4 Absichtliche Zerstörung von Fahrzeugen

1. Das vorsätzliche Zerstören von Fahrzeugen ohne Roleplayhintergrund ist verboten.

2. Das absichtliche Rammen von Fahrzeugen außerhalb einer Roleplaysituation um sie zu zerstören ist verboten.

§5 Kommunikation

1. Der Side-Chat ist für normale, kurzweilige, SCHRIFTLICHE Kommunikation gedacht. Für alles Weitere gibt es den Gruppen- oder Direct-Chat.

2. Das Sprechen im Side-Chat ist verboten.

3. Spammen ist verboten.

4. Das Posten von Links (Fremdwerbung etc.) ist verboten.

5. Beleidigungen, Rassismus, Antisemitismus und pornografische Sprache ist verboten.

6. Der Handel im Side-Chat ist erwünscht.

§6 Random Deathmatch (RDM)

1. Das wahllose Töten von Spielern ohne RP-Hintergrund ist verboten.

2. Solltest du als Zivilist in eine Roleplaysituation geraten und sterben, gilt dies nicht als RDM.

3. Das Verteidigen von Freunden und / oder Gangmitgliedern ist erlaubt, sofern diese durch ein Clantag gekennzeichnet sind.


Gesetze für Zivilisten

§1 Illegale Gegenstände

1. Liste illegaler Gegenstände:

a. Fahrzeuge

I. Ifrit (alle Ausführungen)

II. Strider

III. Hunter

IV. Bewaffnete Fahrzeuge

V. Rebellenoffroad (beide Ausführungen)

VI. Jegliche Polizeifahrzeuge

b. Waffen

I. Jegliche Waffen die nicht bei einem Waffenhändler erworben werden können

II. Polizeiwaffen

III. Waffen, die im Rebellenshop gekauft wurden

c. Gegenstände

I. Schildkrötenfleisch

II. Marihuana

III. LSD

IV. Kokain

V. Heroin

VI. Cristal Meth

VII. Schnaps

§2 Einmischung in Polizeiaktionen

1. Das dauerhafte spionieren und / oder stalken von Polizisten ist verboten.

2. Das dauerhafte Blocken von Polizisten um diese daran zu hindern ihre Pflichten zu erfüllen ist verboten.

§3 Verhalten bei polizeilichen Maßnahmen

1. Den Anweisungen der Polizei ist Folge zu leisten.

2. Wer eine Waffe bei sich führt muss dies dem Polizisten mitteilen, bevor er aus dem Fahrzeug steigt.

3. Widerstand gegen polizeiliche Maßnahmen wird im zum Gebrauch der Schusswaffe führen.

§4 Verkehrsregeln

1. Es gilt Rechts vor Links.

2. Es gilt Rechtsfahrgebot.

3. Bei Nacht ist mit Licht zu fahren.

4. Das Parken auf der Straße ist verboten.

5. Jeder Fahrzeugführer hat Werkzeugkästen und Erste-Hilfe-Kästen mitzuführen.

6. Das absichtliche Behindern von Fahrzeugen ist verboten.

7. Das Überfliegen von Städten unterhalb von 500m ist verboten.

8. Vor der Landung auf dem Flugplatz Kavala ist bei der Polizei schriftlich um Erlaubnis zu bitten.

9. Bei einem Verkehrsunfall ist unverzüglich die Polizei zu verständigen und die Unfallstelle zu sichern.

§5 Umgang mit Waffen

1. In Kavala ist das Tragen von illegalen Waffen verboten. Das Tragen von legalen Waffen ist nur verdeckt im Rucksack gestattet.

2. In anderen Städten ist die Waffe geholstert zu tragen.

3. Sollte eine Waffe in eurem Besitz sein wenn die Polizei euch wegen einer Straftat festnimmt, darf diese durch die Polizei beschlagnahmt werden.

4. Wer ohne Waffenlizenz angetroffen wird, dem darf die Waffe durch die Polizei abgenommen werden.

§6 Zusatz

1. Die Gesetze von Altis sind verpflichtend.

2. Bei Verstoß gegen die Gesetze wird nach Bußgeldkatalog bestraft. Im Wiederholungsfall droht eine Gefängnisstrafe.


Gesetze für Rebellen

§1 Rebellionen

1. Eine Rebellion ist kein Grund das Feuer auf Zivilisten oder Polizisten zu eröffnen.

2. Rebellionen müssen einen RP-Hintergrund haben und angekündigt werden.

§2 Rebellenverhalten

1. Rebellen sind keine Banditen und dürfen sich dementsprechend auch nicht wie solche benehmen.

2. Rebellenangriffe müssen als Gang ausgeführt werden.

3. Rebellen richten sich gegen den Staat und nicht gegen Zivilisten.


Gesetze für Polizisten

§1 Allgemeines Verhalten

1. Polizisten haben sich dauerhaft im TS aufzuhalten.

2. Jeder Polizist hat sich an die geltenden Gesetze in Altis zu halten.

§2 Patrouillen

1. Jeder Polizist muss im ihm zugeteilten Gebiet patrouillieren.

2. Bei Patrouillen dürfen Bürger nur bei begründetem Verdacht kontrolliert und durchsucht werden.

3. Auf Patroulliengängen ist die Waffe stets gesenkt zu halten.

§3 Fahrzeugkontrollen und Checkpoints

1. Die Polizei darf sowohl feste als auch mobile Straßensperren errichten um Fahrzeugkontrollen durchzuführen.

2. Bei einer Fahrzeugkontrolle ist für die Absicherung der Polizeikräfte zu sorgen.

3. Ein Checkpoint muss aus mindestens zwei Polizisten und einem Fahrzeug bestehen.

4. Solange ein Checkpoint besetzt ist dürfen Polizisten sich an diesem wiederbeleben lassen.

§4 Einsatz von Waffen

1. Jeder Polizist ist dazu verpflichtet nicht-tödliche Waffen zu benutzen.

2. Die Polizei ist dazu verpflichtet zu versuchen, jeden Verdächtigen festzunehmen, nicht zu töten.

3. Der Einsatz von tödlicher Munition ist Rekruten nur mit Anweisung eines ranghöheren Polizisten erlaubt.

4. Waffen sind generell gesenkt zu tragen.

5. Tödlicher Schusswaffengebrauch von Polizisten ist nur gestattet um das Leben der Polizisten bzw. das Leben unbeteiligter zu schützen.

6. Beamte der Spezialeinheit sind dazu verpflichtet, sich während des Bereitschaftsdienstes stehts in der Nähe ihres Fahrzeuges zu bewegen.

7. Beamte der Spezialeinheit sind in Extremsituationen berechtigt, Fahrzeuge von Zivilisten zu benutzen, um zu ihrem Einsatzort zu gelangen.

§5 Verhalten bei Banküberfällen

1. Sind mindestens vier Beamte der Spezialeinheit im Dienst muss eingeschritten werden.

2. Patroullierende Polizisten brechen umgehend ihre Arbeit ab und warten auf Anweisungen des Einsatzleiters.

3. Jede Möglichkeit die Bankräuber zu verhaften muss genutzt werden.

4. Der Einsatz tödlicher Munition ist in §4 geregelt.


1. Razzien und Raids sind generell anzukündigen. Der Ort der Razzia / des Raids muss dabei nicht angekündigt werden.

2. Bei einer Razzia / einem Raid müssen mindestens vier Beamte anwesend sein.

3. Bei einer Razzia / einem Raid darf jede Person zunächst kontrolliert und festgehalten werden.

4. Nach einer Razzia / einem Raid darf das entsprechende Gebiet für mindestens 45 Minuten nicht erneut betreten werden.

5. Polizisten dürfen sich zur Observierung für maximal 30 Minuten im entsprechende Gebiet aufhalten.

6. Das becampen von illegalen Gebieten ist untersagt.

7. Die Observierung durch Drohnen ist kein Campen.

§6 Beschlagnahmung

1. Fahrzeuge dürfen, sofern sie wiederrechtlich abgestellt sind, nach 3 Minuten stillstand abgeschleppt werden.

2. Fahrzeuge welche Ordnungsgemäß auf Parkplätzen abgestellt und unbeschädigt sind dürfen nicht abgeschleppt werden.

3. Fahrzeuge welche für schwere Straftaten eingesetzt werden dürfen von der Polizei dauerhaft beschlagnahmt und zerstört werden.

4. Illegale Fahrzeuge dürfen sofort dauerhaft beschlagnahmt werden.

§7 Festnahmen und Bußgelder

1. Jeder Polizist ist angehalten, Bußgelder statt Gefängnisstrafen zu verhängen.

2. Der Bußgeldkatalog ist hierbei bindend.

3. Wiederholungstäter sind zu inhaftieren.

4. Jeder Bürger hat das Recht zu erfahren, wieso er festgenommen wird.

5. Jeder Bürger hat das Recht darauf, seine Rechte vorgelesen zu bekommen.

6. Sollte ein Bußgeld verhängt und bezahlt werden ist der Gefangene freizulassen, außer es handelt sich um ein Vergehen, welches ein Bußgeld und eine Haftstrafe zur Folge hat.

§8 Verträge

1. Hochrangige Beamte dürfen Informanten, Spionagegruppierungen oder andere Leute kontaktieren und einstellen und für die Hilfe bei polizeilichen Einsätzen/Operationen oder für das Dienen als Wachmann bezahlen.

2. Verträge bleiben aufrecht, bis der zuständige Beamte den Vertrag beendet.

3. Verträge bestehen nach dem Tod des Anbieters oder des Ausführenden weiter, außer dem Vertrag wurde davor annulliert.

§9 One-Life-Regel

1. Die One-Life-Regel für Cops gilt nur dann, wenn mehr als 4 Polizisten online sind.

2. Das Wiederbeleben von Cops während einer Roleplaysituation ist verboten!

§10 Zusätze

1. Die Polizeigesetze sind bindend.

2. Bei wiederholtem Verstoß gegen die Polizeigesetze wird der Polizist unehrenhaft aus dem Dienst entlassen.


Gesetze bzgl. Roleplaysituationen

§1 Roleplayeröffnung

1. “Halt Überfall” gilt nicht als Eventeröffnung.

2. Wenn die Polizei euch anspricht und euch zum anhalten auffordert, legitimiert das nicht die Polizisten anzugreifen.

2. Eventeröffnungen dürfen nicht im Side-Chat gemacht werden. Ausgenommen hiervon sind Terrorwarnungen!

3. Der tödliche Gebrauch von Schusswaffen ist erst erlaubt, wenn dem Gegenüber genug Zeit gegeben wird auf Forderungen einzugehen.

§2 Geiselnahmen

1. Bei Geiselnahmen muss mit dem Opfer kommuniziert werden.

2. Für das Wohl der Geiseln ist zu sorgen.

3. Sobald die Geisel genommen wurde müssen Forderungen gestellt werden.

4. Sowohl von Cops als auch von den Geiselnehmern sollten Verhandlungen geführt werden. Hierfür sollten beide Parteien aufeinander zugehen!

§3 Terroranschläge

1. Terroranschläge müssen mindestens 15 Minuten vor dem Anschlag angekündigt werden.

2. Terroranschläge müssen sowohl durch den Side-Chat als auch durch Polizei-SMS angekündigt werden.

3. Die One-Life-Regel gilt auch bei Terroranschlägen.

4. Nach einem Anschlag ist das Gebiet für 60 Minuten Ruhezone!


§4 PvP Events

1. PvP Events müssen auf der Webseite und im Spiel vor Beginn angekündigt werden.

2. PvP Events werden auf der Karte mit einem rotem Kreis markiert.

3. Ein Event ohne Markierung auf der Karte ist ein PvP freies Event.

4. Während eines PvP Events darf jeder auf jeden ohne Vorwarnung schießen, wenn sich beide Personen innerhalb des rot markierten Bereichs befinden.


§5 PvP freie Events

1. PvP freie Events müssen auf der Webseite und im Spiel vor Beginn angekündigt werden.

2. Ein Event ohne Markierung auf der Karte ist ein PvP freies Event

3. PvP freie Events werden auf der Karte mit einem grünen Kreis markiert.


§§ 903 Satz 1 Alt. 2, 1004 BGB erlaubt es dem Serverinhaber, Spieler davon abzuhalten, Daten auf dem Server zu speichern. Da mit dem Verbinden des Servers in der Datenbank Informationen gespeichert werden, wird dies mit einem Ban unterbunden.