Polizei

Hallo! Hier findet ihr alle wichtigen Informationen über die Polizei!

Vorwort

Hier findet ihr allgemeine Informationen sowie Regeln über den Dienst der Polizei.


Regelverstöße werden innerhalb der Polizei mit Disziplinarmaßnahmen und bei zweimaliger Missachtung mit dem Ausschluss aus dem Dienst geahndet.


Die Regeln sind klar und verständlich formuliert. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die Leitung der Polizei wenden.



Unser Team:


Adams

SEK Leitung bzw. SEK Leitung Vertreter


Sky

SEK Beamter


Snake

SEK Beamter


Wilhelm Haage

SEK Beamter


Kerry

Polizei Leitung


Wallnuss

Polizei Hauptkommissar


Nex Buttlers

Polizei Kommissar

Das Rangsystem


SEK Leitung

Rang 9


SEK Leitung Vertreter

Rang 8


SEK Beamtin bzw. SEK Beamter

Rang 7


Polizei Leitung

Rang 6


Polizei Ausbilderin bzw. Polizei Ausbilder

Rang 5


Polizei Hauptkommissarin bzw. Polizei Hauptkommissar

Rang 4


Polizei Oberkommissarin bzw. Polizei Oberkommissar

Rang 3


Polizei Kommissarin bzw. Polizei Kommissar

Rang 2


Polizei Anwärterin bzw. Polizei Anwärter

Rang 1




§ 1 Grundsatzregeln


§ 1.0

Die Polizei ist grundsätzlich zuständig für die Abwehr von Gefahren und für die öffentliche Sicherheit, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Dazu hat sie das Recht, alle erforderlichen Vorbereitungen für Hilfeleistung in Gefahrenfällen zu treffen.

§ 1.1

Die Polizei hat im Rahmen der Gefahrenabwehr auch zu erwartende Straftaten zu verhindern sowie für die Verfolgung künftiger Straftaten vorzusorgen.

§ 1.2

Das Verkaufen von Ausrüstung oder Fahrzeugen an nicht Polizeibeamte ist nicht gestattet. Zuwiderhandlung wird mit Suspendierung bestraft.


§ 1.3

Beleidigungen, Belästigungen sowie rechts- oder linksradikale Äußerungen jeglicher Art sind verboten und führen zum sofortigen Ausschluss.



§ 2 Verhalten gegenüber Kollegen


§ 2.1


Den Anweisungen der Leitstelle* im Dienst ist jederzeit Folge zu leisten.


§ 2.2


Respektvoller Umgang untereinander ist sehr wichtig. Mit jedem Kollegen muss freundlich umgegangen werden.



§ 3 Einsatzfunk


§ 3.1


Die Leitstelle* ist jederzeit, neben der Leitung, die höchste Instanz im aktiven Dienst.

§ 3.2


Die Leitstelle* ist für die Einteilung der Einheiten im Dienst verantwortlich. Sie sorgt für den reibungslosen Ablauf im aktiven Dienst.


§ 3.3


Die Einsatzfunks sind Roleplay-Zone. Funkdisziplin ist einzuhalten. Undiszipliniertes Funken wird mit Degradierung oder Suspendierung geahndet.


§ 3.4


Der Funkverkehr ist stets so knapp wie möglich zu halten, aber dennoch sollten alle wichtigen Informationen übermittelt werden.


§ 3.5


Zur besseren Verständigung muss das NATO-Alphabet beherrscht werden.


§ 4 Verhalten im Dienst


§ 4.1


Blaulicht und Martinshorn sind nur bei Einsatzfahrten als Sonderrecht gestattet.

Bei besetzter Leitstelle* werden die Sonderrechte durch diese frei gegeben.


§ 4.2


Die Nutzung von Straßenabsperrungen ist nur am Einsatzort gestattet. Der jeweilige Beamte ist nach Abschluss des Einsatzes verpflichtet, die Absperrobjekte wieder abzubauen.










Fußnoten


*SEK Leitung, Polizei Leitung