Was bisher geschah...
Was bisher geschah...
19.03.2026 Das Mühlacker Tagblatt berichtet : "Das Rätselkarten um Steinbruch-Pläne dauert an"
Die Redaktion hatte versucht, eine Stellungnahme vom Enzkreis und der Stadt Maulbronn zur neuen Lage und der erneut von der BI vorgebrachten Forderung zur Kündigung des Vertrages mit der Fa. Fischer zu erhalten. Die Pressestelle des Enzkreises sieht danach keinen neuen Stand und damit auch keinen Handlungsbedarf.
Dass der Enzkreis keinen Anlass sieht, die Planung endlich zu stoppen ist schon sehr erstaunlich. Der Vertrag zwischen Enzkreis und der ursprünglich vorgesehenen Betreiberfirma sieht eine Kündigung ausdrücklich als Option vor, wenn nach 5 Jahren immer noch kein Planfeststellungsbeschluß vorliegt. Der Vertrag wurde im Mai 2020 geschlossen. Außer Ankündigungen ist nichts passiert.
Chronologie einer Fehlplanung (Kurzfassung)
2016 Fa. Lauster kündigt im technischen Ausschuss dringenden Bedarf zur Auffüllung des Steinbruchs in der Stuttgarter Strasse, Maulbronn an. Angeblich reicht der Platz im Steinbruch nicht mehr aus, es werde ein größeres Gelände für die Steinbearbeitung benötigt, heißt es. Die Planung wird vom Gemeinderat befürwortet. Anwohner protestieren dagegen.
2017 wird die Rekultivierungsvereinbarung vom Enzkreis genehmigt . Danach geschieht aber anscheinend nicht. Allerdings laufen die Planungen hinter den Kulissen weiter.
2018 Aus gut informierten Kreisen wird der Bürgerinitiative gegen Ende 2020 bekannt : die Fa. Lauster soll dem Enzkreis schon 2018 vorgeschlagen haben, eine DK1 Deponie zu betreiben anstelle der bisher genehmigten Erdverfüllung. Der Beirat der Hamberg Deponie Gesellschaft soll diesen Vorschlag jedoch abgelehnt haben.
2019 Im Januar 2019 kauft die Fa. Lauster ein Grundstück im Gewerbegebiet Talweg, Maulbronn.
Im Dezember 2019 tritt die Fa. Fischer durch den Projektleiter A. Tschackert an die Öffentlichkeit und verkündet die Nutzung des Steinbruch Lauster als DK1 Deponie. Im Nachgang ergeben Recherchen der Bürgerinitiative, dass die Deponiepläne trotz der Absage im Beirat der HDG das DK1 Projekt durch den Enzkreis und die beteiligten Firmen Lauster und Fischer mit hohem Auffand und großer Eile weiter betrieben wurden. Die beteiligten Firmen und der Enzkreis sind seit Jahren über die Zusammenarbeit auf der Deponie Hamberg verbunden und auch personell verflochten. Eine gewisse Vereinfachung bringt die Tatsache, daß die Pläne für die Erdauffüllung nahezu 1:1 auch für den Bau eine DK1 Deponie verwendet werden können. Das ausführende Planungsbüro hat gute Referenzen, es plant für den Enzkreis die Erweiterung der Deponie Hamberg.
2020 Im Sommer 2020 findet ein Treffen der Bürgerinitiative mit Vertretern der Fa. Fischer, einem Vertreter des Regierungspräsidiums sowie CDU Mandatsträgern statt. Die Fa. Fischer schlägt eine Mediation vor, die von der BI im Nachgang zum Gespräch ablehnt. Fa. Fischer erklärt, man strebe an, den Antrag auf Planfeststellung Ende des Jahres einzureichen.
2021 Nach veröffentlichter Bilanz der Fa. Lauster Lauster wurden im Jahr 2021 Betriebsteile für ca. 6 Millionen Euro verkauft.
2022-2023 Fa. Fischer kündigt immer wieder an, einen Antrag auf Planfeststellung beim Regierungspräsidium einzureichen, aber nichts geschieht in dieser Hinsicht.
2024 Ende 2024 wird der Grundstückskauf der Fa. Lauster rückgängig gemacht. Die Stadt Maulbronn zahlt den Kaufpreis + entgangener Zinsen an Lauster zurück. Fa. Lauster zieht sich anscheinend komplett aus Maulbronn zurück.
2025 am 29. Juli 2025 wird die FISCHER Weilheim Gruppe Teil des Familienunternehmens SCHWENK – Zusammenschluss für nachhaltige Baustofflösungen.
Im Steinbruch finden immer wieder lautstarke "Aufräumarbeiten" statt. Die BI fragt nach wegen der bekannten Vorkommen von Eidechsen und Gelbbauchunken. Es stellt sich heraus, daß die untere Naturschutzbehörde des Enzkreises die Überwachung und Beurteilung des Artenschutzes an die von der Fa. Fischer beauftragte Ökologische Baubegleitung delegiert hat. Sofern die Ökologische Baubegleitung sich nicht wegen Konflikten mit dem Artenschutz meldet, unternimmt der Enzkreis nichts. Zur Frage nach Artgutachten wird vom Enzkreis im September 2025 ausgeführt: "Gutachterlich umfassende Untersuchungsergebnisse zum gesamten Arteninventar im Hinblick auf Deponiepläne liegen uns nicht vor. Die von Ihnen angefragten Gutachten werden erst im Zuge einer ggfl. erfolgenden Antragstellung, die beim RPK einzureichen ist, vorgelegt. Dann erst wird die Untere Naturschutzbehörde als Fachbehörde (Träger öffentlicher Belange = TÖB) beteiligt werden. Eine Beteiligung erfolgte bislang nicht, von einer Antragstellung ist uns nichts bekannt."
2026 Am 14.2.2026 wird durch das Mühlacker Tagblatt bekannt, dass die Fa. Fischer die Pläne für eine DK1 überdenkt bzw. andere Verwertungsmöglichkeiten in Betracht zieht.
19.02.2026 Pressemitteilung der Bürgerinitiative Maulbronn an das Mühlacker Tagblatt, ein gleich lautendes Anschreiben ging das Regierungspräsidium Karlsruhe und den Enzkreis
Maulbronn, 19. Februar 2026
Deponiepläne im Lauster-Steinbruch endgültig beenden – Bürgerinitiative fordert klare Entscheidungen von Enzkreis und Regierungspräsidium
Die Bürgerinitiative Folgenutzung Steinbruch Lauster, Maulbronn, fordert den Enzkreis und das Regierungspräsidium Karlsruhe auf, die Pläne für eine DK-1- oder DK-0-Deponie im Lauster-Steinbruch endgültig zu stoppen. Die jüngsten Entwicklungen zeigen deutlich: Das Projekt war nie notwendig – und es ist heute rechtlich wie politisch nicht mehr haltbar.
1. Die Deponie war nie ein Bedarfsprojekt
Die Aussagen des Unternehmens Fischer Weilheim im Mühlacker Tagblatt vom 14.02.2026 bestätigen, dass das Vorhaben für die Firma keine Priorität besitzt und intern „eher nebenher läuft“. Für ein angeblich unverzichtbares Infrastrukturprojekt ist das bemerkenswert. Die Bürgerinitiative sieht sich in ihrer Einschätzung bestätigt, dass die Deponiepläne nicht durch einen objektiven Bedarf an Deponiekapazitäten begründet, sondern vor allem auf eine lukrative Immobilienverwertung ausgerichtet sind.
2. Rechtsgrundlage für Erdauffüllung seit 2024 entfallen
Mit Erlass vom 16. März 2023 (Aktenzeichen UM26-8981-93/1/1) hat das Umweltministerium über das in der Deponieverordnung verzeichnete Ablagerungsverbot von nicht verunreinigtem Bodenaushub (vgl. § 7 Absatz 3 DepV) informiert :
"Vor dem Hintergrund des zum 1. Januar 2024 in Kraft tretenden § 7 Abs. 3 DepV und dem damit verbundenen faktischen Deponierungsverbot für verwertbare Abfälle besteht grundsätzlich keine Planrechtfertigung mehr für neue „DK -0,5“ Deponien oder Deponieabschnitte."
Damit dürfte auch die naturschutzrechtliche Genehmigung von 2016/2017, die dann 2019 als Grundlage für das "Upgrade" der Pläne zu einer DK1 Deponie diente, materiell überholt sein. Das seit 1. Januar 2024 geltende Ablagerungsregime macht eine Erddeponie (wie von Fa. Fischer als Alternative zur DK1 Deponie angesprochen) nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Eine Verfüllung des Steinbruchs war und ist mit Blick auf die beabsichtigte Fortführung des Sandsteinabbau und die Erhaltung schützenswerter Biotope jedenfalls nicht zwingend erforderlich.
3. Enzkreis muss den Vertrag mit der Firma Fischer kündigen
Wenn die rechtliche Grundlage entfallen ist und das Unternehmen selbst keine Priorität mehr sieht, muss der Enzkreis jetzt handeln. Die Bürgerinitiative fordert die sofortige Kündigung des Vertrags mit Fischer Weilheim.
4. UNESCO-Welterbe in Gefahr – Behörden müssen handeln
Die geplante Deponie liegt im sensiblen Umfeld des UNESCO-Welterbes Kloster Maulbronn. Die UNESCO hat wiederholt betont, dass Deponieprojekte im Pufferbereich den Welterbestatus gefährden können (siehe Deponie Hamberg). Angesichts dieser Risiken müssen Enzkreis und Regierungspräsidium jetzt die Reißleine ziehen und das Projekt endgültig beenden.
„Die Fakten liegen auf dem Tisch: Es gibt keinen Bedarf, keine rechtliche Grundlage und keine Priorität im Unternehmen. Was es aber gibt, ist ein hohes Risiko für das Welterbe und die Lebensqualität in Maulbronn. Jetzt ist der Moment, an dem der Enzkreis Verantwortung übernehmen muss“, erklärt die Bürgerinitiative
02.04.2025 Erste Anlieferung von AKW Schutt auf der Deponie Hamberg
11.02.2025 Mühlacker Tagblatt, Pforzheimer Zeitung und Badische Neueste Nachrichten berichten, sogenannte freigemessene bzw. freigegebene Abfälle aus dem AKW Phillippsburg sollen auf der Enzkreis Deponie Hamberg abgekippt werden.
Der Kreistag Enzkreis hat dies so am 10.02.2025 in einer Sondersitzung bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung beschlossen.
Landrat Rosenau dazu lt. Badische Neueste Nachrichten vom 10.2.2025: „Was die Strahlungswerte angeht, so handelt es sich um Abfälle, wie wir sie auch von anderen Baustellen bekommen.“ Der Enzkreis Umweltdezernent an gleicher Stelle:“ Es sind keine strahlenden Abfälle“.
Fünf Jahre zuvor, am 18.02.2020 hatte Landrat Rosenau einer Abordnung der Bürgerinitiative im Beisein zahlreicher Mandatsträger des Enzkreises erzählt, Umweltminister Untersteller habe ihm versichert, daß es keinerlei Absichten gäbe, freigemessene Abfälle auf der Deponie Hamberg abzulagern. Auch sei eine Ablagerung laut Deponiesatzung nicht zulässig und der Enzkreis würde sich notfalls vor Gericht gegen eine Ablagerung wehren.
Die Bürgerinitiative hat damals schon den schönen Worten nicht geglaubt. Notfalls hätte die Landesregierung ihre Absichten durch eine ministerielle Anordnung durchgesetzt.
Informationen zu freigemessenen Abfällen :
BBMN – Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar e.V.
"Freimessung": Schwach radioaktive Stoffe aus den AKW landen auf der Müllkippe (BUND)
18.12.2024 Mühlacker Tagblatt berichtet: Initiative fordert Kreistag zur Kündigung auf
In einem offenen Brief (vom 3.12.2024) fordert die Bürgerinitiative den Kreistag Enzkreis auf, den Vertrag mit der Fa. Fischer zum Betrieb einer DK1 Deponie im Steinbruch Lauster zu kündigen. Der §11 des Vertrages lässt eine Kündigung nach 5 Jahren zu, wenn die Deponie bis dahin nicht durch Planfeststellungsbeschluss durch das Regierungspräsidium bestätigt bzw. genehmigt ist.
Der Vertrag wurde im Mai 2020 von Landrat Rosenau unterzeichnet und könnte somit im Mai 2025 gekündigt werden. Bereits im Juli hatte die BI dies in einem Schreiben direkt an Landrat Rosenau adressiert.
Eine Reaktion von Landrat Rosenau oder der 1. Landesbeamtin Frau Neidhardt oder den Mandatsträger*innen des Kreistages liegt der BI bisher nicht vor. Kommunikation mit dem Enzkreis ist Glücksache. Das ist eine wiederkehrende Erfahrung für die Bürgerinitiative.
28.11.2024 Mühlacker Tagblatt berichtet: Lauster-Steinbruch Antrag für Deponie soll gestellt werden
Bürgermeister Treut erklärt auf Nachfrage zum Thema Deponie in einer Bürgerversammlung, daß die Stadt Maulbronn Gespräche mit der Fa. Fischer geführt habe, wonach der Antrag auf Planfeststellung nunmehr erst gegen Ende 2025 gestellt werden solle. Diese Information wird durch Fa. Fischer bestätigt.
Nicht berichtet wurde über die zu dem Zeitpunkt bereits vollzogene Entscheidung der Stadt Maulbronn, das an die Fa. Lauster verkaufte Grundstück „einzuziehen“ bzw. zurückzukaufen, weil der Käufer seit 5 Jahren nicht mit den Baumaßnahmen begonnen hat.
Der einstmals so dringende Bedarf zur Aussiedlung der Steinbearbeitung aus dem Steinbruch, der Grund für die angeblich so notwendige Verfüllung mit Erde ist somit entfallen. Die im Jahr 2017 vom Landratsamt Enzkreis erteilte Genehmigung zur Erdverfüllung war somit das verwaltungsrechtlich erforderliche Sprungbrett für ein lukratives „Upgrade“ durch Änderung des Verfüllmaterials auf Abfälle der Klasse DK1 (Nachnutzung als Abfalldeponie, siehe dazu auch weiter unten Entscheidung des Petitionsausschusses →Landtagsdrucksache 17/4890 Nr.3. ).
Recherchen der Bürgerinitiative in öffentlich zugänglichen Informationen über Jahresabschlüsse (Bundesanzeiger) legen nahe, daß das Steinbruchgelände, nachdem Landrat Rosenau den Vertrag 2020 mit der Fa. Fischer unterzeichnet hatte, im Jahr 2021 für ca. € 6 Millionen veräußert wurde.
22.06.2024 Mühlacker Tagblatt berichtet – Plan für Deponie im Steinbruch reift heran
Auf Nachfrage der Presse bestätigt die Stadt Maulbronn, dass die Fa. Lauster mit der Bebauung des im Januar 2019 erworbenen Grundstückes im Maulbronner Gewerbegebiet noch nicht begonnen hat. Der Ex-Bürgermeister hatte den Bebauungsplan, mit 12 Ausnahmeregelungen für die Bauherren durch aufmunternde Worte bei einer Gegenstimme im Gemeinderat durchgepaukt.
Der Sprecher der Fa. Fischer kündigt den Antrag auf Planfeststellung der Abfalldeponie für das Frühjahr 2025 an, mit dem Enzkreis sei man in der Abstimmung auf einem guten fortgeschritten Weg.
29.06.2023 Entscheidung des Petitionsausschusses
Die im August 2020 gegen die geplante Abfalldeponie DK1 im Steinbruch Lauster gestellte Petition wurde Ende Juni 2023 nach fast 3 Jahren entschieden. Der Petitionsausschuss informierte über den Bescheid Mitte Juli durch Übermittlung der Landtagsdrucksache 17/4890 Nr.3.
Danach konnte der Petition nicht abgeholfen werden. Hauptgrund scheint der bisher fehlende Antrag auf Planfeststellung zu sein.
Auch das Regierungspräsidium Karlsruhe hat aktuell (Stand 1. Dezember 2023) keine offizielle Mitteilung über die Eröffnung eines Planfeststellungsverfahrens veröffentlicht.
Auf der Webseite des Petitionsausschusses des Landtags von Baden-Württemberg wird die Aufgabe des Ausschusses wie folgt definiert:
„Aufgabe des Petitionsausschusses (PetA) ist es, sich mit Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern zu befassen, die sich durch eine Landesbehörde ungerecht behandelt fühlen. Der Petitionsausschuss darf – im Unterschied zu den Gerichten – nicht nur die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Entscheidung überprüfen, sondern auch deren Zweckmäßigkeit.“
Die von der Bürgerinitiative vorgebrachten Argumente sind im Petitionsverfahren allerdings weitgehend unbeachtet geblieben. Die Bürgerinitiative hat darauf hingewiesen, dass der Enzkreis mit der Deponie Hamberg sehr wohl über eigene DK1 Kapazitäten verfügte und diese nutzte wurde ignoriert. Der Enzkreis betreibt die Erweiterung der vorhandenen Deponie Hamberg weiterhin. Eine zweite Deponie wird daher nicht benötigt. Die Zweckmäßigkeit der Deponiepläne für den Steinbruch Lauster wurde vom Petitionsausschuss nicht geprüft. Möglicherweise kann dies nur geschehen, wenn und sobald ein Planfeststellungsverfahren beantragt wird.
13.03.2023 Die Bürgerinitiative informiert die Kandidatin und die Kandidaten im Bürgermeisterwahlkampf Maulbronn
Mitglieder der Bürgerinitiative „Folgenutzung Steinbruch Lauster“ trafen sich mit Johanna Bächle, Aaron Treut und Holger Poppeck am Sonntagnachmittag den 12. März 2023 zu einem Informationsspaziergang vom Steinbruch Lauster zum Naturschutzgebiet Roßweiher. Über zwei Stunden wurden Informationen zum Projekt der Deponie im Steinbruch Lauster und die Gründe für die Ablehnung des Vorhabens besprochen. Es wurden Unterschiede in der Betrachtung des Deponiethemas, das inzwischen zwei Standorte in Maulbronn betrifft, und den Vorstellungen über die Vorgehensweise nach dem Wechsel an der Rathausspitze erkennbar.
Die Bewerberin und die beiden Bewerber um die Nachfolge von Bürgermeister Felchle ließen jedoch keinen Zweifel an ihrer kritischen Haltung zu einer Abfalldeponie DK1 im Steinbruch Lauster aufkommen. Alle lehnen das Vorhaben u.a. wegen der Nähe zur angrenzenden Wohnbebauung ab und treten für einen Dialog mit der Bürgerschaft in der Sache ein.
05.12.2022 Der Petitionsausschuss des Landes Baden-Württemberg lädt zu einem Ortstermin in Maulbronn in Sachen Deponie im Steinbruch Lauster ein.
Im August hatte Martin Stankewitz, Mitglied und Vertrauensperson der BI, eine Petition zur Überprüfung der Verfahrensabläufe und der Standortswahl für eine Deponie im Steinbruch Lauster eingereicht. Seither wurden mehrere Ergänzungen und ein umfangreiches Dossier mit Informationen an den Petitionsausschuss übermittelt.
Der Petitionsausschuss möchte sich die Sache nun vor Ort ansehen und den Petenten anhören.
Die Veranstaltung ist öffentlich am:
Montag 12.12.2022 , um 9.00 h
Treffpunkt Feuerwache Maulbronn im Schänzle 4, 75433 Maulbronn
Teilnehmer sind Vertreter des Petitionsausschusses, des Ministeriums für Umwelt und nachgeordneter Behörden, der Stadt Maulbronn und der Antragsteller für die Deponie. Die Presse ist ebenfalls geladen.
Für die Teilnehmer sind ein Mindestabstand von 1,5 Metern und das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) empfohlen. Personen, die der Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen oder die für eine Infektion mit dem Coronavirus typische Symptome aufweisen, können nicht teilnehmen.
28.11.2022 Die Bürgerinitiative schreibt an den Gemeinderat der Stadt Maulbronn und bittet darum, möglichst unverzüglich die durch Bürgerentscheid festgelegte, ablehnende Stellungnahme zu einer Abfalldeponie im Steinbruch Lauster auszuarbeiten und macht dazu erste inhaltliche Vorschläge mit einem Katalog wesentlicher Gründe zur Ablehnung
1. Der Bedarf für eine Deponie im Steinbruch Lauster ist im Enzkreis nicht vorhanden und kann nicht nachgewiesen werden. Es fehlt der Deponieplanung daher die notwendige Planrechtfertigung.
2. Der Standort Steinbruch Lauster entspricht nicht den Standortkriterien für Deponien, die vom Enzkreis und anderen Landkreisen bei der Suche nach Deponiestandorten zur Anwendung kommen, um die gesetzlichen Anforderungen gemäß BImSchG einzuhalten. Der Abstand zur Wohnbebauung ist viel zu gering. Standorte mit Abstand < 300 Meter von der Wohnbebauung sind für Deponien ausgeschlossen.
3. Die Betriebsdauer der Deponie im Steinbruch Lauster ist nicht begrenzt, es droht ein langfristiger Dauerbetrieb.
4. Die Emissionen des Deponiebetriebes Lärm und Staub sind mit der gewachsenen Wohnbebauung nicht vereinbar.
5. Die Nutzung der Feldwege als Wander- und Radwege für die Maulbronner Bevölkerung aber auch für Besucher der Klosterstadt muss erhalten bleiben.
6. Maulbronn nennt sich nicht Klosterstadt, Maulbronn ist Klosterstadt. Die Klosterlandschaft ist Bestandteil des UNESCO-Welterbe. Ein Deponiebetrieb und Schwerlastverkehr zum Steinbruch Lauster ist mit den selbst gesetzten Ansprüchen an schonenden Umgang mit der Klosterlandschaft und den objektiven Erfordernissen zum Erhalt und der Pflege der Klosterlandschaft nicht vereinbar.
27.10.2022 Schlicht, aber ergreifend! Das amtliche Ergebnis des ersten Bürgerentscheides in der Stadt Maulbronn wird durch die Stadtverwaltung bekannt gegeben.
Mit einiger Verzögerung hat das amtliche Ergebnis des Bürgerentscheides gegen eine Abfalldeponie im Steinbruch Lauster, Maulbronn den Weg in das Mitteilungsblatt der Stadt Maulbronn gefunden.
Martin Gerst, stellvertretender Hauptamtsleiter hat das Dokument unterzeichnet und sich so in die Stadtgeschichte eingeschrieben. 136 Jahre nach der Erhebung zur Stadt im Jahr 1886 fand in Maulbronn der erste moderne Bürgerentscheid in der Stadtgeschichte statt. Gleich im ersten Anlauf war die Bürgerschaft erfolgreich. "Es ist demnach ein bindender Bürgerentscheid zustande gekommen" heißt es am Ende der Bekanntmachung.
12.10.2022 Die Bürgerinitiative "Folgenutzung Steinbruch Lauster" dankt 20 Maulbronner Gewerbebetrieben für ihre Unterstützung beim Sammeln von Unterschriften, der Verteilung von Flugblättern und das Plakatieren für das Bürgerbegehren und den anschließenden Bürgerentscheid
11.10.2022 Die Bürgerinitiative "Folgenutzung Steinbruch Lauster sagt Danke!
Die Bürgerinitiative „Folgenutzung Steinbruch Lauster“ dankt allen Bürgerinnen und Bürgern, die an der Abstimmung zum Bürgerentscheid teilgenommen haben.
Sie haben in Maulbronn, Zaisersweiher und Schmie eine sehr klare Entscheidung gegen die Ablagerung von Abfällen im Steinbruch Lauster getroffen. Damit ist eine gute Grundlage für die weitere Arbeit der Bürgerinitiative geschaffen. Die Bürgerinitiative wird sich konstruktiv für eine Umsetzung des Bürgerentscheids durch den Gemeinderat der Stadt Maulbronn einsetzen.
Der Bürgerentscheid war erfolgreich. Das vorläufige Wahlergebnis wurde von der Stadt Maulbronn bekannt gegeben wie folgt:
Wahlbeteiligung : 44,03 %
1834 Ja-Stimmen, 340 Nein-Stimmen
Gültige Stimmen 2174, ungültige Stimmen 4
29.09.2022 Stellungnahme der Bürgerinitiative "Folgenutzung Steinbruch Lauster" zur Veröffentlichung der Fa. Fischer Weilheim GmbH&Co Kg im Mitteilungsblatt der Stadt Maulbronn vom 29.09.2022
- Offen gelassene Steinbrüche sind wertvolle Biotope
In heutiger Zeit sind offen gelassene Steinbrüche wichtige Rückzugsgebiete für selten gewordene Pflanzen und Tierarten. Die früher übliche Verfüllung mit Erdaushub wird heute mit Blick auf Naturschutz kritisch gesehen. Im Steinbruch Lauster brüten seit Jahren Uhus, denen der angestammte Brutplatz weggenommen werden soll. Reptilien und Amphibien wie Mauer- und Zauneidechse sowie die Gelbbauchunke sollen "umgesiedelt werden". Geschützte Hecken und Gebüsche müssen gerodet werden.
Trockenrasen, wie sie auf einer wasserdicht abgedeckelten Deponiefläche zwangsläufig entstehen, wird es in Zukunft dank Klimawandel leider mehr als ausreichend geben. Im übrigen bestehen schon auf der Deponie Hamberg ausgedehnte weitgehend vegetationsfreie Flächen, weil die Wiederaufforstung mit Wald, wie es urpsrünglich vorgesehen war, nicht möglicht ist. Tiefwurzelnde Pflanzen zerstören die Deponieabdichtung.
- Sickerwasserbehandlung
aus DK1 Deponien tritt Sickerwasser aus. Nach Kenntnisstand der Bürgerinitiative kann das Sickerwasser über die Kanalisation in die öffentliche Kläranlage geleitet werden, sofern die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Schadstoffe eingehalten werden. Die Zusammensetzung des Sickerwassers muss laufend kontrolliert und dokumentiert werden. Falls unzulässige Belastungen mit Schadstoffen auftreten, kann das Sickerwasser nicht in die Kanalisation eingeleitet werden.
- Deponiekapazitäten für Abfälle der Klasse DK1
Aktuell hat der Enzkreis keine eigenen Deponiekapazitäten für Abfälle der Klassen DK1 und DK2. Das liegt daran, dass der Enzkreis im Jahr 2018 beschlossen hat, die damals noch verfügbare Restkapazität auf der Deponie Hamberg weiterhin in rasantem Tempo mit großen Mengen Abfällen aus anderen Landkreisen zu verfüllen. Aus diesem Grund müssen derzeit Abfälle aus dem Enzkreis im Kreis Ludwigsburg entsorgt werden. Der Enzkreis hat den aktuellen Mangel an Deponieflächen selbst verursacht. Die Bewirtschaftung der Deponiekapazitäten im Enzkreis ist seit Jahren nicht nachhaltig und umweltverträglich.
Die nächste Erweiterung der Deponie Hamberg ist beschlossen. Die Deponiefläche vergrößert sich von 15 ha auf 18 ha. Das Planfeststellungsverfahren soll in Kürze eingeleitet werden. Laut Informationen der HDG Hamberg Deponie Gesellschaft ist die Deponieerweiterung von 450.000 m³ (ca. 700.000 To Abfall) ausdrücklich für Abfälle der Klassen DK1 und DK2 vorgesehen (siehe Webseite der HDG). Die Abfälle sollen wie bisher nur zu einem geringen Anteil (ca. 10-20%) aus dem Enzkreis kommen. Die größten Mengen sollen von der AVL Ludwigsburg und den Land- und Stadtkreisen Ra,KA,Pf nach Maulbronn gebracht werden. Die Laufzeit dieser Deponieerweiterung ist daher erneut nur auf ca. 10 Jahre geplant.
Die Abfallbilanz des Landes Baden-Württemberg von 2020 (Seite 116) weist zum 31.12.2020 in den Regierungsbezirken Stuttgart und Karlsruhe zusammen über 3 Millionen m³ planfestgestellte Kapazitäten aus, die zum Ausbau und Nutzung bereitstehen.
Von einer Knappheit an Deponieraum kann daher aus Sicht der Bürgerinitiative "Folgenutzung Steinbruch Lauster" keine Rede sein.
Die Bürgerinitiative "Folgenutzung Steinbruch Lauster" hat am 26.09.2022 einen offenen Brief an die Betreiber und die politisch Verantwortlichen für die Deponie Planung im Steinbruch Lauster geschickt und darüber die Lokal- und Regionalpresse informiert.
Der offene Brief kann hier im Wortlaut nachgelesen werden.
26.09.2022 Informationveranstaltung - 3. Spaziergang vom Steinbruch Lauster zum Roßweiher
Am Montag 26.09.2022 um 18.00 h können sich die Bürger und Bürgerinnen der Stadt Maulbronn auf einem weiteren, geführten Spaziergang vom Eingang des Steinbruch Lauster zum Roßweiher über das Projekt einer Abfalldeponie DK1 in Maulbronn, im Steinbruch Lauster informieren. Vertreter der Bürgerinitiative werden die Auswirkungen der Planung vor Ort erläutern.
Treffpunkt : Stuttgarter Straße 73 ,75433 Maulbronn
an der Einfahrt zum Steinbruch Lauster
Datum : Montag 26.09.2022 Zeit : 18.00 h Dauer ca. 1 Stunde
21.09.2022 Die Bürgerinitiative „Folgenutzung Steinbruch Lauster“ informiert auf dem Wochenmarkt im Klosterhof
Am 21. September 2022 haben Sie die Möglichkeit auf dem Wochenmarkt im Klosterhof in der Zeit von 8 – 13 Uhr mit uns ins Gespräch zu kommen. Wir beantworten Fragen zu den Plänen einer Abfalldeponie im Steinbruch Lauster und erklären, warum Sie am 9.Oktober dieses Jahres beim Bürgerentscheid mitmachen und mit „JA“ abstimmen sollten.
Wir freuen uns über Ihren Besuch und reges Interesse an unserem Infostand am 21.Septembert 2022 im Klosterhof.
15.09.2022 Veröffentlichung der Statements von Bürgerinitiative und Stadt Maulbronn zum Bürgerentscheid am 09.10.2022 im Mitteilungsblatt der Stadt Maulbronn
Der Beitrag der Bürgerinitiative "Folgenutzung Steinbruch Lauster" kann hier nachgelesen werden.
Inzwischen räumt die Stadt ein, dass es für die 2016/2017 groß angekündigte und propagierte "Rekultivierung" mit unbelasteter Erde
(Bodenmaterial Z0*) gar nicht genügend Material gibt. Diese Situation für Z0 Materialien ist seit Jahren bekannt. Das Material fällt nur in geringen Mengen an und kann kostenlos in zahlreichen Steinbrüchen z.B. Knittlingen oder Illingen abgegeben werden.
Die für 2025 beschlossene Erweiterung von 450.000 m³ DK1 und DK2 auf der Deponie Hamberg wird von Stadt überhaupt nicht erwähnt. Der Enzkreis braucht keine Deponie im Steinbruch Lauster und Maulbronn braucht erst recht keine zweite Mülldeponie am Ortsrand.
12.09.2022 Informationsveranstaltung: Spaziergang vom Eingang des Steinbruch Lauster zum Roßweiher See
Die Resonanz auf die vorhergehende Informationsveranstaltung war sehr gut. Die Bürgerinitiative „Folgenutzung Steinbruch Lauster bietet daher diese Möglichkeit der Information ein weiteres Mal an und lädt alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt maulbronn zur Teilnahme ein.
Datum: Montag 12.09.2022 Zeit : 18.00 h Dauer ca. 1 Stunde
Treffpunkt: Stuttgarter Straße 73 , 75433 Maulbronn, an der Einfahrt zum Steinbruch Lauster
29.08.2022 Informationsveranstaltung : Spaziergang vom Eingang des Steinbruch Lauster zum Roßweiher See
Datum: Montag 29.08.2022 Zeit : 18.00 h Dauer ca. 1 Stunde
Treffpunkt: Stuttgarter Straße 73 , 75433 Maulbronn, an der Einfahrt zum Steinbruch Lauster
Die Bürgerinitiative wirbt in Maulbronn weiterhin für die Zustimmung zu ihrem Anliegen, über das Anfang Oktober in einem Bürgerentscheid entschieden wird. Das Ziel ist, eine möglichst große Anzahl von Ja – Stimmen zu gewinnen. Erfolgreich ist der Bürgerentscheid nur, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
1. Mindestens 20% der wahlberechtigten Bürger*innen muss mit JA stimmen.
2. Die Anzahl der Ja - Stimmen muss gleichzeitig die Mehrheit in der Abstimmung erreichen.
Die Bürgerinitiative „Folgenutzung Steinbruch Lauster“ lädt zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Abfalldeponie im Steinbruch Lauster ein. Am Montag, 29.8.2022 um 18.00 h können sich die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Maulbronn auf einem geführten Spaziergang vom Eingang des Steinbruch Lauster zum Roßweiher See über das Projekt einer zweiten Abfalldeponie in Maulbronn, im Steinbruch Lauster informieren.
Vertreter der Bürgerinitiative werden die Auswirkungen der Planung vor Ort erläutern. Die Gründe für die Ablehnung einer Deponie im Steinbruch Lauster werden im Gespräch mit den Maulbronner Bürgerinnen und Bürgern dargelegt und es wird über den aktuellen Stand der Auseinandersetzung berichtet.
03.08.2022 Infostand im Klosterhof, Maulbronn
Am Mittwoch 3. August 2022 haben Sie die Möglichkeit auf dem Wochenmarkt im Klosterhof in der Zeit von 8 – 13 Uhr mit uns ins Gespräch zu kommen.
Wir werden Sie informieren, warum Sie am 9. Oktober dieses Jahres beim Bürgerentscheid mitmachen und mit „JA“ abstimmen sollten.
Wir freuen uns über Ihren Besuch und reges Interesse an unserem Infostand.
29.6.2022 Termin für Bürgerentscheid steht fest!
In einer öffentlichen Gemeinderatssitzung fand am 29.6.2022 die Anhörung der Vertrauenspersonen der Bürgerinitiative "Folgenutzung Steinbruch Lauster" statt. Mit 949 gültigen Stimmen wurde die notwendige Anzahl von Stimmen zur Zulassung des Bürgerbegehrens weit übertroffen. Der Antrag auf Bürgerentscheid wurde daher vom Gemeinderat angenommen und der Termin für den Bürgerentscheid festgelegt.
Danach wird der Bürgerentscheid am Sonntag 9. Oktober 2022 stattfinden. Die Stimmabgabe kann wie bei einer Kommunalwahl durch Briefwahl oder persönliche Stimmabgabe in den Wahllokalen stattfinden. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, den Bürgerentscheid durchzuführen
Es wird die aus Unterschriftensammlung zum Bürgerbegehren bekannte Fragestellung zur Abstimmung gestellt: "Sind Sie dafür, dass die Stadt Maulbronn in einem Planfeststellungsverfahren zur Genehmigung einer Abfalldeponie DK1 im Steinbruch Lauster eine ablehnende Stellungnahme abgibt?"
Die Bürgerinitiative wird in den kommenden Wochen und Monaten für die Zustimmung zu ihrem Anliegen in der Abstimmung werben und die Bürgerinnen und Bürger zum Thema weiter informieren.
Wer die Bürgerinitiative bei der Verteilung von Flyern und Flugblättern unterstützen möchte, kann sich per E-Mail (Kontakt-BI-Maulbronn@t-online.de) oder auch gerne telefonisch bei Martin Stankewitz, Buchenstr.25 (2058) oder Manfred Lägler, Obere Bergstraße 6 (6569) melden.
8.05.2022 Die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 29.6.2022 wurde in die Stadthalle Maulbronn verlegt
Inzwischen wurde bemerkt, eine Anhörung zum Antrag auf Bürgerentscheid gegen eine Abfalldeponie im Steinbruch Lauster mit mehr als 1000 Unterzeichnern könnte von größerem öffentlichen Interesse sein.
Die Veranstaltung am 29.Juni um 19.00h wurde daher lt. Mitteilung der Verwaltung in die Stadthalle Maulbronn (historischer Fruchtkasten) im Klosterhof verlegt.
30.05.2022 Einladung zur Gemeinderatssitzung mit Entscheidung über den Antrag auf Bürgerentscheid vom 10.05.2022
Die Vertrauenspersonen im Bürgerbegehren Martin Stankewitz und Manfred Lägler haben mit Datum vom 30.05.2022 eine Einladung zur Sitzung des Gemeinderates am:
Mittwoch, 29. Juni um 19.00 Uhr
im Saal der Feuerwache Maulbronn
im Schänzle 4, Maulbronn
erhalten.
In dieser Sitzung soll die nach § 21 Abs. 4 Gemeindeordnung vor der Entscheidung über einen Antrag auf Bürgerentscheid vorgeschriebene Anhörung der Vertrauenspersonen stattfinden. Anschließend wird der Gemeinderat den Beschluss zur Durchführung des Bürgerentscheides fassen.
18.05.2022 Zählung und Prüfung der Unterschriften im Bürgerbegehren weitgehend abgeschlossen - Bürgerentscheid voraussichtlich im Oktober 2022
Laut Interview des Mühlacker Tagblatt mit dem Leiter des Maulbronner Ordnungsamtes Herrn Gerst sind die von der Bürgerinitiative eingereichten Unterschriften weitgehend geprüft. Es werden zwischen 900 und 1000 gültige Unterschriften erwartet. Im Juni wird sich der Gemeinderat der Stadt Maulbronn mit dem Thema Bürgerentscheid befassen. Danach verbleiben vier Monate zur Durchführung des Bürgerentscheides, der voraussichtlich im Oktober 2022 stattfinden soll.
10.05.2022 Übergabe von mehr als 1000 Unterschriften als Antrag auf Bürgerentscheid an die Stadt Maulbronn
Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren gegen eine Abfalldeponie im Steinbruch Lauster, Stuttgarter Str. 73 in Maulbronn ist beendet. Insgesamt haben mehr als 1000 Bürgerinnen und Bürger das Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützt. Die Beteiligung an der Sammlung war in der Stadt Maulbronn und in den Teilorten Zaiserweiher und Schmie sehr gut.
Die Unterschriften wurden heute der Stadtverwaltung Maulbronn als formeller Antrag für einen Bürgerentscheid in der Sache übergeben. Jetzt wird die Zulässigkeit des Antrages durch die Stadtverwaltung geprüft. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, muss der Gemeinderat den Bürgerentscheid beschließen und die Stadtverwaltung mit der Durchführung des Bürgerentscheides beauftragen.
Aufgrund der hohen Anzahl von gesammelten Unterschriften geht die Bürgerinitiative davon aus, dass eine ausreichende Anzahl von gültigen Unterschriften vorgelegt wurde und die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Bürgerentscheid erfüllt sind.
04.05.2022 Mehr als 900 Bürgerinnen und Bürger unterstützen das Bürgerbegehren gegen eine Abfalldeponie im Steinbruch Lauster
Inzwischen haben 994 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Maulbronn das Bürgerbegehren gegen eine Abfalldeponie im Steinbruch Lauster mit ihrer Unterschrift unterstützt. Das gute Ergebnis der Unterschriftenaktion ist auf eine starke Beteiligung in allen Stadtteilen, der Kernstadt und in den Teilorten Zaisersweiher und Schmie zurückzuführen. Die Bürgerinitiative dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Teilnahme an der Aktion.
Die Bürgerinitiative wird die Unterschriften umgehend bei der Stadt Maulbronn zur Prüfung einzureichen. Nach Prüfung der Unterschriften erwartet die Bürgerinitiative einen Beschluss des Gemeinderates zur Durchführung des angestrebten Bürgerentscheides.
Die Bürgerinitiative bereitet nun die Öffentlichkeitsarbeit für den Bürgerentscheid vor. Zudem stehen weitere Schritte im Bezug auf die seit Ende August 2020 laufenden Petitionen sowie Anfragen zum Projekt der Deponie nach Umweltinformationsgesetz bevor.
21.04.2022 Die Bürgerinitiative richtet eine öffentliche Anfrage an die Stadtverwaltung Maulbronn.
Es geht um die Zufahrten zur geplanten Deponie im Steinbruch Lauster und die geplante Ostumfahrung, alle in einem sensiblen Bereich der Klosterlandschaft, mit gravierenden Folgen für Mensch und Natur. Selbst nach mehr als drei Jahren Planung gibt es keine vernünftige Lösung für eine Zufahrt zu der geplanten Deponie im Steinbruch Lauster. Die andauernde, erfolglose Suche nach irgendeinem menschen- und umweltverträglichen "Schleichweg" auf lokalen und regionalen Wander- und Radwegen, durch Wiesen und Felder, vorbei am Naturschutzgebiet Roßweiher zeigt einmal mehr, wie wenig durchdacht das Projekt einer Abfalldeponie im Steinbruch Lauster von Anfang an war. Alle derzeit geplanten Zufahrten zur Deponie im Steinbruch Lauster würden zahlreiche Wander- und Radwege um das Naturschutzgebiet Roßweiher unterbrechen bzw. für Fußgänger und Radfahrer praktisch unbenutzbar machen, es sei denn man geht das Risiko einer „hautnahen“ Begegnung mit Schüttgut transportierendem Schwerlastverkehr ein. Wie stellt sich die Stadtverwaltung Maulbronn die Naherholung und die Führung der bestehenden, beliebten, lokal und überregional beworbenen Wanderwege um das Naturschutzgebiet Roßweiher in Zukunft unter diesen Umständen vor? Die Antwort der Stadtverwaltung kam prompt und wurde in der Presse wie folgt wiedergegeben, Zitat Mühlacker Tagblatt vom 22.4.2022:
"Die von der BI ins Feld geführten und ihr zufolge „inzwischen bekannt gewordenen Pläne“, die Zufahrt zur geplanten Abfalldeponie im Steinbruch Lauster solle über den Roten Weg führen, quittiert Andreas Felchle mit den Worten: „Von derartigen Plänen ist weder dem Gemeinderat noch der Verwaltung etwas bekannt.“ Die Bürgerinitiative hatte zudem gewarnt, alle derzeit geplanten Zufahrten zur Deponie im Steinbruch Lauster würden „zahlreiche Wander- und Radwege um das Naturschutzgebiet Roßweiher unterbrechen beziehungsweise für Fußgänger und Radfahrer praktisch unbenutzbar machen“, und diesbezüglich gefragt, wie sich die Stadt die Naherholung und die Zukunft der Wanderwege um das Naturschutzgebiet Roßweiher vorstelle. Der Bürgermeister bemerkt darauf, dass ein Planfeststellungsverfahren für die Deponie noch nicht eröffnet sei. Felchle: „Im Rahmen dieses Verfahrens werden sich Gemeinderat und Verwaltung rechtzeitig und ausführlich mit allen Konsequenzen befassen, welche das angestrebte Vorhaben nicht zuletzt auf Einwohnerschaft und Gäste Maulbronns haben kann.“ Dies werde Inhalt der Stellungnahme sein, zu welcher das Regierungspräsidium die Stadt auffordern werde, „von der Sie ja wollen, dass sie negativ ausfällt“, so Felchle an die BI gerichtet. Da bereits eine Genehmigung zur Rekultivierung des Steinbruch-Geländes vorliegt und somit feststehe, dass es mehrere Jahre lang Lastwagenverkehr rund um den Steinbruch geben werde, sei davon auszugehen, dass in einem möglichst kurzen Abschnitt öffentliche Feldwege vorübergehend nur eingeschränkt oder vielleicht auch gar nicht für Freizeitnutzung zur Verfügung stehen würden, so Felchle – „völlig unabhängig davon, ob pure Erde oder mineralische Reststoffe transportiert werden“, schließt der Bürgermeister seine Ausführungen." Zitat Ende
Die Firma Lauster hatte im April 2017 die Genehmigung zur Rekultivierung des Steinbruches mit unbelasteter Erde erhalten, davon jedoch keinen Gebrauch gemacht, sondern Mitte 2018 die Pläne für eine Abfalldeponie DK1 im Beirat der Hamberg Deponie Gesellschaft, Maulbronn vorgestellt. Dem Enzkreis wurde vorgeschlagen, den Betrieb der Deponie zu übernehmen. Es kam aber zu keiner Einigung über die Konditionen.
Erdaushub Z0*, wie für die Rekultivierung vorgeschrieben, kann in zahlreichen Steinbrüchen im Enkreis (u.a. Knittlingen, Illingen) kostenlos abgeliefert werden. Für Abfälle der Klasse DK1 sind lt. Gebührentabelle des Landkreises Ludwigsburg je nach Schadstoffbelastung € 35 oder € 43 per Tonne zu bezahlen. Für eine Abfalldeponie im Steinbruch Lauster sind daher bei der bisher projektierten Abfallmenge ca. 15 - 20 Millionen Euro an Erlösen zu erwarten. (Anmerkung der BI am 11.10.2022 : Inzwischen geben Stadtverwaltung und die Projektbetreiber direkt oder indirekt zu, dass ein Auffüllung des Steinbruch Lauster mit unbelasteter Erde Z0*, wie 2016 beantragt und 2017 genehmigt, nicht wirtschaftlich ist und auch gar nicht in ausreichender Menge am Markt zur Verfügung steht.)
Die Sammlung der Unterschriften für das Bürgerbegehren läuft seit 14. März 2022
Mitglieder der Bürgerinitiative „Folgenutzung“ Steinbruch Lauster haben ab 14. März 2022 mit der Sammlung von Unterschriften für das Bürgerbegehren gegen die geplante Abfalldeponie im Steinbruch Lauster begonnen. Das Sammelteam wird die Maulbronner Bürger persönlich ansprechen und um Unterschriften bitten. Außerdem können Unterschriften in folgenden Maulbronner Geschäften geleistet werden:
Buchhandlung Krüger, Klosterhof 3
Schreibwarenhandlung Büro FanPost Adam, Frankfurter Str.13 Bäckerei Reinhardt, Stuttgarter Str. 50
Bäckerei Schmid , Postplatz 4, Zaisersweiher
Bäckerei Schmid, Lienzinger Str. 12, Schmie
In den Geschäften liegen Unterschriftenlisten und ein Flugblatt zur Information aus.
Angesichts der aktuellen Corona-Situation bietet die Bürgerinitiative das Unterschriftenformular zusätzlich hier auch zum Herunterladen bzw. Ausdruck an: Unterschriftenformular Bürgerbegehren
Die Formulare sollten handschriftlich und gut leserlich ausgefüllt werden.
Ausgefüllte Formulare können bei den Vertrauenspersonen:
Martin Stankewitz, Buchenstraße 25 oder
Manfred Lägler, Obere Bergstraße 6
in Maulbronn in die Briefkästen eingeworfen werden. Unterschriftsberechtigt sind alle Einwohner mit Hauptwohnsitz in 75433 Maulbronn ab dem 16. Lebensjahr, die die Staatsbürgerschaft Deutschlands oder eines anderen Landes der Europäischen Union besitzen.
Wir bitten die Bürger der Stadt Maulbronn um rege Teilnahme und Unterstützung für das Bürgerbegehren. Mit Ihrer Unterschrift leisten Sie einen Beitrag zum Erhalt der Lebensqualität in Maulbronn und zum Erhalt der UNESCO geschützten Klosterkulturlandschaft rund um das Naturschuttgebiet Roßweiher.
Februar 2022 Vorbereitung der Unterschriftensammlung zum Bürgerbegehren
Die Bürgerinitiative
Die Bürgerinitiative bereitet die Unterschriftensammlung zum Bürgerbegehren gegen die Zustimmung der Stadt Maulbronn zu den Plänen einer Abfalldeponie im Steinbruch Lauster vor. Als Vertrauenspersonen für das Bürgerbegehren wurden benannt:
Martin Stankewitz, Buchenstr.25
Manfred Lägler, Obere Bergstr. 6
Näheres zur Unterschriftensammlung wird noch hier und in den Medien bekannt gegeben. Wer uns mit seiner Unterschrift oder bei der Sammlung der Unterschriften unterstützen möchte, kann sich aber jetzt schon telefonisch oder per E-Mail bei uns melden.
Anhörung der Bürgerinitiative im virtuellen Gemeinderat am 28.4.2021
Die Redebeiträge der Bürgerinitiative sind hier nachzulesen. Eine Aufzeichnung der Veranstaltung war für einige Zeit auf der Webseite der Stadt Maulbronn öffentlich zugänglich. Es wurde eingeräumt, dass für die ursprünglich angekündigte Rekultivierung gar nicht ausreichend unbelastete Erde am Markt vorhanden sei. Die Frage, warum nicht gleich von Anfang an 2016/2017 eine Abfalldeponie DK1 öffentlich beantragt worden sei, wurde ausweichend beantwortet. Angeblich sei der Firma. Lauster dieser Sachverhalt im Jahr 2016 so nicht klar gewesen.
März 2021: Ein Online-Gespräch mit der Gemeinderatsfraktion LMU im März 2021 bemüht sich die Bürgerinitiative um Gespräche mit den Gemeinderatsfraktionen. Die LMU, Liste Mensch und Umwelt, sagt als einzige ein Gespräch zu, die anderen Fraktionen antworten nicht (SPD) oder lehnen ab (BWV,CDU). So fand am 8. April 2021 einzig ein Gespräch mit der Liste Mensch und Umwelt statt.
Dezember 2020: Die Bürgerinitiative entwirft einen Informations- und Protestflyer und verteilt diesen an die Maulbronner Haushalte.
Mitte Oktober 2020: Teilnahme am öffentlichen Scoping Termin für die Erweiterung der Deponie Hamberg.
Der Bürgerinitiative wird klar: Der Steinbruch Lauster wäre in bei gleicher, sorgfältiger Prüfung in keinem Fall als Standort für eine Abfalldeponie infrage gekommen. Die Vertreterin des Landesdenkmalamtes sieht den UNESCO-Welterbetitel gefährdet und fordert das Regierungspräsidium auf, die UNESCO zu informieren und eine Stellungnahme einzuholen. Diese Forderung ist im öffentlichen Protokoll nicht dokumentiert (Ergebnisprotokoll Scoping Termin, Ergebnisprotokoll, RP Karlsruhe).
Ende September 2020: Gespräch mit der Geschäftsführung der Deponie Hamberg über die Erweiterungspläne der Deponie Hamberg
Im Gespräch wird klar:
1. Mitte 2018 hat die Firma Lauster mit der Hamberg Deponiegesellschaft über eine Abfalldeponie im Steinbruch Lauster verhandelt. Man konnte sich aber nicht über die Konditionen einigen.
2. Der Enzkreis hat keine „Kontingente“ auf der Deponie im Steinbruch Lauster und beabsichtigt sich zu 100 % auf die Deponie Hamberg zu konzentrieren.
3. Firma Fischer darf nicht mehr alle ihre Abfälle auf den Deponien im Kreis Ludwigsburg anliefern und sucht Deponieraum für Abfälle aus dem mittleren Neckarraum.
August 2020 : Petition an den Petitionsausschuss des Landes Baden-Württemberg
Im Sommer 2020 reicht die Bürgerinitiative eine Petition beim Landtag Baden-Württemberg ein, um die Rechtmäßigkeit des Vorgehens von Enzkreis und Stadt Maulbronn prüfen zu lassen. Nach Ansicht der Bürgerinitiative haben der Enzkreis und die Stadt Maulbronn mit ihrem Vorgehen in Sachen Abfalldeponie im Steinbruch Lauster gegen das in der Kreisordnung und der Gemeindeordnung geforderte Gebot der Öffentlichkeit verstoßen.
Frühjahr – Sommer 2020: Gespräche mit der Enzkreisverwaltung und Kreisräten, sowie Landtags und Bundestagsabgeordneten
18.02.2020 Treffen von Mitgliedern der BI mit Landrat Rosenau, Abfalldezernent Stephan und Mitgliedern des Kreistag in Pforzheim
Bei dem Treffen stellte sich heraus, dass der Enzkreis den von der Bürgerinitiative drei Wochen vor dem Treffen an die Verwaltung geschickten Schriftsatz den Mitgliedern des Kreistages gar nicht ausgehändigt hatte. Die Mandatsträger saßen da, hatten buchstäblich keinen Schimmer und ließen den Sachvortrag mehrheitlich kommentarlos an sich herunterlaufen. Einzelne Vertreter der SPD und der Grünen brachten ihre Geringschätzigkeit für die Bürgerinitiative zum Ausdruck. Ein Mitglied der Grünen meinte allen Ernstes die Bürgerinitiative hätte ja am Sonntag vor dem Kreistagsbeschluß die Kreistagsmitglieder durchtelefonieren können, um den Beschluss zu stoppen.
19.02.2020 Treffen der Bürgerinitiative mit Mandatsträgern der CDU im Kreistag, Herr Bächle, Herr Ebel, Herr Reinhardt
Die BI konnte vor Ort in Maulbronn die Probleme der Deponieplanung erläutern. Im Nachgang erschein eine (nicht von der BI verfasste) Pressemitteilung u.a. mit folgendem Inhalt.."Zufrieden seien sie nach einem Gespräch mit Landrat Bastian Rosenau am Dienstag im Landratsamt zumindest in einem Punkt: Obwohl nicht der Enzkreis für die Genehmigung der Deponie im Steinbruch zuständig sei, sondern das Regierungspräsidium, habe Rosenau versichert, es würden keine weiteren Schritte unternommen, solange die Gespräche mit der Bürgerinitiative laufen. „Dadurch haben wir wichtige Zeit gewonnen“, sagte Martin Stankewitz den Kreisräten beim Lokaltermin oberhalb des Steinbruchs, der aufgefüllt und rekultiviert werden soll. Er und seine Mitstreiter erläuterten die Gründe für ihr Nein zu den Plänen, angefangen von „unzureichenden Zufahrtswegen“ bis zum Naturschutz. „Die Möglichkeiten des Kreistags in dieser Sache sind beschränkt“, sagte Fraktionsvorsitzender Bächle. Das liege schlicht an den Zuständigkeiten des Kreistags. Allerdings sehen die Christdemokraten und die BI einen Ansatzpunkt für den Kreistag, nämlich durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Beauftragung von Fischer mit der Entsorgung von Bodenaushub der Deponieklasse I in dem Steinbruch, dem das Gremium im Dezember 2019 zustimmte. Vor der Abstimmung habe die Kreisverwaltung seine Frage, ob der Enzkreis vom sich abzeichnenden Widerstand von Maulbronner Bürgern gegen die Einrichtung einer Deponie tangiert werde, noch verneint, so Bächle. Er wiederum habe sich gefragt, weshalb der Landkreis seiner eigenen Deponie am Hamberg Konkurrenz mache. Die Vertreter der BI und die der CDU-Fraktion waren sich einig, dass der Beschluss des Kreistags auf Eis gelegt werden müsse, was nach den Zusicherungen des Landrats praktisch der Fall sei. Die BI kritisiert das Fehlen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit."
Tatsächlich gab es keine weiteren Gespräche mehr mit dem Landkreis. Landrat Rosenau unterzeichnete die Vereinbarung mit der Fa. Fischer im Mai 2020. Zu dem Zeitpunkt war lediglich ein gesetzlich vorgeschriebene, nach dem Ende der Ausschreibung der Deponieleistungen einzuhaltende Frist vor Vertragsabschluß abgelaufen. Insofern hatte es nie ein "Moratorium" gegeben, die Deponiepläne wurden nie mit Rücksicht auf die Bürgerinitiative in Frage oder zur Diskussion gestellt. Die Planung wurde wie beschlossen abgearbeitet.
Weiterhin wurden Gespräche mit MDL Schweickert (FDP) geführt. Er richtete in Absprache mit der Bürgerinitiative eine kleine Anfrage an die Landesregierung auch wegen der Ablagerung von sogenannten „freigemessenen Abfällen“ (leicht radioaktive, unter einem festgesetzten Grenzwert liegende Abfälle aus dem Rückbau des AKW Phillipsburg), die der Landkreis Karlsruhe auf der Deponie Hamberg in Maulbronn entsorgen soll. Kommunen im Kreis Ludwigsburg setzen sich dagegen zur Wehr. Aus dem Maulbronner Gemeinderat hörte man zu diesem Thema nichts.
Januar 2020: Die Bürgerinitiative „Folgenutzung Steinbruch Lauster“ wird gegründet, nachdem mehr als 600 Unterschriften gegen eine Abfalldeponie und für die Ausführung der bereits genehmigten Rekultivierung mit Erde von direkt von den Deponieplänen betroffenen Anwohnern gesammelt worden waren.
Der Enzkreis und die Stadt Maulbronn erklärten sich allerdings für nicht zuständig. Dabei waren beide Verwaltungen schon seit Mitte 2018 in die Planung involviert (siehe Vorgeschichte). Der Enzkreis als öffentlich-rechtlicher Entsorger ist der wichtigste Entscheider in der Sache (siehe Beilage 134/2019 Enzkreis zum Beschluss vom 16.12.2019) Im Kreistag ist die politische Entscheidung für eine Abfalldeponie im Steinbruch Lauster gefallen.